
Wenn dein Flug innerhalb der EU gestrichen wird, hast du oft Anspruch darauf, dein Geld von der Airline zurückzubekommen. Falls du aber nicht sicher bist, ob du lieber eine Rückerstattung nach EC 261 beantragen oder Entschädigung fordern solltest, gibt es gute Nachrichten: In manchen Fällen kannst du sogar beides bekommen! Hier ist der Unterschied: Wenn du den Flug gar nicht mehr antreten kannst, hast du laut EU-Recht Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung. Je nach Grund für die Annullierung kannst du aber zusätzlich eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten.
Dein Flug sich um mehr als 5 Stunden verspätet hat und du ihn nicht mehr antreten möchtest.
Dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde und die angebotene Alternative nicht mit deinen ursprünglichen Reiseplänen übereinstimmt.
Dir das Boarding verweigert wurde, aber du das angebotene Ersatzangebot nicht nutzen möchtest.
Nach EC 261 steht dir eine Erstattung zu, wenn dein Flug annulliert wurde. Die Airline bietet dir dann eine Alternative an, und falls keine der angebotenen Optionen zu deinen Plänen passt, kannst du eine vollständige Rückerstattung verlangen.
Das Gleiche gilt auch für verspätete Flüge: Wenn dein Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist, hast du das Recht, ihn nicht anzutreten und stattdessen eine Rückerstattung zu fordern. Denn eine Verspätung von fünf Stunden ist genauso ärgerlich wie eine komplette Annullierung.
Dein Flug sich um mehr als 3 Stunden verspätet.
Dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde.
Dir wegen Überbuchung das Boarding verweigert wurde.
Die EU-Verordnung 261/2004 greift bei Flügen, die entweder von der EU aus starten oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden – egal, wohin die Reise geht. Außerdem gilt sie für Flüge, die in der EU landen, sofern sie von einer EU-Airline durchgeführt wurden.
Wenn dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird, hast du einige Optionen. Laut EU-Verordnung 261 steht dir bei einer Annullierung eine dieser Möglichkeiten zu:
Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises – inklusive Rückflug zum ursprünglichen Abflugort, falls nötig.
Eine alternative Beförderung zum Zielort so schnell wie möglich.
Ein neues Ticket für einen späteren Flug zu deinem Endziel – zu einem Datum deiner Wahl.
Wenn du dich für eine Erstattung entscheidest, muss die Airline dir das Geld innerhalb von 7 Tagen überweisen. Die Zahlung kann per Überweisung, in bar, per Postanweisung oder Scheck erfolgen.
Manche Airlines bieten auch Reisegutscheine oder andere Vergünstigungen an – aber Achtung! Sie dürfen das nur mit deiner schriftlichen Zustimmung tun. Wenn du lieber Bargeld willst, dann lies genau nach, bevor du solche Gutscheine akzeptierst!
Falls du noch nicht geflogen bist, bekommst du den kompletten Ticketpreis zurück. Hast du hingegen bereits einen Teil deiner Reise hinter dir, wird’s ein bisschen komplizierter. In der Regel gibt es eine anteilige Erstattung für den nicht genutzten Teil des Tickets.
Es gibt Situationen, in denen du bereits losgeflogen bist, aber wegen einer Flugannullierung dein Alternativflug deinen ursprünglichen Reiseplan komplett über den Haufen wirft. Stell dir vor, du hast einen Anschlussflug, nimmst den ersten Flug, landest – und dann erfährst du, dass der zweite Flug gestrichen wurde. Und die Airline kann dir keine brauchbare Alternative anbieten, die dich rechtzeitig ans Ziel bringt. In so einem Fall hast du das Recht, eine vollständige Erstattung deines Flugtickets zu verlangen – und zwar für den genutzten und ungenutzten Teil des Tickets. Außerdem muss die Airline dir, wenn nötig, so schnell wie möglich einen Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen anbieten.
Wenn dein Flug gestrichen wurde, kannst du nicht nur eine Rückerstattung deines Tickets verlangen, sondern auch eine finanzielle Entschädigung – vorausgesetzt, dein Flug erfüllt die Bedingungen dafür. Dafür muss die Airline dich weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Streichung informiert haben. Auch wichtig: Ob dir ein akzeptabler Alternativflug angeboten wurde.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Verspätung des Ersatzflugs im Vergleich zum ursprünglichen Flug ab. Hier siehst du, welche Beträge dir zustehen:
Flüge unter 1.500 km: 125 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung, 250 € bei 2-3 Stunden Verspätung, 250 € bei 3-4 Stunden Verspätung, 250 € bei mehr als 4 Stunden und falls du gar nicht angekommen bist.
Inländische EU-Flüge über 1.500 km: 200 € bei weniger als 2 Stunden Verspätung, 200 € bei 2-3 Stunden Verspätung, 400 € bei 3-4 Stunden Verspätung, 400 € bei mehr als 4 Stunden.
EU-Flüge außerhalb Europas (zwischen 1.500 km und 3.500 km): Du bekommst 200 €, wenn die Verspätung unter 2 Stunden liegt. Bei 2–3 Stunden sind es ebenfalls 200 €, bei 3–4 Stunden steigt die Entschädigung auf 400 €, und wenn du über 4 Stunden warten musst, gibt’s ebenfalls 400 €.
EU-Flüge außerhalb Europas (über 3.500 km): Hier gibt’s 300 €, wenn die Verspätung unter 2 Stunden beträgt. Bei 2–3 Stunden sind es weiterhin 300 €, bei 3–4 Stunden bekommst du satte 600 €, und wenn die Wartezeit mehr als 4 Stunden beträgt, gibt’s ebenfalls 600 €.
Leider ist nicht jeder Flug für eine Entschädigung qualifiziert. Laut EC 261 gibt’s kein Geld zurück, wenn die Flugannullierung oder Verspätung mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt wurde. Außerdem gilt: Wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen – also Dinge, die außerhalb der Kontrolle der Airline sind – dann muss sie keine Entschädigung zahlen. Dazu gehören zum Beispiel:
🚫 Streik von Flughafenpersonal
🚫 Streik der Fluglotsen
🚫 Schlechtes Wetter oder Sicherheitsrisiken
🚫 Covid-19
Aber auch in diesen Fällen hast du Anspruch auf Unterstützung und Rückerstattung deiner Flugkosten.
Wenn dein Flug verspätet ist, hast du Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, die du verloren hast. Laut EU-Verordnung EC 261 gilt: Falls dein Flug mindestens fünf Stunden verspätet ankommt, kannst du wählen, ob du die Reise fortsetzt oder sie abbrichst – und dabei eine volle oder teilweise Erstattung deines Tickets verlangst. Und wenn die Verspätung dein gesamtes Reisevorhaben ruiniert, kannst du sogar für die genutzten Flugsegmente eine vollständige Rückerstattung fordern. Die Airline muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen zahlen – entweder per Überweisung, Zahlungsanweisung oder Scheck. Alternativ bieten manche Fluggesellschaften Reisegutscheine oder andere Vergünstigungen an, aber nur, wenn du dem ausdrücklich zustimmst.
Um eine finanzielle Entschädigung für eine Flugverspätung zu bekommen, muss dein Flug mindestens drei Stunden verspätet sein. Bei längeren Verzögerungen hast du zusätzlich das Recht auf eine vollständige oder teilweise Erstattung deines Tickets. Und vergiss nicht: Außer bei außergewöhnlichen Umständen kannst du für verspätete Flüge eine Entschädigung geltend machen.
Die Höhe deiner Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab. Bei Verzögerungen unter drei Stunden gibt es leider keine Entschädigung. Bei Verspätungen zwischen drei und vier Stunden bekommst du €250 für Flüge bis zu 1.500 km, €400 für innereuropäische Flüge über 1.500 km, €400 für internationale Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km und satte €600 für internationale Flüge über 3.500 km. Falls dein Flug gar nicht ankommt, gilt dieselbe Staffelung: €250 für Flüge bis 1.500 km, €400 für innereuropäische Flüge über 1.500 km, €400 für internationale Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km und €600 für internationale Flüge über 3.500 km.
Es gibt bestimmte Situationen, in denen du leider keine Entschädigung für eine Flugverspätung bekommst – und zwar, wenn es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, also Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, wie zum Beispiel:
🚫 Streiks von Flughafen- oder Flugsicherungspersonal
🚫 Politische Unruhen
🚫 Schlechtes Wetter
🚫 Sicherheitsrisiken
Aber keine Sorge! Egal, warum dein Flug verspätet ist, du hast trotzdem Anspruch auf Unterstützung – also Mahlzeiten, Getränke und falls nötig auch eine Unterkunft und Transport.
Wenn dein Flug annulliert oder stark verspätet wurde, kannst du dir eine Erstattung oder Entschädigung holen – vorausgesetzt, dein Flug ist berechtigt und die Airline hat dich nicht mindestens 14 Tage vorher informiert. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie lange die Verspätung war und wie weit die Strecke ist. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss die Airline nicht zahlen. Aber auch dann hast du immer Anspruch auf Unterstützung. Wichtig: Lies dir alle Dokumente und Klauseln genau durch, bevor du etwas unterschreibst!
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