
Ein gecancelter Flug kann einem ganz schön die Pläne verhageln – egal ob du zu einem wichtigen Termin musst, endlich in den Urlaub starten willst oder einfach nur nach Hause willst. Wenn dein Flug in Dresden gestrichen wurde, hast du laut der EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Rechte. Und ja, da kann sogar eine Entschädigung von bis zu 600 € drin sein – plus Rückerstattung oder Umbuchung.
In diesem Guide zeigen wir dir, welche Ansprüche du hast, wie du an dein Geld kommst und welche Alternativen du hast, wenn dein Flug vom Flughafen Dresden (DRS) nicht wie geplant abhebt.
Dresden – die sächsische Hauptstadt mit barocker Pracht und jeder Menge Geschichte. Aber auch hier läuft nicht immer alles rund. Am Flughafen Dresden (DRS) gibt’s immer mal wieder Flugausfälle, und das aus ganz unterschiedlichen Gründen:
Mieses Wetter – Nebel, Schnee, Gewitter... gerade im Winter kann das den Flugplan ordentlich durcheinanderbringen.
Probleme bei der Airline – Zu wenig Personal, Technikprobleme oder einfach zu viele Buchungen.
Streiks – Wenn die Fluglotsen oder das Bodenpersonal streiken, geht oft gar nichts mehr.
Sicherheitsgründe – Manchmal tauchen kurzfristig Risiken auf, die eine Absage nötig machen.
Egal, was der Grund war – wenn dein Flug kurzfristig gestrichen wurde, stehen die Chancen gut, dass du eine finanzielle Entschädigung bekommst.
Laut der EU-Verordnung 261/2004 kannst du eine Entschädigung bekommen, wenn du vom Flughafen Dresden (DRS) abfliegst oder mit einer EU-Airline in Dresden landest – vorausgesetzt:
Die Airline hat dich weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert.
Die Stornierung lag nicht an außergewöhnlichen Umständen – also kein Unwetter, keine Sicherheitsprobleme oder Ähnliches.
Die Airline hat es versäumt, dir eine vernünftige Umbuchung oder Rückerstattung anzubieten.
Wie viel du bekommst, hängt davon ab, wie weit dein Flug gewesen wäre:
Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
1.500 – 3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km | 600 € |
Wurde dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen und es gab keine außergewöhnlichen Gründe, dann solltest du auf jeden Fall eine Entschädigung beantragen.
Damit dein Antrag durchgeht, brauchst du:
Dein Flugticket oder die Buchungsbestätigung
Die Stornierungsnachricht per E-Mail oder SMS von der Airline
Quittungen für zusätzliche Ausgaben wie Essen oder Hotel
Boarding-Pass (falls vorhanden)
Falls du auf einen anderen Flug umgebucht wurdest, check mal, ob du dadurch mehr als 3 Stunden Verspätung hattest – auch das kann dir eine Entschädigung bringen.
Klar, du kannst direkt bei der Airline einen Antrag stellen – aber oft wird das rausgezögert oder einfach abgelehnt. Wenn du dir den Stress sparen willst, überlass Trouble Flight die Arbeit. Wir setzen uns für dich ein und holen das Maximum für dich raus.
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Flug gestrichen? Kein Grund zur Panik – du musst nicht unbedingt auf die Umbuchung der Airline warten. Hier kommen ein paar fixe Alternativen, die du im Blick haben solltest:
Der Flughafen Dresden ist super angebunden an den Leipzig/Halle Airport (LEJ) – mit dem Zug bist du in knapp 1 Stunde dort. Wenn in Dresden gerade Chaos herrscht, kann Leipzig echt ein cleverer Plan B sein.
🚆 Mit dem Zug: Direktverbindung mit der Deutschen Bahn vom Dresdner Hauptbahnhof zum Flughafen Leipzig/Halle. Dauert etwa 60 Minuten.
🚗 Mit dem Auto: Über die A14 brauchst du rund 1 Stunde und 15 Minuten.
💡 Tipp: Manche Airlines bieten kostenlose Alternativflüge ab Leipzig an – einfach mal nachfragen!
Die Bahn in Deutschland ist echt top – und manchmal sogar schneller als ein Ersatzflug. Schau mal nach ICE-Verbindungen ab Dresden Hauptbahnhof zu Städten wie:
Berlin (ca. 2 Std.)
Frankfurt (ca. 4 Std.)
München (ca. 4,5 Std.)
Prag (ca. 2,5 Std.)
Gerade bei kurzen Strecken lohnt sich der Zug richtig!
Wenn dein Ersatzflug erst am nächsten Tag geht, muss die Airline dir folgendes stellen:
Ein Hotelzimmer (bei Übernachtung)
Essen & Getränke während der Wartezeit
Transfer zwischen Hotel und Flughafen
Heb alle Quittungen gut auf – falls die Airline sich querstellt, kannst du die Kosten später zurückfordern.
Bei den meisten Flugausfällen steht dir eine Entschädigung zu – aber es gibt Ausnahmen. Du bekommst keine Zahlung, wenn:
❌ Der Ausfall wegen außergewöhnlicher Umstände passiert ist (z. B. extremes Wetter oder politische Unruhen)
❌ Die Airline dir eine Umbuchung mit kaum Verzögerung angeboten hat
❌ Du über ein Drittanbieter-Portal gebucht hast und keine direkte Bestätigung von der Airline bekommen hast
Auch wenn du unsicher bist: Check deine Rechte! Viele Airlines lehnen Entschädigungen zu Unrecht ab – und Trouble Flight hilft dir, das durchzusetzen, was dir zusteht.
Wenn dein Flug in Dresden gestrichen wurde, hast du Ansprüche:
✅ Vollständige Rückerstattung oder kostenlose Umbuchung
✅ Versorgungspflicht (kostenlose Snacks, Getränke, ggf. Hotel)
✅ Bis zu 600 € Entschädigung bei berechtigten Flügen
✅ Alternative Reisemöglichkeiten
Viele Reisende verschenken bares Geld, weil Airlines den Prozess unnötig kompliziert machen. Lass dir das nicht gefallen – hol dir, was dir zusteht!
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Ein gestrichener Flug ist nervig, klar – aber du bist nicht machtlos. Wenn dein Flug ab Dresden gecancelt wurde, kannst du bis zu 600 € Entschädigung bekommen, plus Rückerstattung oder Ersatztransport.
Bevor du die Ausrede der Airline einfach schluckst, check lieber erstmal deine Rechte und lass Trouble Flight das Ganze für dich regeln. Wir setzen uns jeden Tag für Leute wie dich ein – also, warum warten?
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