
Genf ist nicht nur für seine Postkarten-Aussicht auf die Alpen und seine diplomatischen Gipfeltreffen bekannt – sondern leider auch für regelmäßig überbuchte Flüge. Viele Airlines verkaufen mehr Tickets, als Plätze im Flieger vorhanden sind, in der Hoffnung, dass ein paar Leute eh nicht auftauchen. Aber wenn dann doch alle pünktlich am Gate stehen, müssen manche Passagiere draußen bleiben – ganz ohne eigenes Verschulden.
Falls dir das in Genf passiert ist, könnte dir laut EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen. Trouble Flight erklärt dir, wie du an das Geld kommst – ohne Stress.
Für Fluggesellschaften ist Überbuchung Alltag: sie spekulieren darauf, dass ein Teil der Passagiere absagt. Der Haken in Genf? Hier fliegen viele Geschäftsleute und Diplomaten – und die verpassen ihre Flüge eher selten. Die Folge: mehr Chancen, unfreiwillig aussortiert zu werden.
Diese Airlines sind besonders häufig am Flughafen Genf unterwegs und stehen bei Überbuchungen öfter mal im Rampenlicht:
SWISS International Air Lines
easyJet Switzerland
Air France
British Airways
Lufthansa
KLM
Du wurdest am Gate abgewiesen? Hier sind drei Schritte, die du unbedingt beachten solltest:
Cool bleiben – und nichts vorschnell unterschreiben – Viele Airlines bieten dir erstmal Gutscheine an. Klingt nett, aber du hast rechtlich Anspruch auf bares Geld. Also: nicht vorschnell zustimmen!
Schriftliche Bestätigung verlangen – Fordere eine offizielle Bestätigung von der Airline, dass du wegen Überbuchung nicht mitfliegen durftest.
Alle Unterlagen aufheben – Boardingpass, Buchungsbestätigung, Mailverkehr mit der Airline – alles sicher speichern. Könnte später wichtig werden.
Alternativen Flug anfragen – Wenn du schnell an dein Ziel kommen musst, frag einfach nach einem Ersatzflug – ganz ohne extra Kosten.
Entschädigung kassieren – Je nach Flugdistanz stehen dir bis zu 250 €, 400 € oder sogar 600 € zu.
Falls dein Flug in Genf überbucht ist, schau doch mal, was vom Flughafen Lyon-Saint Exupéry (LYS) geht – der ist nur etwa zwei Stunden mit dem Auto entfernt. Viele Airlines fliegen ähnliche Strecken ab Lyon, und mit dem Zug oder Shuttle bist du ruckzuck da. So kommst du vielleicht doch noch rechtzeitig los und kannst dir trotzdem deine Entschädigung von der ursprünglichen Airline sichern.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt dich, wenn du aus der EU (inkl. Schweiz) fliegst oder mit einer EU-Airline in Genf landest. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:
250 € bei Flügen bis 1.500 km
400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
600 € bei Flügen über 3.500 km
Ja, vorausgesetzt:
Du hattest eine bestätigte Buchung.
Du hast pünktlich eingecheckt.
Die Überbuchung ging auf die Airline zurück.
Du hast deinen Platz nicht freiwillig aufgegeben.
Selbst wenn dir die Airline einen späteren Flug anbietet, kannst du für die Umstände eine Entschädigung verlangen.
Am Flughafen Genf gibt’s einige Angebote für Passagiere, die von einer Überbuchung betroffen sind:
Lounges – Falls du länger warten musst, bieten viele Airlines Zugang zu Lounges mit Snacks, Getränken und WLAN.
Hotels in der Nähe – Wenn du erst am nächsten Tag fliegen kannst, muss die Airline dir die Übernachtung zahlen. Ganz in der Nähe findest du z. B. das Mövenpick Hotel Geneva oder das Hilton Geneva Hotel & Conference Centre.
Transporthilfe – Es kann sein, dass kostenlose Shuttle-Services verfügbar sind, die dich von einem anderen Flughafen aus zu deinem Ersatzflug bringen.
Eine Entschädigung zu beantragen klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz easy. Das musst du tun:
Anspruch prüfen – Nutze einen Online-Rechner, um herauszufinden, ob dir eine Auszahlung zusteht.
Nachweise sammeln – Ticket, Bestätigung der Nichtbeförderung und Belege für deine Kosten nicht vergessen.
Antrag stellen – Airlines lassen sich manchmal Zeit, aber mit Services wie Trouble Flight geht das ganz unkompliziert.
Ganz vermeiden lässt sich Überbuchung zwar nicht, aber du kannst das Risiko minimieren:
Frühzeitig online einchecken – Wer zuerst kommt, fliegt zuerst.
Beim Vielfliegerprogramm anmelden – Stammgäste werden eher bevorzugt.
Direkt bei der Airline buchen – Bei Drittanbietern rutschst du schneller ans Ende der Liste.
Außerhalb der Stoßzeiten fliegen – Wer zu Randzeiten reist, hat bessere Chancen auf einen sicheren Platz.
Wenn du in Genf wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen darfst, ist das echt nervig – aber du musst die Situation nicht einfach so hinnehmen. Du kannst bis zu 600 € Entschädigung bekommen!
Lass dich nicht abspeisen – hol dir, was dir zusteht!