Auf dieser Seite
- Rechtlicher Schutz durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
- Wie hoch ist Ihre Entschädigung bei Überbuchung?
- Ihr Anspruch auf Betreuung, Ersatzbeförderung und Erstattung
- Was Sie bei einer Nichtbeförderung in Salzburg tun sollten
- Besonderheiten je nach Airline
- Verjährungsfristen für Entschädigungsansprüche in Österreich
- So hilft Trouble Flight Ihnen zu Ihrem Geld
- Häufig gestellte Fragen
Falls Sie am Flughafen Salzburg (SZG) nicht mitfliegen durften, weil die Airline mehr Tickets verkauft hat, als Plätze verfügbar waren, steht Ihnen gemäß europäischem Recht höchstwahrscheinlich eine gesetzliche Entschädigung zwischen 250 € und 600 € zu. Zusätzlich zur Ausgleichszahlung muss die ausführende Fluggesellschaft Ihnen die Wahl zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort lassen – und Sie während der Wartezeit kostenlos mit Mahlzeiten und Getränken versorgen. Wenn Ihr Flug überbucht war, prüfen Sie Ihren Anspruch bei Trouble Flight, um ohne bürokratischen Aufwand zu Ihrem Recht zu kommen.
Der Flughafen Salzburg W. A. Mozart ist der zweitgrößte internationale Flughafen Österreichs und verzeichnet besonders während der Wintersportsaison und der Sommermonate ein hohes Passagieraufkommen. Um die Auslastung jeder Maschine zu maximieren, überbuchen Fluggesellschaften ihre Flüge regelmäßig. Erscheinen dann alle Passagiere pünktlich am Gate, kommt es zur unfreiwilligen Nichtbeförderung, was für die Betroffenen massive Reiseunterbrechungen bedeutet. Trouble Flight unterstützt Sie dabei, Ihre gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen und die maximale Entschädigung von der Airline zu fordern.
Rechtlicher Schutz durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
Da der Flughafen Salzburg in Österreich (einem EU-Mitgliedstaat) liegt, unterliegen alle abfliegenden Flüge vollumfänglich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die EU261 legt verbindliche Schutzrechte fest, wenn Fluggäste mit einer bestätigten Buchung aufgrund einer Überbuchung abgewiesen werden.
Das europäische Recht unterscheidet dabei klar zwischen freiwilligem Verzicht und unfreiwilliger Nichtbeförderung:
- Freiwilliger Verzicht: Wenn Sie sich freiwillig bereit erklären, Ihren Platz gegen Vergünstigungen, Gutscheine oder spätere Flugvorteile aufzugeben, schließen Sie eine private Vereinbarung mit der Airline. Damit verzichten Sie in der Regel auf Ihren gesetzlichen Anspruch auf die pauschale Geldentschädigung nach EU261.
- Unfreiwillige Nichtbeförderung: Wenn Sie rechtzeitig eingecheckt haben, über gültige Reisedokumente verfügen und gegen Ihren Willen abgewiesen werden, ist die Airline gesetzlich verpflichtet, sofort eine verbindliche Ausgleichszahlung zu leisten.
Wie hoch ist Ihre Entschädigung bei Überbuchung?
Die pauschale Entschädigung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung richtet sich gemäß EU261 nach der Flugdistanz:
| Flugdistanz | Entschädigungshöhe |
|---|---|
| Flüge bis 1.500 km (z. B. Salzburg nach Frankfurt, Berlin, London oder Amsterdam) | 250 € |
| Innerhalb der EU über 1.500 km oder außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km (z. B. Salzburg nach Teneriffa, Antalya oder Larnaca) | 400 € |
| Nicht-EU-Flüge über 3.500 km | 600 € |
Sollte Ihnen die Airline einen Alternativflug anbieten, mit dem Sie Ihr Endziel mit nur geringer Verspätung erreichen, kann sich der Entschädigungsbetrag gemäß Artikel 7 der EU261 um 50 % reduzieren. Wichtig: Fluggesellschaften dürfen Sie nicht dazu zwingen, Reisegutscheine anstelle von Bargeld zu akzeptieren; nach EU-Recht muss die Zahlung per Banküberweisung, Scheck oder bar erfolgen, sofern Sie nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Lassen Sie sich am Flughafen Salzburg nicht von der Airline abspeisen. Übermitteln Sie Ihre Daten an Trouble Flight, damit unsere Rechtsexperten Ihren Anspruch prüfen können.
Ihr Anspruch auf Betreuung, Ersatzbeförderung und Erstattung
Neben der finanziellen Entschädigung haben Sie bei einer Überbuchung in Salzburg Anspruch auf sofortige Unterstützung durch die ausführende Fluggesellschaft:
- Ersatzbeförderung oder Erstattung: Sie haben das Recht, zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen (ggf. inklusive Rückflug zum Ausgangsort) oder einer anderweitigen Beförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Bedingungen zu wählen.
- Betreuungsleistungen: Während Sie am Flughafen Salzburg auf Ihren Ersatzflug warten, muss die Airline Ihnen kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen sowie die Möglichkeit für zwei Telefonate oder E-Mails anbieten.
- Hotelunterkunft: Falls der Ersatzflug erst am Folgetag startet, ist die Airline zur Übernahme der Hotelkosten und des Transports zwischen Flughafen Salzburg und Hotel verpflichtet.
Was Sie bei einer Nichtbeförderung in Salzburg tun sollten
Um Ihre Forderung zu untermauern, sollten Sie direkt vor Ort Beweise sammeln:
- Reisedokumente aufbewahren: Behalten Sie Ihre physische Bordkarte, mobile Bordkarte, Buchungsbestätigung und Gepäckanhänger.
- Schriftliche Bestätigung anfordern: Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Erklärung, dass Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung unfreiwillig verweigert wurde.
- Belege sammeln: Falls die Airline keine Gutscheine für Verpflegung oder Hotel bereitstellt, bewahren Sie alle Quittungen für Essen, alkoholfreie Getränke und lokale Transferkosten auf.
- Keine vorschnellen Verzichtserklärungen: Unterzeichnen Sie keine Dokumente, mit denen Sie im Austausch für restriktive Gutscheine auf Ihren gesetzlichen Entschädigungsanspruch verzichten.
Besonderheiten je nach Airline
Am Flughafen Salzburg operieren unterschiedliche Fluggesellschaften, was bei einer Überbuchung zu verschiedenen Szenarien führen kann:
- Billigfluggesellschaften wie EasyJet oder Wizz Air bieten oft Direktverbindungen an. Werden Sie hier von einem Flug mit niedriger Frequenz abgewiesen, bestehen Sie auf eine zeitnahe Umbuchung auf eine andere Airline oder fordern Sie den Ticketpreis zurück.
- Netzwerk-Airlines wie Air France binden Passagiere über große Drehkreuze an. Führt die Überbuchung in Salzburg dazu, dass Sie einen Anschlussflug auf derselben Buchung verpassen, prüfen Sie Ihre Ansprüche bei einem verpassten Anschlussflug.
- Flag-Carrier wie Finnair, die europäische Strecken ab Salzburg bedienen, müssen die EU261-Vorgaben unabhängig vom Sitz ihrer Unternehmenszentrale strikt einhalten.
Verjährungsfristen für Entschädigungsansprüche in Österreich
Nach österreichischem Zivilrecht beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 3 Jahre ab dem Datum der Flugstörung. Sollte Ihr Flug ab Salzburg in den letzten drei Jahren überbucht gewesen sein, sind Sie weiterhin anspruchsberechtigt.
So hilft Trouble Flight Ihnen zu Ihrem Geld
Fluggesellschaften versuchen oft, individuelle Entschädigungsforderungen mit dem Hinweis auf operative Schwierigkeiten abzulehnen oder bieten Gutscheine an, die weit unter dem gesetzlichen Wert liegen. Eine eigenständige Durchsetzung kann langwierig und rechtlich kompliziert sein.
Trouble Flight übernimmt den gesamten Prozess. Wir analysieren Ihre Flugdaten, prüfen die Haftung der Airline nach EU-Recht, erstellen das Forderungsschreiben und führen die Verhandlungen für Sie. Bei Bedarf leiten wir die Forderung an juristische Stellen oder Gerichte weiter. Wir arbeiten für Sie ohne finanzielles Risiko.
Starten Sie noch heute Ihren Antrag bei Trouble Flight und lassen Sie unsere Experten Ihre Rechte durchsetzen.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn mein Flug stattdessen verspätet oder ausgefallen ist?
Wenn Ihre Flugstörung auf Flugzeitenänderungen oder Annullierungen und nicht auf eine Überbuchung zurückzuführen ist, gelten andere EU261-Regelungen. Lesen Sie unsere spezialisierten Ratgeber zu annullierten Flügen und Flugverspätungen, um Ihre Rechte zu prüfen.
Erhalte ich eine Entschädigung, wenn ich freiwillig auf meinen Platz verzichtet habe?
Wenn Sie Ihren Sitzplatz freiwillig gegen Vorteile oder Gutscheine aufgegeben haben, entfällt in der Regel Ihr rechtlicher Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung. Wurden Sie jedoch gegen Ihren Willen trotz gültigen Tickets und pünktlichem Erscheinen am Gate abgewiesen, ist die pauschale Entschädigung gesetzlich zwingend.
Bin ich verpflichtet, Reisegutscheine der Airline anzunehmen?
Nein. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 muss die Entschädigung in bar, per Überweisung oder Scheck erfolgen, es sei denn, Sie stimmen der Annahme von Gutscheinen ausdrücklich und schriftlich zu.
Welche Alternativflughäfen gibt es in der Nähe von Salzburg?
Sollten Sie nach einer Überbuchung am Flughafen Salzburg feststecken, bieten nahegelegene Drehkreuze wie München (MUC), Wien (VIE) oder Innsbruck (INN) eine größere Auswahl an Verbindungen. Wenn die Airline Sie über einen anderen Flughafen umbucht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kosten für den Transfer dorthin zu übernehmen.





