
Überbuchte Flüge sind leider keine Seltenheit – selbst in der Traumkulisse von Graubünden. Ob du von einem der kleinen, aber wichtigen Regionalflughäfen startest oder über Zürich fliegst, so ein Boarding-Stopp kann richtig nerven und deine Reisepläne durcheinanderbringen. Aber keine Panik: In vielen Fällen hast du Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht.
Graubünden ist berühmt für seine atemberaubende Bergwelt, Top-Skigebiete und kulturelle Highlights. Aber beim Flugverkehr hinkt die Region den großen Schweizer Drehkreuzen hinterher. Flughäfen wie Samedan (Engadin Airport) sind meist nur für Privatjets oder saisonale Flüge geöffnet. Deshalb greifen viele Reisende auf Zürich (ZRH) oder den deutschen Flughafen Friedrichshafen (FDH) zurück.
Und ja – auch wenn's hier kleiner zugeht, Überbuchungen passieren trotzdem. Airlines verkaufen einfach mehr Tickets, als Plätze da sind. Sie hoffen, dass ein paar Leute eh nicht auftauchen. Blöd nur, wenn doch alle am Gate stehen – dann fliegst du im schlimmsten Fall nicht mit. Falls dir das passiert, solltest du gleich aktiv werden.
Die Airline wird dir vermutlich Flugmeilen oder Gutscheine andrehen wollen. Klingt nett, ist aber oft ein schlechter Deal. Laut EU-Verordnung EC 261/2004 steht dir nämlich bis zu 600 € in bar zu. Wer den Gutschein annimmt, verzichtet möglicherweise auf das Geld.
Wenn du festhängst, schau dir diese Alternativen an:
Flughafen Zürich (ZRH): Der größte Flughafen der Schweiz – etwa zwei Stunden von Graubünden entfernt, per Zug oder Auto.
Flughafen Friedrichshafen (FDH): Liegt zwar in Deutschland, ist aber gut erreichbar und bietet oft interessante Flugrouten.
Mailand Malpensa (MXP): Wenn’s nach Italien oder noch weiter gehen soll, könnte Mailand die richtige Adresse sein – Zugfahrt dauert ca. 3 Stunden.
Ganz wichtig: Fordere immer eine schriftliche Erklärung, dass dir der Einstieg wegen Überbuchung verweigert wurde. Dieses Dokument ist Gold wert, wenn du Ansprüche geltend machen willst.
Boardingpass, Ticketbestätigung und Quittungen für Zusatzkosten (z. B. Essen oder Hotel) gut aufbewahren. Du könntest Anspruch auf Erstattung haben.
Na klar! Laut EU-Verordnung 261/2004 kannst du bei unfreiwilliger Nichtbeförderung durch Überbuchung folgendes bekommen:
€250 für Flüge bis 1.500 km
€400 für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
€600 für Flüge über 3.500 km
Da die meisten Flüge ab Graubünden eher kurz oder mittellang sind, gibt’s meist zwischen €250 und €400 pro Person. Wenn du aber über Zürich oder einen anderen großen Flughafen für einen Langstreckenflug unterwegs warst, könnten sogar die vollen €600 drin sein.
Wenn du umbuchen musst, hier ein paar Optionen, wie du andere Flughäfen erreichst:
Flughafen Zürich (ZRH): Am bequemsten – Direktzug ab Chur, dauert etwa 2 Stunden.
Flughafen Friedrichshafen (FDH): Mit Zug und Fähre über den Bodensee erreichbar, etwa 2,5 Stunden Reisezeit.
Mailand Malpensa (MXP): Falls der passende Anschluss in Mailand ist, kannst du über Lugano mit dem Zug oder per Auto fahren – schöne Strecke, rund 3 Stunden.
Manchmal bringt dich ein anderer Flughafen viel schneller ans Ziel, als stundenlang auf den nächsten freien Flug der Airline zu warten.
Das passiert öfter, als man denkt – Airlines gehen einfach davon aus, dass ein paar Leute eh nicht auftauchen. So wollen sie die Maschine voll bekommen. Blöd nur, wenn dann doch alle kommen. Gerade an kleinen Flughäfen wie in Graubünden, wo es kaum Ausweichflüge gibt, kann das ganz schön stressig werden.
Wenn du einen Alternativflug bekommst und damit:
Innerhalb von 2 Stunden ankommst: Dann sieht’s schlecht aus mit Entschädigung.
Mehr als 3 Stunden später landest: Dann steht dir volle Entschädigung zu – da gibt’s nichts zu rütteln.
Übrigens: Auch wenn du den Ersatzflug nimmst, kannst du Anspruch auf Entschädigung haben – je nachdem, wie viel später du tatsächlich ankommst.
Sagst du freiwillig „Okay, ich nehme das Angebot an“ und gibst deinen Sitz her, verzichtest du meistens auf die reguläre EC 261-Entschädigung. Aber du kannst natürlich verhandeln! Zum Beispiel:
Hotelübernachtung, falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag geht
Essensgutscheine
Business-Class-Upgrade für deinen nächsten Flug
Du kannst Geld verlangen, wenn:
Dein Flug von einem EU-Flughafen (Schweiz zählt mit!) gestartet ist
Du gegen deinen Willen nicht mitfliegen durftest, weil zu viele Leute gebucht waren
Dir kein Ersatzflug innerhalb von 2 Stunden angeboten wurde
Wichtig: Du solltest folgende Dinge griffbereit haben:
Deine Bordkarte oder die Buchungsbestätigung
Eine schriftliche Bestätigung der Airline mit dem Grund für die Nichtbeförderung
Quittungen für alle Extraausgaben (Essen, Hotel, Transport)
Viele Airlines lassen sich gerne Zeit oder winken Entschädigungsforderungen direkt ab. Spart dir den ganzen Stress – Trouble Flight kümmert sich für dich drum! Unsere Profis holen für dich das Maximum raus, was dir rechtlich zusteht.
Früh einchecken: Wer zu spät dran ist, fliegt bei einem überbuchten Flug schnell raus.
Direktflüge buchen: Anschlussflüge sind öfter überbucht – lieber ohne Umstieg reisen!
Treueprogramme nutzen: Vielflieger bekommen meist Vorzug, wenn der Flieger voll ist.
Kenne deine Rechte: Wer EC 261 kennt, lässt sich nicht abspeisen.
Lass dir deine Reisepläne nicht durch eine Flugüberbuchung in Graubünden ruinieren! Wenn du nicht mitfliegen durftest, stehen dir bis zu 600 € Entschädigung zu. Trouble Flight übernimmt deinen Fall, damit du dich auf dein Ziel konzentrieren kannst. Los geht’s!