Flug überbucht in Zürich – Das sind deine Rechte & so bekommst du Geld zurück

 

Flug überbucht in Zürich – Das sind deine Rechte & so bekommst du Geld zurück

Flug überbucht in Zürich? Das solltest du jetzt tun

Dass Flüge in Europa überbucht werden, ist leider keine Seltenheit – und auch am Flughafen Zürich (ZRH) passiert das öfter, als man denkt. Die Airlines verkaufen bewusst mehr Tickets als Plätze vorhanden sind, in der Hoffnung, dass einige Leute sowieso nicht auftauchen. Wenn dann doch alle da sind, heißt’s: Pech gehabt für ein paar Passagiere. Aber keine Panik – du könntest bis zu 600 € Entschädigung bekommen, laut EU-Verordnung EC 261/2004.

Warum passiert das ausgerechnet in Zürich?

Zürich ist nicht nur der größte Flughafen der Schweiz, sondern auch das Drehkreuz für Swiss und viele andere europäische Airlines. Bei tausenden täglichen Starts versuchen die Fluggesellschaften, ihren Profit zu maximieren – und da wird halt mal zu viel verkauft. Wer dann ausgebremst wird, hat den Stress mit Wartezeiten und Anschlussflügen.

Bekommst du Geld zurück?

Nach EU-Verordnung EC 261/2004 steht dir eine Entschädigung zu, wenn du:

  • eine bestätigte Buchung hattest und pünktlich eingecheckt hast,

  • nicht freiwillig verzichtet hast (also keinen Gutschein oder Bonus angenommen hast),

  • einen Flug von einem EU-/EWR-/Schweizer Flughafen oder mit einer europäischen Airline hattest.

Wie viel kannst du bekommen?

Die Höhe hängt von der Strecke ab:

  • 250 € – Flüge bis 1.500 km

  • 400 € – Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km

  • 600 € – Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU)

Und falls dein Ersatzflug verspätet ist, gibt’s auch Verpflegung, Getränke und Unterkunft auf Kosten der Airline.

Was tun, wenn du in Zürich rausgeflogen bist?

  1. Nicht gleich Gutscheine annehmen! – Klar, Airlines bieten gern mal Reisegutscheine an, wenn was schiefläuft. Aber Vorsicht: Da gibt’s oft Einschränkungen. Bargeld steht dir eigentlich zu – also lieber nicht vorschnell unterschreiben.

  2. Schriftliche Erklärung einfordern – Wenn du nicht mitfliegen darfst, muss dir die Airline sagen, warum. Und zwar schriftlich! Das brauchst du später für deinen Anspruch.

  3. Alles aufbewahren! – Boardingpass, Buchungsbestätigung, E-Mails von der Airline – alles sammeln. Diese Unterlagen sind Gold wert, wenn du deine Entschädigung beantragst.

  4. Alternative Flüge checken – In Zürich gestrandet? Vielleicht geht was ab Basel (BSL) oder Genf (GVA). Einfach mal nachschauen – manchmal kommt man so schneller weg.

  5. Hol dir deine Entschädigung! – Trouble Flight übernimmt den Papierkram für dich. Du entspannst – und bekommst, was dir zusteht.

Alternative Flughäfen rund um Zürich – schneller ans Ziel

Wenn du wegen Überbuchung in Zürich festsitzt, gibt’s clevere Ausweichmöglichkeiten:

  • Basel-Mulhouse Airport (BSL) – Mit dem Zug etwa 1 Stunde 15 Minuten entfernt. Von dort starten viele internationale Flieger.

  • Genf Flughafen (GVA) – Zugfahrt dauert ca. drei Stunden. Genf bietet täglich Verbindungen quer durch Europa und darüber hinaus.

Reisetipp: Mit der Schweizer Bahn (SBB) kommst du fix und stressfrei zu beiden Flughäfen.

Flieger überbucht? Jetzt Entschädigung sichern!

Jedes Jahr bleiben tausende Passagiere am Flughafen Zürich wegen überbuchter Flüge hängen. Was viele nicht wissen: Du kannst bis zu 600€ Entschädigung bekommen. Die Airline wird dir das kaum verraten – aber Trouble Flight schon. Wir kümmern uns um deinen Anspruch, während du dich zurücklehnst und auf dein Geld wartest.

Lass die Airlines nicht auf deine Kosten abkassieren. Check jetzt, ob du Anspruch hast – und hol dir, was dir zusteht!

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Dumitru S.
Dumitru S.
06.06.2024
Sehr zufrieden!!!
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Radu C.
Radu C.
20.05.2024
Ich habe die Entschädigung über troubleflight erhalten, auf die ich sc ...
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Frangu G.
Frangu G.
18.04.2024
Vielen Dank für die Dienstleistungen von der Firma erhalten, Sie sind ...
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Jenny C.
Jenny C.
22.03.2024
Freundlich und präzise.
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