EU261 bei Charterflügen – Das solltest du wissen

 

EU261 bei Charterflügen – Das solltest du wissen

EU261 und Charterflüge – Was du wissen solltest

Flugprobleme sind echt nervig – und bei Charterflügen kann’s besonders kompliziert werden. Viele denken, dass für Charterflüge andere Regeln gelten als für normale Linienflüge. Aber stimmt das wirklich? Greift EU261 auch bei Charterflügen? Wenn dein Flug verspätet war, gestrichen wurde oder überbucht war, könntest du Anspruch auf Entschädigung haben. Hier erfährst du, wie EU261 deine Rechte bei Charterflügen schützt.

Was genau ist ein Charterflug?

Ein Charterflug ist im Grunde ein Flug, den eine Airline exklusiv für einen Reiseveranstalter, ein Unternehmen oder eine Gruppe bereitstellt – also kein Ticketverkauf an Einzelpersonen wie bei Linienflügen. Solche Flüge sind oft Teil von Pauschalreisen, Firmenevents oder besonderen Anlässen. Sie folgen keinem festen Flugplan, sondern werden je nach Bedarf organisiert.

Charterflüge sind besonders beliebt für Urlaubsreisen, Trips in Skigebiete oder abgelegene Orte, wo normale Airlines selten hinfliegen. Aber weil sie nicht regelmäßig stattfinden, können Probleme wie Verspätungen oder Ausfälle ziemlich überraschend kommen. Gilt da EU261 trotzdem?

Gilt EU261 auch für Charterflüge?

Ja, absolut! Die EU261-Verordnung greift auch bei Charterflügen – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn dein Charterflug von einem EU-Flughafen startet oder von einer Airline aus der EU durchgeführt wird und in der EU landet, bist du durch EU261 geschützt.

Das heißt: Wenn dein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, kurzfristig gestrichen wurde oder überbucht war, kannst du genauso eine Entschädigung verlangen wie bei einem Linienflug.

Deine Rechte bei Charterflügen laut EU261

1. Verspätete Charterflüge

Kommt dein Charterflug mit über drei Stunden Verspätung am Ziel an – und liegt der Grund beim Anbieter – kannst du eine Entschädigung geltend machen:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km

  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km

  • 600 € bei Flügen über 3.500 km (wenn ein Ziel außerhalb der EU dabei ist)

2. Stornierte Charterflüge

Wurde dein Charterflug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, muss die Airline dir entweder einen Ersatzflug anbieten oder dich je nach Entfernung entschädigen.

3. Überbuchte Charterflüge

Gerade in der Hochsaison kommt es bei Charterflügen öfter mal zu Überbuchungen. Wenn du deswegen nicht mitfliegen darfst und keine Schuld daran trägst, steht dir eine Entschädigung zu.

So bekommst du deine Entschädigung bei Problemen mit Charterflügen

Du denkst, du hast Anspruch auf eine Entschädigung? Dann geh so vor:

  1. Prüf, ob dein Flug unter EU261 fällt – Nur Flüge, die unter diese Regelung fallen, sind entschädigungsberechtigt.

  2. Alle Unterlagen sammeln – Boardingpass, Flugdetails und jegliche Kommunikation mit der Airline aufbewahren.

  3. Airline kontaktieren – Reiche eine offizielle Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein.

  4. Rechtliche Hilfe holen – Falls die Airline sich querstellt, springt Trouble Flight ein und holt dir deine Entschädigung – ganz ohne Stress.

Was, wenn mein Charterflug nicht unter EU261 fällt?

Manche Fälle sind von EU261 ausgenommen – etwa bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter, politischer Unruhe oder Sicherheitsrisiken. Aber: Die Airline muss beweisen, dass sie wirklich nichts für die Störung konnte.

Charterflug vs. Linienflug – Wo liegen die Unterschiede bei den Passagierrechten?

Auch wenn Charter- und Linienflüge beide unter EU261 fallen, gibt’s bei Charterflügen oft andere Regeln, was Rückerstattung und Umbuchung angeht. Im Gegensatz zu klassischen Airlines bieten Charteranbieter nicht immer viele Alternativen. Wenn dein Charterflug gestrichen wurde, dann überleg dir am besten:

  • Ob’s von einem Flughafen in der Nähe reguläre Flüge gibt.

  • Ob andere Airlines ähnliche Strecken fliegen.

  • Ob dein Reisebüro oder Veranstalter dir weiterhelfen kann – die sind oft dein erster Ansprechpartner.

Beispiel gefällig? Wenn dein Charterflug nach Teneriffa ausfällt, könnte ein Flug ab Gran Canaria die Lösung sein. Vielleicht kommst du mit der Fähre oder einem Inlandsflug sogar schneller ans Ziel.

So holst du das Maximum aus deiner Entschädigung raus

  • Finger weg von Gutscheinen, wenn du nicht ganz sicher bist, dass du kein Bargeld brauchst.

  • Alles dokumentieren – Screenshots vom Flugstatus, Mails, Durchsagen, alles was du kriegen kannst.

  • Schnell handeln – Manche Airlines spielen auf Zeit, um nicht zahlen zu müssen. Hol dir rechtliche Hilfe, wenn’s sein muss.

Zum Schluss: Deine Rechte gelten auch bei Charterflügen

Charterflüge sind zwar ein bisschen anders als Linienflüge, aber EU261 schützt dich trotzdem. Wenn du Stress hattest, lass dir deine Entschädigung nicht entgehen. Reiche deine Forderung ein und sorg dafür, dass die Airlines ihre Pflicht erfüllen!

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Dumitru S.
Dumitru S.
06.06.2024
Sehr zufrieden!!!
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Radu C.
Radu C.
20.05.2024
Ich habe die Entschädigung über troubleflight erhalten, auf die ich sc ...
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Frangu G.
Frangu G.
18.04.2024
Vielen Dank für die Dienstleistungen von der Firma erhalten, Sie sind ...
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Jenny C.
Jenny C.
22.03.2024
Freundlich und präzise.
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