
Ein gestrichener Flug ist wie ein Schlag in den Magen, besonders wenn du schon am Gate stehst, mit gepackter Tasche und festen Plänen. Aber hey, du kommst da durch. Hier sind ein paar schnelle Schritte, die du direkt angehen kannst:
Geh zum Schalter der Airline und frag nach deinen Möglichkeiten. Meist kannst du zwischen Rückerstattung oder Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug wählen. Gibt’s heute oder morgen noch was? Lass dich direkt umbuchen. Falls dir ein viel späterer Flug angeboten wird, frag freundlich, ob sie dich auf den „nächsten verfügbaren Platz“ setzen können – manchmal auch bei anderen Airlines, wenn’s die Regeln erlauben.
Versorg dich mit dem Nötigsten. Wenn du stundenlang festhängst, stehen dir oft Snacks und Getränke zu. Musst du über Nacht bleiben, sollte ein Hotel und der Transfer dorthin drin sein. Heb alle Quittungen auf, falls du selbst was zahlst – das kannst du später eventuell zurückbekommen.
Beweise sammeln wie ein Profi. Mach Fotos vom Abflug-Display, speicher die Stornierungsnachricht, und behalt Boardingpässe und Buchungsbestätigungen. Wenn das Personal einen Grund nennt (z. B. „technische Probleme“, „Crew fehlt“, „Flugzeugtausch“), schreib’s mit Datum und Uhrzeit auf.
Check Flughäfen in der Nähe – Flexibilität ist Trumpf. Rund um Moldawien und Rumänien: Iași (IAS), Suceava (SCV), Bacău (BCM), Bukarest (OTP). In Italien: Rom FCO und CIA; Mailand MXP, LIN und BGY; in Paris: CDG, ORY und Beauvais. Für Istanbul: IST und SAW. Wenn Start oder Ziel mehrere Flughäfen haben, kannst du mit einem kurzen Bus- oder Zugtrip vielleicht noch was retten.
Wenn’s dringend ist, schau nach anderen Airlines. Du kannst selbst buchen und später eventuell die Kosten für „Betreuung“ oder Umbuchung zurückfordern – je nach Fall. Wichtig: Alles gut dokumentieren, bevor du loslegst.
Trink was, lad dein Handy auf – nervig, klar, aber du hast Optionen.
Kurz und knapp: Manchmal ja, manchmal nein – kommt drauf an, von wo du geflogen bist und mit welcher Airline. Hier ist ein einfacher Überblick, den du dir merken kannst:
EU261 gilt, wenn dein Flug von einem Flughafen in der EU, dem EWR oder dem Vereinigten Königreich gestartet ist – ganz egal, welche Nationalität die Airline hat. Heißt: Ein Flug mit FlyOne ab Paris, Mailand, Rom, Lissabon, Wien oder jedem anderen EU/EWR/UK-Flughafen fällt unter diese Regel.
Wenn dein FlyOne-Flug aber von einem Flughafen außerhalb der EU/EWR/UK gestartet ist (zum Beispiel Chișinău), dann greift EU261 nur, wenn die ausführende Airline aus der EU/EWR/UK kommt – was bei FlyOne nicht der Fall ist.
Auch wenn EU261 nicht greift, kann dir das Montrealer Übereinkommen helfen – allerdings nur bei nachweisbaren finanziellen Schäden durch Verspätung oder Ausfall (z. B. zusätzliche Hotelnächte, Essen, Transport). Es gibt aber keine pauschalen Entschädigungen wie bei EU261.
Wenn EU261 gilt und die Stornierung nicht durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wurde (z. B. extremes Wetter, Einschränkungen durch die Flugaufsicht, gewisse Sicherheitsprobleme), kannst du bis zu 600 € pro Person bekommen – je nach Flugdistanz und Zeitpunkt der Info über die Stornierung. Auch wenn dir die Airline eine Rückerstattung oder Ersatzflug anbietet, heißt das nicht, dass du automatisch auf die Entschädigung verzichten musst – solange die Bedingungen erfüllt sind.
250 € pro Person bei Flügen bis 1.500 km.
400 € pro Person bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und allen anderen Flügen zwischen 1.500–3.500 km.
600 € pro Person bei Flügen über 3.500 km.
Timing ist entscheidend. Wenn du weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert wurdest, steht dir möglicherweise eine Entschädigung zu. Falls dir eine alternative Route angeboten wurde, die dich innerhalb bestimmter Zeitfenster ans Ziel bringt, kann sich der Betrag manchmal verringern. Es gibt ein paar Feinheiten – aber das hier ist dein schneller Überblick.
Schauen wir uns das Ganze mal an ein paar typischen Fällen an:
Du wolltest mit FlyOne von Mailand nach Chișinău fliegen, aber der Flug wurde am selben Tag gestrichen? Da der Flug aus der EU startet, greift wahrscheinlich EU261. Wenn kein außergewöhnlicher Grund vorliegt, stehen dir je nach Entfernung 250€, 400€ oder sogar 600€ zu – plus Verpflegung und Unterkunft, solange du warten musst. Und falls du dich für eine Rückerstattung statt Umbuchung entscheidest: Die Entschädigung nach EU261 gibt’s trotzdem. Rückerstattung und Entschädigung sind zwei verschiedene Dinge.
Dein Flug von Chișinău nach Paris wurde ebenfalls gestrichen? Da der Flug außerhalb der EU/EEA/UK startet und von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt wird, greift EU261 hier wahrscheinlich nicht. Heb alle Belege für zusätzliche Kosten gut auf – eventuell hilft dir das Montrealer Übereinkommen weiter. Frag bei der Airline nach Rückerstattung, Umbuchung und Unterstützung, falls du festhängst.
Du hattest ein Rückflugticket: Chișinău–Rom–Chișinău. Der Hinflug wurde in Chișinău gestrichen (außerhalb der EU), der Rückflug in Rom (innerhalb der EU). Für den Rückflug könnte EU261 gelten, für den Hinflug eher nicht. Also: Alle Unterlagen gut aufbewahren – für beide Strecken!
Solche gemischten Fälle sind bei Nicht-EU-Airlines, die in die EU fliegen, ganz normal. Deshalb ist es superwichtig, alle Infos zu Flug und Stornogrund zu dokumentieren – davon hängt ab, ob du eine feste Entschädigung bekommst oder nur deine Ausgaben erstattet werden.
Überbuchung heißt: Es wurden mehr Tickets verkauft als Plätze im Flieger. Wenn du gegen deinen Willen nicht mitfliegen darfst und der Flug aus der EU/EEA/UK startet, greift EU261:
Du hast sofort Anspruch auf: Umbuchung so schnell wie möglich oder Rückerstattung – plus Betreuung (Essen, ggf. Hotel).
Obendrauf gibt’s meist noch Entschädigung: Die Beträge sind ähnlich wie bei Flugausfällen oder langen Verspätungen (250€/400€/600€), außer du meldest dich freiwillig und nimmst eine andere Leistung als Ausgleich.
Wenn du von einem Flughafen außerhalb der EU abfliegst, gelten die festen Entschädigungsbeträge aus EU261 meistens nicht. Trotzdem solltest du auf Betreuung und eine vernünftige Lösung bestehen – Umbuchung oder Rückerstattung zum Beispiel – und unbedingt alle Belege aufheben, falls du später Schadensersatz geltend machen kannst.
Tipp: Wenn du flexibel bist und die Airline nach Freiwilligen fragt, verhandle! Essensgutscheine sind nett, aber Bargeld oder ein garantierter Platz auf einem zeitnahen Alternativflug sind oft deutlich mehr wert.
Viele Airlines, die nur Punkt-zu-Punkt fliegen (wie FlyOne), verkaufen einzelne Strecken statt geschützter Verbindungen. Und das macht einen großen Unterschied:
Ein Ticket, geschützte Verbindung: Wenn beide Flüge auf einer Buchung sind und du den Anschluss wegen Verspätung oder Ausfall des ersten Flugs verpasst, muss die Airline dich ans Ziel bringen. Wenn du aus der EU/EEA/UK gestartet bist und über 3 Stunden verspätet ankommst (ohne außergewöhnliche Umstände), kann EU261 greifen.
Getrennte Tickets: Wenn du selbst verbunden hast (also zwei Buchungen), bist du kaum abgesichert. Fällt der erste Flug aus oder verspätet sich und du verpasst den zweiten, kann dich die zweite Airline einfach als No-Show behandeln. Du musst dann eventuell ein neues Ticket kaufen. Belege aufheben lohnt sich – je nach Land und Situation kannst du manchmal Schadensersatz fordern, aber das ist nicht garantiert.
Wenn du öfter selbst verbindest, plane lieber großzügig. Zwei Stunden sind knapp. Drei bis vier Stunden sind sicherer – besonders bei großen oder vollen Flughäfen.
FlyOne ist ein schlanker Anbieter ohne viel Schnickschnack – ihr Fokus liegt darauf, Moldawien und die umliegenden Regionen mit beliebten europäischen Städten zu verbinden. Dazu kommen saisonale und regionale Strecken. Die Flotte ist eher jung, die Abläufe schnell – das hält die Preise angenehm niedrig. Aber genau das macht den Betrieb auch anfällig für Störungen: Wenn ein Flieger zu spät reinkommt, ein Slot plötzlich wegfällt, die Crew an ihre Arbeitszeitgrenze stößt oder irgendwo das Wetter verrückt spielt, kann das schnell zu Ausfällen führen.
Klar, das entschuldigt nicht, dass dein Flug gestrichen wurde – aber es zeigt, wie selbst ein scheinbar einfacher Umlauf ins Wanken geraten kann. Gerade an Hotspots wie Rom, Mailand, Paris oder Istanbul sind die Flughafen-Ressourcen zu Stoßzeiten extrem knapp. Ein fehlender Slot reicht, und der ganze Tagesplan ist dahin.
Die gute Nachricht: Wenn die Airline schuld ist und EU261 greift, stehen die Regeln auf deiner Seite. Und selbst wenn EU261 nicht gilt, hast du trotzdem Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung – und in vielen Fällen auch auf angemessene Betreuung.
Wenn dein ursprünglicher Plan platzt, denk wie ein Netzwerkplaner:
Check alternative Flughäfen in der Nähe.
Rom: FCO und CIA.
Mailand: MXP, LIN, BGY.
Paris: CDG, ORY, BVA.
Istanbul: IST, SAW.
Moldawien/Rumänien: Chișinău (KIV), Iași (IAS), Suceava (SCV), Bacău (BCM), Bukarest (OTP).
Erweitere deine Zielmöglichkeiten. Wenn du z. B. nach Norditalien willst, kann Bergamo nur eine Shuttlefahrt von deinem eigentlichen Ziel entfernt sein. Und für Paris kann Beauvais plus Bus schneller sein als 24 Stunden auf einen Direktflug zu warten.
Frag die Airline, ob sie dich auf den „nächstmöglichen“ Flug setzen kann. Gibt’s am selben Tag noch Plätze bei einer anderen Airline, lohnt es sich, auf eine Umbuchung zu drängen – besonders wenn EU261 greift.
Wenn du selbst buchst:
Nimm nach Möglichkeit flexible oder komplett erstattbare Optionen.
Mach vor dem Ticketkauf ein paar Beweisfotos. Schnapp dir ein Bild von der Stornierungsmitteilung, Screenshots von Alternativvorschlägen und speichere die Uhrzeiten – das hilft später enorm.
Heb alle Quittungen für Transfers zum Flughafen gut auf. Jeder Cent zählt.
Wenn du mit dem Zug oder Bus schneller am Ziel bist als mit dem Ersatzflug am nächsten Tag – go for it! Nachtzüge, Fernbusse oder Mitfahrgelegenheiten sind gerade in Rumänien und den Nachbarländern oft die bessere Wahl. Und ja, auch hier: Quittungen sammeln!
Es gibt drei Kategorien, die du auseinanderhalten solltest:
Rückerstattung: Wenn dein Flug gestrichen wurde, kannst du dir den Ticketpreis zurückholen – auch anteilig, falls der Flug für deine Reise keinen Sinn mehr macht.
Umbuchung: Du kannst dich auch auf den nächstmöglichen Flug zu deinem Ziel umsteigen lassen – manchmal sogar über andere Flughäfen.
Entschädigung: Wenn EU261 greift und die Airline schuld ist (also keine außergewöhnlichen Umstände), gibt’s pauschal €250/€400/€600 obendrauf. Das kommt zusätzlich zur Rückerstattung oder Umbuchung und zur Versorgung.
Schadenersatz nach Montreal: Wenn EU261 nicht greift, kannst du trotzdem nachweisbare finanzielle Verluste geltend machen – aber ohne feste Pauschale und nur mit Belegen.
Was du eher nicht bekommst: Geld für Frust, hypothetische Verluste oder Luxus-Upgrades – es sei denn, sie waren wirklich nötig und angemessen.
Keine Lust auf wochenlanges Hin und Her mit der Airline und Gesetzestexte wälzen? Dann gib’s einfach ab – Trouble Flight ist genau für solche Fälle da:
Los geht’s mit dem Entschädigungsrechner – da gibst du fix deine Daten ein, bekommst direkt eine grobe Einschätzung, was drin sein könnte, und wir checken, ob du überhaupt Anspruch hast. Das Ganze ist natürlich keine Garantie – wie viel du am Ende bekommst, hängt von den Details und der rechtlichen Lage ab.
Ab da übernehmen wir den Papierkram mit der Airline: Anfragen, Erinnerungen, und all das nervige Hin und Her, bei dem sie hoffen, du gibst einfach auf.
Wenn nötig, legen wir nach. Manche Airlines zahlen schon nach ein paar freundlichen Stupsern. Andere brauchen den formellen Weg – und den gehen wir, wenn’s Sinn macht.
Unser Deal ist easy: Kein Erfolg, keine Kosten. Wenn wir was rausholen, behalten wir 25 % plus MwSt. von der Summe. Muss das Ganze vor Gericht, liegt die Provision bei 50 % inkl. MwSt., weil’s dann einfach aufwendiger wird. Und wenn nix rumkommt, zahlst du uns auch nix.
Du kannst bis zu 600 € pro Person bekommen – je nach EU-Verordnung (z. B. EU261/2004) oder anderen rechtlichen Grundlagen.
Du sparst dir Zeit, Nerven und das ewige Rumärgern mit PDFs – und kannst dich um die schönen Dinge im Leben kümmern.
Du brauchst keinen dicken Ordner – nur ein paar Basics:
Buchungsbestätigung und Ticketnummer(n).
Boardingpass (falls du schon eingecheckt hattest).
Offizielle Stornierungsinfo oder ein Screenshot aus der Airline-App/Webseite mit der Absage.
Nachrichten oder Mails, in denen der Grund für die Stornierung steht.
Fotos von Anzeigetafeln am Flughafen mit Datum und Uhrzeit.
Quittungen für Essen, Hotel, Transport oder Ersatzflüge, die du selbst bezahlt hast.
Namen aller Mitreisenden – auch Kinder und Babys.
Deine bevorzugte Auszahlungsmethode.
Und keine Panik, wenn dir was fehlt – schick einfach, was du hast. Wir füllen die Lücken schon auf.
Kommt drauf an. Manche Airlines zahlen einfache EU261-Forderungen innerhalb weniger Wochen, andere lassen sich ewig Zeit. Wenn’s vor Gericht geht, reden wir eher von Monaten. Nervig, klar – aber genau deshalb ist es Gold wert, jemanden Hartnäckigen an deiner Seite zu haben.
Je früher du loslegst, desto besser. In vielen Ländern gibt’s Fristen für solche Ansprüche (oft ein paar Jahre, aber das variiert), und Beweise lassen sich direkt nach dem Vorfall viel leichter sammeln.
Heb jeden Beleg auf – wirklich jeden. Auch ein Sandwich für 7 € zählt, denn das hätte die Airline dir eigentlich stellen müssen, wenn sie sich gekümmert hätte.
Musstest du ins Hotel? Dann lieber was Solides im mittleren Preissegment – Luxus macht die Erstattung komplizierter.
Bei Gepäckproblemen (verspätet, verloren, beschädigt): Direkt am Flughafen melden und einen Property Irregularity Report ausfüllen. Die Referenznummer gut aufheben. Für Schäden kann das Montrealer Übereinkommen helfen.
Notier dir die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort. Bei EU261 zählt der Moment, wenn die Türen aufgehen und du aussteigen kannst – ab da läuft die Uhr nicht mehr.
Manchmal stimmt’s (krasses Wetter, Flughafensperrungen, Streiks bei der Flugsicherung). Manchmal ist’s nur eine Standard-Ausrede. Wenn EU261 greift, muss die Airline beweisen, dass es wirklich außergewöhnlich war und dass sie alles Mögliche getan hat, um die Störung zu vermeiden.
Interne Probleme wie Personalengpässe oder organisatorisches Chaos zählen in der Regel nicht als außergewöhnlich. Auch technische Defekte am Flieger sind meist keine Ausnahme – es sei denn, sie wurden durch äußere Einflüsse verursacht (z. B. Vogelschlag oder versteckte Produktionsfehler). Jede Situation ist anders – deshalb ist es so wichtig, den Grund direkt festzuhalten.
Wenn’s geht, buch lieber Flüge am frühen Tag – da ist die Chance größer, dass man dich bei Problemen noch gut umbuchen kann.
Vermeide enge Selbstverbindungen. Wenn du doch selbst umsteigst, plan ordentlich Puffer ein.
Falls du in eine Stadt mit mehreren Flughäfen fliegst, informier dich vorher – das spart Stress, wenn’s mal hektisch wird.
Hol dir die App der Airline – damit bleibst du immer auf dem Laufenden.
Pack die wichtigsten Sachen ins Handgepäck: Medikamente, Ladegerät, Zahnbürste, frisches Shirt. Dein zukünftiges Ich wird’s dir danken.
Mein FlyOne-Flug wurde gestrichen und ich häng jetzt über Nacht fest. Was steht mir zu?
Wenn du aus der EU, dem EWR oder UK gestartet wärst, hast du Anspruch auf Betreuung: Essen, Getränke, Hotel und Transfer. Frag direkt am Schalter. Musst du selbst zahlen, heb die Belege auf. Je nach Fall gibt’s vielleicht auch Entschädigung.
Mir wurde eine Rückerstattung angeboten, aber ich will lieber fliegen.
Du kannst stattdessen eine Umbuchung verlangen – am besten auf den nächsten verfügbaren Flug. Wenn sie dich tagelang warten lassen wollen, frag nach anderen Flughäfen oder Airlines.
In der Mail steht „betriebliche Gründe“. Heißt das, ich krieg keine Entschädigung?
Nicht unbedingt. Viele „betriebliche Gründe“ liegen im Einflussbereich der Airline. Die Details sind entscheidend.
Ich hab getrennte Flüge gebucht und den Anschluss verpasst.
Das ist leider bitter. Wahrscheinlich musst du ein neues Ticket kaufen. Belege aufheben – je nach Fall kannst du vielleicht was zurückbekommen.
Wie viel kann ich bekommen?
Nach EU261 gibt’s meist €250/€400/€600 pro Person – je nach Fall. Außerhalb der EU kannst du oft nachweisbare, angemessene Kosten zurückfordern.
Dein FlyOne-Flug wurde gestrichen? Dann hast du das Schlimmste schon hinter dir – das Chaos hast du überlebt. Jetzt übernehmen wir. Mit unserem Entschädigungsrechner bekommst du blitzschnell eine Einschätzung, schick uns deine Unterlagen rüber und wir setzen uns für dein Geld ein – von den festen EU261-Beträgen bis zu 600 € pro Passagier (wenn’s passt), bis hin zur Erstattung deiner zusätzlichen Kosten durch die Flugpanne. Wir arbeiten nach dem Prinzip: kein Erfolg, keine Gebühr. Bei erfolgreicher Forderung nehmen wir 25 % Provision plus MwSt., und falls wir vor Gericht müssen, kommt eine Rechtsaktionsprovision von 50 % (inkl. MwSt.) dazu. Du konzentrierst dich aufs Ankommen – wir kümmern uns ums Einkassieren.