Es kommt nicht oft vor, dass man am Gate stehen gelassen wird, aber ab und zu passiert es doch. Schick uns alle Details, damit wir deine Ansprüche prüfen und dir zu einer Entschädigung von bis zu 600 EUR verhelfen können.
Jeder hat sich schon mal verspätet und musste einen Flug verpassen. Der Reflex? Ab zum Gate und hoffen, dass es noch klappt! Wenn du nur Handgepäck dabei hast und schon online eingecheckt bist, gib Vollgas – vielleicht schaffst du’s ja noch.
Aber was, wenn du noch einchecken oder Gepäck abgeben musst? Dann wird’s knifflig. Das ist die klassische Situation, in der Airlines das Boarding verweigern, weil die Passagiere zu spät dran sind. Flughäfen haben ziemlich strenge Abläufe – hier läuft es nicht so flexibel wie bei Bus und Bahn. Jeder Flieger hat festgelegte Slots für Start und Landung, Check-in-Schalter schließen endgültig, und wenn das Gate dicht ist, bleibt es auch zu. Keine Ausnahme.
Wann kann dir das Boarding verweigert werden?
In den ersten vier Fällen gibt’s leider keine Entschädigung. Aber in Fall 5 und 6 hast du definitiv Anspruch auf eine Rückerstattung von der Airline. Klar, manchmal liegt es auch an Fehlern vom Flughafenpersonal – Missverständnisse oder falsche Informationen können dazu führen, dass das Boarding unrechtmäßig verweigert wird. Weil jeder Fall individuell ist, braucht es eine genaue Prüfung. Du kannst deinen Fall direkt bei der Airline anfechten oder ihn uns überlassen – dann musst du dich nicht mit dem Papierkram und den Argumentationen rumschlagen. Wir regeln das für dich!