Überbuchung in der Schweiz – So bekommst du deine Entschädigung ganz easy

 

Überbuchung in der Schweiz – So bekommst du deine Entschädigung ganz easy

Flug-Überbuchung in der Schweiz – Was du wissen solltest

Ein Flug von oder in die Schweiz sollte eigentlich stressfrei sein – wär's schön, oder? Doch leider gehört Überbuchung bei Airlines zum Alltag. Heißt: Es werden mehr Tickets verkauft als Sitzplätze verfügbar sind, in der Hoffnung, dass einige Leute eh nicht auftauchen. Wenn aber alle da sind, bleiben manche auf dem Boden. Wenn dir das passiert, ist es gut, deine Rechte zu kennen und zu wissen, wie du Entschädigung bekommst.

Warum überbuchen Airlines überhaupt?

Ganz einfach: Um mehr Kohle zu machen. Airlines kalkulieren auf Basis von Erfahrungswerten, wie viele Leute wahrscheinlich nicht erscheinen – und verkaufen fleißig mehr Tickets. Für die Airlines clever, für uns Passagiere eher nervig und zeitraubend.

Wenn du wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen darfst, muss dir die Airline eine Alternative anbieten – z. B. einen anderen Flug oder sogar eine ganz neue Route. Außerdem kannst du Anspruch auf Entschädigung haben – geregelt durch die europäischen Fluggastrechte.

Deine Rechte laut EU-Verordnung 261

Auch wenn die Schweiz nicht zur EU gehört, gilt hier trotzdem die EU-Verordnung 261/2004. Das heißt: Startet dein Flug in der Schweiz oder landest du dort mit einer EU-Airline, kannst du je nach Strecke entschädigt werden:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km

  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km

  • 600 € bei Flügen über 3.500 km (mit gewissen Ausnahmen)

Die Entschädigung greift, wenn du gegen deinen Willen nicht mit darfst und die Airline keine vernünftige Lösung bietet – zumindest nicht rechtzeitig.

Was tun bei Überbuchung in der Schweiz?

Wenn du plötzlich nicht mitfliegen darfst, weil der Flieger voll ist, keine Panik! Hier ein paar Schritte, die du gehen kannst:

  1. Bloß nicht freiwillig den Platz räumen! – Wenn die Airline nach Freiwilligen fragt, denk dran: Die Entschädigung ist meistens viel niedriger als das, was dir rechtlich zusteht.

  2. Schriftliche Erklärung anfordern – Die Fluggesellschaft muss dir ganz offiziell erklären, was deine Rechte sind. Frag ruhig direkt nach einem Dokument.

  3. Besteh auf einen Ersatzflug – Du musst auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht werden. Falls es in der Nähe einen anderen Flughafen gibt, wie Zürich, Genf oder Basel, lohnt sich ein kurzer Check, ob’s von dort besser läuft.

  4. Entschädigung einfordern – Wenn du gegen deinen Willen nicht mitdurftest, kannst du bis zu 600 € geltend machen. Lass dir das nicht entgehen!

Alternative Flughäfen in der Schweiz

Die Schweiz hat mehrere große Flughäfen. Falls dein ursprünglicher Flug überbucht ist, lohnt sich ein Blick auf Alternativen:

  • Flughafen Zürich (ZRH) – Der größte Flughafen der Schweiz, mit vielen internationalen Verbindungen.

  • Flughafen Genf (GVA) – Super Option für Ziele in Europa oder weiter weg.

  • Flughafen Basel-Mülhausen (BSL) – Direkt an der Grenze zu Frankreich und Deutschland, ideal für Low-Cost-Airlines.

Wenn du am ursprünglichen Airport nicht neu eingebucht wirst, kannst du easy per SBB-Zug zu einem anderen Flughafen weiterreisen. Die Schweizer Bahn ist fix – in weniger als zwei Stunden bist du da.

Entschädigung bei Anschlussflügen

Auch wenn du bei einem Flug mit Zwischenstopp in der Schweiz nicht mitgenommen wurdest, kannst du Anspruch auf Entschädigung haben – und zwar dann:

  • Du hast alle Flüge in einer Buchung gemacht.

  • Wegen der Überbuchung hast du deinen Anschluss verpasst und bist erst drei Stunden später am Ziel angekommen.

So reichst du deinen Anspruch ein

Glaubst du, dir steht eine Entschädigung zu? Dann lass die Airlines deine Rechte nicht ignorieren! Trouble Flight holt für dich das Geld zurück – und das ohne großen Aufwand. Du gibst einfach deine Flugdaten durch und unsere Rechtsexpert:innen übernehmen den Rest. Kein Erfolg, keine Kosten – bekommst du keine Entschädigung, zahlst du nichts!

Fazit

Überbuchte Flüge in der Schweiz sind echt nervenaufreibend. Aber wenn du deine Rechte kennst, musst du dir keine Sorgen um entgangene Entschädigung machen. Egal ob du aus Zürich, Genf oder Basel abfliegst – EU261 schützt dich als Passagier:in. Wenn du nicht mitfliegen durftest, wird's Zeit zu handeln – hol dir jetzt bis zu 600 € zurück mit Trouble Flight!

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Was unsere Kunden über uns sagen

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Durchschnittliche Bewertung
Dumitru S.
Dumitru S.
06.06.2024
Sehr zufrieden!!!
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Radu C.
Radu C.
20.05.2024
Ich habe die Entschädigung über troubleflight erhalten, auf die ich sc ...
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Frangu G.
Frangu G.
18.04.2024
Vielen Dank für die Dienstleistungen von der Firma erhalten, Sie sind ...
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Jenny C.
Jenny C.
22.03.2024
Freundlich und präzise.
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