
Du wolltest nach oder aus Polen fliegen und dein Flug wurde gestrichen? Egal ob vom Chopin Flughafen in Warschau, dem Kraków John Paul II Airport oder einem anderen großen Flughafen – so ein Ausfall wirbelt schnell deine Reisepläne durcheinander. Aber keine Panik: Wenn dein Flug gecancelt wurde, hast du unter der Verordnung EC261/2004 möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Polen ist als Verkehrsknotenpunkt mitten in Europa ständig im Flugstress. Airlines wie LOT, Ryanair oder Wizz Air heben hier täglich tausende Male ab. Klar, bei so viel Verkehr kann es schon mal zu Verspätungen oder Ausfällen kommen – sei es wegen Wetter, Technik oder organisatorischer Pannen. Gut zu wissen: Wenn dein Flug gestrichen wurde, hast du Rechte, auf die sich Airlines nicht einfach rausreden können.
Nach EC261/2004 steht dir eine Entschädigung zu, wenn:
Du weniger als 14 Tage vor Abflug Bescheid bekommen hast.
Der Flug von oder nach Polen mit einer EU-Airline geplant war.
Der Grund für den Ausfall im Einflussbereich der Airline lag – also Technikprobleme, Organisationschaos oder ein interner Streik.
Das hängt davon ab, wie weit du fliegen wolltest:
€250 für Flüge bis 1.500 km (z. B. Warschau–Berlin).
€400 bei Strecken von 1.500–3.500 km (z. B. Krakau–Madrid).
€600 für alle Flüge über 3.500 km (z. B. Warschau–New York).
Wurde dein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände gestrichen – etwa wegen krasser Wetterlagen oder politischem Chaos –, dann muss die Airline dir zwar keine Entschädigung zahlen, aber ganz ohne Hilfe lassen sie dich nicht stehen. Du hast weiterhin Anspruch auf Verpflegung, Getränke und sogar ein Hotel, wenn’s nötig wird.
Falls du schon am Flughafen bist und der Flieger nicht auftaucht, wirf einen Blick auf die Website der Airline, die Anzeigetafeln oder frag direkt bei der Fluggesellschaft nach.
Bei einer Stornierung muss dir die Airline entweder einen Ersatzflug oder die volle Rückerstattung anbieten.
Wenn du auf den Ersatzflug wartest und über Nacht bleiben musst, gibt’s Essen und Unterkunft auf Kosten der Airline.
Willst du lieber gar nicht mehr reisen, kannst du auf den Flug verzichten und dein Geld zurückholen.
Falls du wegen des Flugausfalls spontan ein Hotel buchen oder anders weiterreisen musstest, bewahr alle Belege auf. Diese Ausgaben kannst du dir später erstatten lassen.
Nicht jede Flugabsage bringt dir Geld – aber viele schon! Wenn die Airline dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert hat und der Fehler bei ihnen lag, kannst du bis zu 600 € geltend machen.
Wenn dein Flug vom Warschauer Chopin Flughafen (WAW) gestrichen wurde, schau mal, was am Modlin Airport (WMI) geht. Dort fliegen oft günstige Airlines wie Ryanair. Vom Stadtzentrum aus kommst du mit dem Zug oder Shuttle easy dorthin.
Wenn du von Krakau aus fliegen willst, dann ist der Flughafen Kattowitz (KTW) nur etwa 90 Minuten entfernt – dort findest du möglicherweise noch verfügbare Flüge bei anderen Airlines.
Wurde dein Flug ab dem Flughafen Danzig Lech Wałęsa (GDN) gestrichen? Schau mal beim Flughafen Posen-Ławica (POZ) vorbei – der hat regelmäßig Verbindungen zu vielen großen Städten in Europa.
Du brauchst:
Deine Flugnummer
Deine Bordkarte oder die Ticketbestätigung
Alle Nachrichten der Airline zur Stornierung
Die meisten Fluggesellschaften bieten ein Online-Formular dafür an – aber Vorsicht, manchmal wird gezögert oder abgelehnt. Und genau da kommt Trouble Flight ins Spiel: Die regeln das für dich und sorgen dafür, dass du bekommst, was dir zusteht.
Die kümmern sich um den ganzen juristischen Kram und du kannst bis zu 600 € rausholen – vorausgesetzt, dein Fall ist berechtigt. Und das Beste? Du zahlst nur, wenn du gewinnst!
Es gibt einige Klassiker, warum Flüge gestrichen werden, zum Beispiel:
Betriebliche Probleme – etwa wenn Crew fehlt oder’s technische Schwierigkeiten am Flieger gibt.
Wetterkapriolen – Nebel, Schnee oder heftige Stürme sind gerade im polnischen Winter keine Seltenheit.
Luftraum-Überlastung – Wenn’s in Europas Himmel zu voll wird, kann’s zu spontanen Flugstreichungen kommen.
Streiks bei Airlines – Geht das Personal auf die Barrikaden, wird’s schnell eng mit den Abflügen.
Auch wenn du keinen Anspruch auf Geld hast, bekommst du laut EU-Verordnung EC261 trotzdem gewisse Leistungen.
Übernahme von Verpflegung und Unterkunft, wenn du über Nacht bleiben musst.
Kostenlose Kommunikation – Anrufe, E-Mails oder Nachrichten gehen aufs Haus.
Alternative Flüge ohne Zusatzkosten.
Je nach Airline läuft eine Flugstornierung in Polen ganz unterschiedlich ab. Hier kommt ein schneller Überblick:
LOT ist die nationale Fluggesellschaft von Polen und unterliegt den EU-Richtlinien. Wird dein LOT-Flug gestrichen, kannst du kostenlos umbuchen, dir dein Ticket erstatten lassen oder – wenn du berechtigt bist – Entschädigung kassieren.
Diese günstigen Airlines sind viel in Polen unterwegs. Spontane Flugausfälle sind keine Seltenheit, aber: Bei eigener Schuld müssen sie zahlen – laut EU-Verordnung EC261.
Internationale Strecken in und aus Polen werden auch von diesen Airlines bedient. Bei Ausfall lohnt sich ein Blick auf Partnerflüge innerhalb ihrer Allianzen – da geht oft noch was.
Wenn dein Flug in Polen gestrichen wurde, könnten dir bis zu 600 € zustehen. Die Airlines erzählen dir das aber nicht unbedingt – also: aktiv werden! Trouble Flight macht's einfach, ohne Risiko, und sorgt dafür, dass du bekommst, was dir zusteht.
Jetzt prüfen, ob du berechtigt bist – und direkt Anspruch geltend machen!