
Überbuchungen sind bei Fluggesellschaften leider Alltag. Wenn du vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden (FKB) fliegst, kann’s gut sein, dass du plötzlich nicht mehr mitkommst. Die Airlines verkaufen mehr Tickets als Plätze im Flieger – in der Hoffnung, dass ein paar Leute abspringen. Wenn aber alle auftauchen, muss jemand draußen bleiben. Und wenn’s dich trifft, kannst du bis zu 600 € Entschädigung bekommen – laut EU-Verordnung EG 261/2004.
Die Airlines rechnen damit, dass ein paar Passagiere einfach nicht auftauchen – sei’s durch Planänderung oder verpassten Anschlussflug. Deshalb verkaufen sie absichtlich mehr Tickets. Aber wenn dann doch alle brav einchecken, wird’s eng und manche werden unfreiwillig ausgeladen. Klar, die Airline bietet dir vielleicht einen Gutschein oder einen Alternativflug an – aber du hast das Recht auf bares Geld, wenn du gegen deinen Willen nicht mitfliegen darfst.
Der Flughafen Karlsruhe Baden-Baden (FKB) ist zwar nicht riesig, aber trotzdem ein wichtiger Spot für internationale Flüge – besonders für Low-Cost-Airlines. Direkt an der Grenze zu Frankreich gelegen, kommst du von hier easy nach Straßburg, Stuttgart oder sogar nach Luxemburg. Gerade bei günstigen Airlines kommt’s öfter zu Überbuchungen. Wenn dein Flug betroffen ist, heißt das aber nicht, dass du machtlos bist – du hast Optionen, um Ersatz zu bekommen oder eine Entschädigung zu kassieren.
Wenn du beim Boarding plötzlich abgewiesen wirst, geh so vor:
Nicht direkt Gutscheine oder Freiflüge annehmen! – Die Airline versucht’s oft mit solchen Angeboten, aber du hast Anspruch auf eine Barauszahlung laut EU-Recht.
Verlang eine schriftliche Bestätigung! – Lass dir vom Airline-Team schriftlich geben, dass der Flug überbucht war und du deshalb nicht mitdurftest.
Alle Unterlagen aufheben – Ob Boardingpass, E-Mail oder Chat mit der Airline: Alles, was du hast, kann dir helfen, deinen Anspruch durchzusetzen.
Andere Flughäfen abchecken – Vielleicht fliegt ja was von Stuttgart (STR) oder Straßburg (SXB). Mit dem Zug oder Mietwagen kommst du easy hin.
Entschädigung kassieren – Bis zu 600 € könnten dir zustehen – je nach Flugdistanz. Trouble Flight weiß genau, wie du bekommst, was dir zusteht.
Falls dein Flug ab Karlsruhe Baden-Baden überbucht ist, musst du nicht unbedingt auf den nächsten freien Platz der Airline warten. Check mal Flüge ab Stuttgart, das liegt ca. 80 km entfernt und ist mit dem Zug oder Mietwagen gut erreichbar. Meist gibt’s dort bessere Verbindungen und du kommst schneller ans Ziel.
Laut EU-Verordnung EC 261/2004 hängt die Höhe deiner Entschädigung vom Flugradius ab:
250 € bei Strecken unter 1.500 km
400 € bei Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 km (auch innerhalb der EU)
600 € bei Flügen über 3.500 km
Das gilt aber nur, wenn du deinen Platz nicht freiwillig abgegeben hast und die Airline dich nicht mitgenommen hat.
Wenn du wegen Überbuchung umplanen musst, könnte ein anderer Flughafen die Lösung sein. So klappt’s:
Zug & Bus: Von Karlsruhe und Baden-Baden kommst du bequem nach Stuttgart oder Frankfurt – von dort starten mehr Flieger.
Mietwagen: Wenn's schnell gehen muss, ist ein Auto nach Stuttgart oder Frankfurt die schnellste Option.
Andere Airlines: Deine Fluggesellschaft lässt dich hängen? Schau mal nach Alternativen mit Ryanair, Lufthansa oder Air France ab Stuttgart oder Straßburg.
Falls dein Flug ab Karlsruhe Baden-Baden überbucht war, keine Panik – es ist einfacher als du denkst. So geht's:
Checken, ob du Anspruch hast – Mit dem kostenlosen Online-Tool von Trouble Flight findest du schnell raus, ob du entschädigt wirst.
Anspruch einreichen – Gib einfach deine Flugdaten an, lade Bordkarte und Gespräche mit der Airline hoch.
Zurücklehnen & warten – Die Rechtsexpert*innen von Trouble Flight übernehmen den Rest und holen dir bis zu 600 € raus.
Wenn dein Flug ab Karlsruhe Baden-Baden überbucht war, akzeptier keine Gutscheine oder Umbuchungen, die dir nicht passen. Hol dir jetzt bis zu 600 € Entschädigung! Trouble Flight kümmert sich um alles, damit du dich voll und ganz auf deine Reise konzentrieren kannst – ganz ohne Airline-Stress.