
Die Schweiz – bekannt für ihre traumhaften Alpen, ihre schicken Skiorte und ein ÖV-System, das fast schon zu perfekt ist. Und trotzdem: Auch hier läuft nicht immer alles glatt. Flüge werden gestrichen – wegen fiesem Wetter, technischen Problemen oder Stress bei der Flugsicherung.
Falls dein Flug von oder in die Schweiz gestrichen wurde, könntest du Anspruch auf Entschädigung haben. Die europäische Verordnung EC261/2004 schützt dich, wenn du ab der Schweiz fliegst oder mit einer EU-Airline dort landest – du sollst nicht ohne Hilfe dastehen.
In diesem Guide zeigen wir dir, was dir zusteht, welche Optionen du hast und wie du im Falle eines Flugausfalls ganz easy eine Entschädigung bekommst.
Es gibt einige Gründe, warum dein Flieger mal nicht abhebt:
Im Winter geht’s manchmal richtig ab: Schneestürme, Nebel und Eis – besonders rund um Zürich, Genf und Basel. Da bleibt aus Sicherheitsgründen nix anderes übrig, als den Flug zu canceln.
Kommt selten vor, aber wenn die Flugsicherung in der Schweiz oder drumherum streikt, kann’s zu richtig vielen Ausfällen kommen.
Ob Technikprobleme, fehlendes Personal oder finanzielle Sorgen – manchmal kippt eine Airline kurz vor Abflug den ganzen Plan.
Ja, echt: Airlines verkaufen manchmal mehr Plätze, als überhaupt verfügbar sind. Wenn alle auftauchen, müssen manche Passagiere draußen bleiben – mit etwas Glück gibt’s aber wenigstens Geld dafür.
Yes, klar! Wenn dein Flug gestrichen wurde und du nicht mindestens 14 Tage vorher darüber informiert wurdest, hast du laut EU-Verordnung EC261/2004 eventuell Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.
250 € – für Flüge bis 1.500 km
400 € – für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € – für Flüge über 3.500 km
Kein Geld gibt’s, wenn:
der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände ausfällt (z. B. extremes Wetter, politische Krisen oder Sicherheitsprobleme)
du rechtzeitig informiert wurdest (mind. 14 Tage vorher) und dir ein Ersatzflug angeboten wurde
Trotzdem gilt:
✅ Du bekommst entweder eine Rückerstattung oder einen Alternativflug
✅ Und falls du über Nacht festsitzt: Verpflegung und Unterkunft sind ebenfalls drin
Dein Flug wurde gestrichen? Check andere Flughäfen! Dank super Zugverbindungen und öffentlichem Verkehr kommst du easy auch von woanders weg.
Diese Flughäfen sind gute Alternativen:
Basel-Mulhouse Airport (BSL) – ca. 1 Stunde mit dem Zug
Genf Flughafen (GVA) – ca. 3 Stunden mit dem Zug
Zürich ist der am stärksten frequentierte Airport der Schweiz. Bei Problemen lohnt sich der Blick nach Basel oder Genf – könnte dir viel Zeit sparen.
Ausweichflughäfen:
Flughafen Lyon-Saint Exupéry (LYS, Frankreich) – etwa 2 Stunden mit dem Zug
Mailand Malpensa (MXP, Italien) – ca. 4 Stunden mit dem Zug
Genf liegt quasi im Dreiländereck – also, wenn du plötzlich gestrandet bist, schnapp dir einen Zug und versuch's über Lyon oder Mailand. Beide Städte bieten viele Verbindungen quer durch Europa.
Ausweichflughäfen:
Flughafen Zürich (ZRH) – ca. 1 Stunde Zugfahrt
Frankfurt Flughafen (FRA, Deutschland) – etwa 3 Stunden mit dem Zug
Basel ist ein echtes Grenzwunder – liegt in der Schweiz, aber gleichzeitig auch in Frankreich und Deutschland. Wenn hier nichts geht, schau nach Flügen ab Frankfurt. Der Flughafen dort gehört zu den größten in Europa.
Nutze einen Online-Rechner oder check die EC261-Regelung. Du kannst bis zu 600 € pro Passagier bekommen – kommt ganz auf den Fall an.
Wenn dein Flug ausfällt, muss die Airline dir eine Wahl lassen:
✅ Volle Rückerstattung des Ticketpreises
✅ Ersatzflug zum ursprünglichen Ziel
Und wenn der Ersatzflug nur bei einer anderen Airline verfügbar ist, darfst du von der ursprünglichen Airline verlangen, dass sie dich dort einbucht.
Startet dein Ersatzflug erst am nächsten Tag, muss die Airline für folgendes sorgen:
✅ Hotelübernachtung
✅ Essen & Getränke
✅ Transport zum und vom Flughafen
Mail oder Nachricht zur Flugstornierung
Neue Bordkarte (falls du umgebucht wurdest)
Quittungen für Hotel, Essen und Taxi
Wenn dein Flug unter die EU-Verordnung fällt, kannst du bis zu 600 € pro Person kassieren – und so geht’s:
✅ Schritt 1: Alle Unterlagen zusammensammeln (Bordkarte, Nachweis der Stornierung).
✅ Schritt 2: Beschwerde über das offizielle Formular der Airline einreichen.
✅ Schritt 3: Keine Reaktion oder Ablehnung? Dann weiter eskalieren.
✅ Schritt 4: Hol dir Hilfe von Profis wie Trouble Flight, die das Ganze für dich übernehmen.
💰 Lust auf eine stressfreie Entschädigung? Trouble Flight kümmert sich um alles! Du zahlst nur, wenn du auch wirklich was bekommst – ganz easy.
Manche Airlines kommen mit dem Betrieb in der Schweiz nicht ganz klar und streichen häufiger Flüge:
Swiss International Air Lines (LX) – Die nationale Airline, aber auch nicht vor Ausfällen sicher.
easyJet Switzerland (DS) – Viel Verkehr, viele Probleme.
Lufthansa (LH) – Die Umstiege über Frankfurt und München sind oft knifflig.
Ryanair & Wizz Air – Sparflieger, die gern mal einen leeren Flieger einfach absagen.
Wenn du mit solchen Airlines fliegst, check vorher alternative Optionen!
Ein gecancelter Flug aus Zürich, Genf oder Basel nervt – aber du hast Rechte. Denk dran:
✅ Check auch Flughäfen in der Nähe, damit du schneller umbuchen kannst.
✅ Fordere dein Geld zurück oder einen Ersatzflug, wenn dein Flug gestrichen wurde.
✅ Sichere dir bis zu 600€ Entschädigung laut EU-Verordnung EC261, wenn die Airline Mist gebaut hat.
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