
Überbuchungen bei Flügen sind leider keine Seltenheit – und können deine Reisepläne ganz schön durcheinanderbringen. Wenn du am Flughafen Dresden nicht mitfliegen durftest, weil der Flieger überbucht war, stehen deine Chancen gut, bis zu 600 € Entschädigung zu bekommen. In diesem Guide erfährst du, warum Airlines überhaupt überbuchen, was du in so einem Fall tun solltest und wie du dir holst, was dir zusteht.
Ganz einfach: Sie rechnen damit, dass ein paar Leute eh nicht auftauchen. Also verkaufen sie mehr Tickets, als Plätze im Flieger sind – um möglichst viel Gewinn rauszuholen. Blöd nur, wenn du dann derjenige bist, der am Gate stehen bleibt. Falls dir das am Flughafen Dresden (DRS) passiert, solltest du deine Rechte kennen und wissen, wie du an deine Entschädigung kommst.
Wenn du wegen Überbuchung nicht mitfliegen darfst, dann geh am besten so vor:
Manchmal werden Freiwillige gesucht, die später fliegen – gegen Gutschein oder Upgrade. Klingt nett, aber oft ist eine Barauszahlung deutlich mehr wert. Also: Erst mal checken, was dir zusteht!
Lass dir unbedingt schriftlich geben, dass du wegen Überbuchung nicht mitfliegen durftest. Das ist wichtig für deinen Anspruch auf Entschädigung.
Laut EU-Verordnung EC 261/2004 kannst du – je nach Flugstrecke – zwischen 250 € und 600 € bekommen, wenn du gegen deinen Willen nicht mitfliegen durftest:
Bis 1.500 km: 250 €
1.500 – 3.500 km: 400 €
Über 3.500 km: 600 € (wenn du aus der EU abfliegst)
Wenn dein Flug wegen einer Umbuchung verspätet ist, muss die Airline dir was zu essen und trinken anbieten – und wenn’s hart auf hart kommt, auch ein Hotelzimmer organisieren.
Falls dein Flug ab Dresden überbucht ist, lohnt sich ein Blick auf Alternativen in der Umgebung. Zum Beispiel der Leipzig/Halle Airport (LEJ) – der ist nur rund 110 km entfernt und mit dem Direktzug vom Dresdner Hauptbahnhof in etwa 1 Stunde und 15 Minuten erreichbar. Oder du schaust nach Verbindungen ab Berlin Brandenburg Airport (BER), da brauchst du mit dem Zug ungefähr 2 Stunden.
Keine Panik – das Ganze ist einfacher als du denkst. So klappt’s:
Boardingpass nicht wegwerfen!
Schriftliche Bestätigung von der Airline besorgen
Quittungen für alles, was du wegen der Überbuchung extra zahlen musstest
Du kannst direkt bei der Airline Bescheid geben – oder Trouble Flight übernimmt das Ganze für dich.
Wenn die Airline zustimmt, bekommst du deine Entschädigung meist innerhalb weniger Wochen. Falls nicht, kannst du das Ganze an die zuständige Behörde oder einen Anwalt weitergeben.
Der Flughafen Dresden (DRS) ist das Tor zur Welt für Sachsen – mit Verbindungen zu großen Drehkreuzen wie Frankfurt, München und Amsterdam. Dank guter Anbindung kommst du easy vom Stadtzentrum hin – egal ob mit Zug, Straßenbahn oder Taxi.
Wenn dein Flug überbucht ist und du eine Alternative brauchst, check die Optionen ab Leipzig/Halle oder Berlin Brandenburg – da gibt’s oft mehr internationale Verbindungen.
Überbuchungen lassen sich nicht immer verhindern – aber mit diesen Tipps sinkt die Chance, dass du am Gate stehen gelassen wirst:
Früh online einchecken: Je früher du eincheckst, desto besser stehen deine Chancen, auch wirklich mitzufliegen.
Vielflieger-Programme nutzen: Stammkunden werden von Airlines bevorzugt – lohnt sich also, wenn du öfter unterwegs bist.
Bei wichtigen Reisen keine Billigflieger: Günstige Airlines neigen eher dazu, zu viele Tickets zu verkaufen. Für wichtige Termine lieber auf Nummer sicher gehen.
Wenn du in Dresden wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen konntest, lass dir das nicht gefallen. Du könntest Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Prüfe jetzt, ob du berechtigt bist – und hol dir, was dir zusteht!