
Überbuchte Flüge sind ein echter Nervfaktor – und wenn du von St. Gallen fliegst, kennst du das Problem vielleicht schon. Viele Airlines verkaufen bewusst mehr Tickets als sie Sitzplätze haben, in der Hoffnung, dass eh ein paar Leute nicht auftauchen. Aber wenn alle da sind, fliegt jemand raus – und zwar unfreiwillig. Falls dir das passiert, keine Panik: Du hast Rechte und kannst unter Umständen sogar ordentlich Entschädigung kassieren.
Der Flughafen St. Gallen-Altenrhein (ACH) liegt idyllisch am Bodensee und versorgt vor allem die Ostschweiz sowie angrenzende Regionen in Österreich und Deutschland. Klar, er ist kleiner als Zürich – aber auch hier kann’s zu Ärger kommen, etwa durch überbuchte Flüge. Airlines wie People’s Viennaline fliegen regelmäßig nach Wien und andere wichtige Ziele.
Da es hier nur wenige tägliche Flüge gibt, ist eine Nichtbeförderung in St. Gallen besonders ärgerlich. Während man in großen Flughäfen locker auf Alternativen ausweichen kann, ist’s hier deutlich komplizierter. Umso wichtiger ist’s, dass du deine Rechte kennst!
Viele Airlines schmeißen dir direkt einen Reisegutschein hin – klingt nett, ist aber nicht immer die beste Wahl. Laut EU-Verordnung EC 261/2004 stehen dir bis zu 600 € in bar zu. Wenn du den Gutschein annimmst, könnte dein Anspruch futsch sein.
Falls du in St. Gallen gestrandet bist, schau dich nach Flügen von anderen Flughäfen um. Zürich ist nur eine Stunde mit dem Zug entfernt und hat ein riesiges Angebot – da kommt man oft trotzdem pünktlich ans Ziel.
Hol dir alles Schwarz auf Weiß – egal ob Infos vom Bodenpersonal oder der Airline direkt. So hast du später was in der Hand, wenn du deinen Anspruch durchsetzen willst.
Frag die Airline nach einer schriftlichen Erklärung, warum du nicht mitfliegen durftest. Falls Überbuchung der Grund ist – Jackpot! Dann hast du definitiv Anspruch auf Entschädigung.
Heb dir alles auf: deine Bordkarte, die Buchungsbestätigung und jeden Chat oder jede Mail mit der Airline. Die sind später Gold wert, wenn du Anspruch geltend machst.
Aber klar! Laut EU-Verordnung EC 261/2004 kannst du bei unfreiwilliger Nichtbeförderung wegen Überbuchung Kohle sehen. Das hier steht dir zu:
€250 für Flüge bis 1.500 km
€400 für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
€600 für Flüge über 3.500 km
Da die meisten Flüge ab St. Gallen eher kurz sind, landen die meisten bei €250 pro Person. Wenn du aber über ein größeres Drehkreuz fliegst und weiter unterwegs bist, kannst du sogar mehr bekommen.
Der Flughafen Zürich (ZRH) ist das nächste große internationale Drehkreuz. Falls du in St. Gallen nicht starten darfst, kommst du so easy nach Zürich:
Zug: Geht fix und stressfrei – dauert etwa eine Stunde.
Taxi: Etwa 50 Minuten direkt, aber nicht ganz günstig.
Mietwagen: Falls du eh schon einen hast, einfach losfahren und am Flughafen Zürich den nächsten Flieger nehmen.
Ein Blick auf die Abflüge in Zürich kann sich lohnen – vielleicht findest du dort noch einen Platz, sogar bei der gleichen Airline.
Viele Airlines überbuchen ihre Flüge – klingt erstmal komisch, ist aber gängige Praxis. Der Gedanke dahinter: Einige Leute tauchen sowieso nicht auf. Doch gerade bei kleinen Strecken wie von St. Gallen aus kann das ziemlich schiefgehen. Denn wenn’s nur wenige Flüge am Tag gibt, sind die Alternativen oft rar. Und wenn du dann nicht mitfliegen darfst, ist der Frust vorprogrammiert.
Wenn dir ein anderer Flug angeboten wird, kommt’s auf den Zeitunterschied an:
Innerhalb von 2 Stunden: Dann sieht’s schlecht aus mit voller Entschädigung.
Mehr als 3 Stunden später: Hier stehen die Chancen gut, dass du den vollen Betrag bekommst.
Wichtig: Auch wenn du den Alternativflug annimmst, kannst du Anspruch auf Entschädigung haben – vorausgesetzt, du kommst deutlich später an als ursprünglich geplant.
Wenn du dein Ticket freiwillig abgibst und dafür z. B. einen Reisegutschein bekommst, verzichtest du meistens auf die EC-261-Entschädigung. Aber hey, du kannst mit der Airline verhandeln – vielleicht springen ja noch ein Hotel oder ein paar Essensgutscheine raus.
Du kannst einen Antrag stellen, wenn:
Dein Flug von St. Gallen (ACH) innerhalb der EU gestartet wäre.
Du gegen deinen Willen nicht mitgenommen wurdest – wegen Überbuchung.
Die Airline dir keinen Alternativflug innerhalb von 2 Stunden organisiert hat.
Leg am besten schon mal folgendes bereit:
Deine Bordkarte oder Buchungsbestätigung.
Jegliche Kommunikation der Airline, die das Ganze erklärt.
Infos zum Ersatzflug, falls du einen bekommen hast.
Klar, du kannst dich direkt an die Airline wenden – aber keine Garantie, dass das fix läuft. Oft gibt's Wartezeiten oder die Anfrage wird einfach abgelehnt. Viel entspannter ist es, wenn du Trouble Flight den Papierkram überlässt. Die wissen genau, wie man solche Fälle angeht und holen das Maximum für dich raus.
Flexibel buchen: Manche Airlines bieten Tickets an, bei denen du nicht so schnell rausfliegst, falls überbucht wird.
Früh da sein: Wer zuerst kommt, fliegt zuerst. Beim Check-in werden oft schon Entscheidungen getroffen – also lieber rechtzeitig da sein.
Deine Rechte kennen: Die Verordnung EC 261 kann dir ordentlich Geld bringen – aber nur, wenn du weißt, was dir zusteht.
Überbuchung am Flughafen St. Gallen? Das muss dir nicht den Trip verhageln. Wenn du nicht mitfliegen durftest, könnten bis zu 600 € Entschädigung drin sein. Trouble Flight kümmert sich um alles – du kannst dich ganz entspannt auf dein nächstes Abenteuer freuen. Starte jetzt deinen Antrag!