
Ein Flug ab Rostock-Laage (RLG) kann total entspannt sein – bis die Airline plötzlich mehr Tickets verkauft hat als Plätze im Flieger. Ja, das passiert öfter, als man denkt. Die Fluggesellschaften rechnen einfach damit, dass ein paar Leute nicht auftauchen. Aber wenn dann doch alle brav am Gate stehen, müssen manche draußen bleiben. Und genau da kommt EU-Verordnung 261/2004 ins Spiel – denn du hast möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Überbuchung ist weltweit gang und gäbe, aber in der EU bist du als Passagier ziemlich gut abgesichert. Wenn du unfreiwillig nicht mitfliegen darfst, steht dir Geld zu. Also, wenn du in Rostock gestrandet bist, lies weiter – hier erfährst du, was dir zusteht, welche Alternativen du hast und wie du deine Entschädigung bekommst.
Ganz einfach: Es geht ums Geld. Die Airlines nutzen schlaue Rechenmodelle, um vorherzusagen, wie viele Leute ihren Flug eh nicht antreten. Und dann verkaufen sie ein paar Tickets mehr. Blöd nur, wenn alle kommen – dann wird’s eng. In solchen Fällen fragt die Airline erstmal, ob jemand freiwillig zurücktritt. Wer sich meldet, bekommt oft nette Extras wie Reisegutscheine oder ein Upgrade.
Wenn sich aber niemand freiwillig meldet, wird die Sache ernst: Dann wird zwangsweise ausgeladen. Und genau dann kannst du Entschädigung verlangen. Laut EU261 hängt die Höhe vom Flug ab:
250 € bei Flügen bis 1.500 km
400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € bei Flügen über 3.500 km
Für viele Flüge ab Rostock heißt das: Bis zu 400 € könnten dir zustehen – nicht schlecht, oder?
Wenn du am Gate stehst und nicht mitfliegen darfst, dann geh so vor:
Viele Airlines locken mit Gutscheinen oder kleinen Extras – klingt erstmal nett, aber Achtung: Damit kannst du deinen Anspruch auf volle finanzielle Entschädigung verlieren. Also: Erst die Bedingungen checken, dann entscheiden.
Frag die Airline nach einer schriftlichen Erklärung, warum du nicht mitfliegen durftest. Das brauchst du unbedingt, wenn du später eine Entschädigung geltend machen willst.
Nach EU261 stehen dir folgende Leistungen zu:
Geldentschädigung (bis zu 600 €)
Ein Ersatzflug auf Kosten der Airline
Verpflegung und Unterkunft (falls nötig)
Rückerstattung des Ticketpreises, wenn du nicht mehr fliegen willst
Wenn du schnell ans Ziel musst, lohnt sich ein Blick auf Flüge von nahegelegenen Flughäfen wie dem Hamburg Airport (HAM). Rostock-Laage liegt etwa 200 km von Hamburg entfernt – und es gibt direkte Zug- und Busverbindungen.
Du hast bis zu drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung wegen Überbuchung zu beantragen. Falls sich die Airline querstellt, kann dir ein Anwalt helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Wenn dein Flug überbucht ist und du eine Alternative brauchst, ist der Hamburg Airport (HAM) eine gute Option. Von Rostock kommst du so nach Hamburg:
Zug – Direktverbindungen fahren regelmäßig und brauchen etwa 2 Stunden.
Fernbus – Die Fahrt dauert rund 2,5 Stunden.
Auto – Mit dem Wagen bist du in etwa 1,5 Stunden über die A1 am Flughafen.
Falls eine andere Airline ab Hamburg eine ähnliche Strecke anbietet, lohnt sich ein kurzer Check.
Wenn du von irgendeinem EU-Flughafen abfliegst oder mit einer EU-Airline in der EU landest, bist du durch die EU-Verordnung 261/2004 abgesichert. Das gilt auch für Flüge ab Rostock-Laage Airport (RLG) – egal ob du innerhalb Europas unterwegs bist oder weiter weg fliegst. Und das bedeutet für dich:
Wirst du wegen Überbuchung nicht mitgenommen, muss die Airline dir zwischen 250 € und 600 € zahlen – je nachdem, wie weit dein Flug geht.
Wenn dein Trip durch Überbuchung ins Wanken gerät, kannst du dich entscheiden: Geld zurück oder ein anderer Flug – ganz wie du willst.
Musste lange warten, weil du nicht mitfliegen konntest? Dann stehen dir Essen, Getränke und ggf. sogar ein Hotel zu – und zwar auf Kosten der Airline.
Ja, klar! Wenn du am Rostock-Laage Airport unfreiwillig nicht mitdurftest, kannst du je nach Strecke bis zu 600 € Entschädigung bekommen.
In Deutschland hast du drei Jahre ab dem Flugdatum Zeit, um deinen Anspruch geltend zu machen.
Du musst keinen Gutschein nehmen. Die Airlines machen das gern, um sich vor der vollen Auszahlung zu drücken. Nimmst du den Gutschein, kann dein Anspruch auf weiteres Geld futsch sein.
Nicht unbedingt. Du kannst den Antrag selbst stellen. Aber wenn die Airline sich querstellt, hilft dir ein Dienstleister für Fluggastrechte dabei, deinen Anspruch durchzusetzen.
Eine Überbuchung kann dir ganz schön die Reise vermiesen – aber du musst deswegen kein Geld verlieren. Wenn dein Flug am Flughafen Rostock-Laage überbucht war, kann dir eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen. Airlines sind gesetzlich verpflichtet, Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, wenn sie gegen ihren Willen nicht mitfliegen dürfen.
Damit du bekommst, was dir zusteht, solltest du schnell handeln. Sammle alle wichtigen Unterlagen, unterschreib nichts vorschnell – und starte am besten heute noch deinen Anspruch auf Entschädigung.