
Flug gecancelt? Totaler Stress – aber hey, wenn du deine Rechte kennst, sieht die Sache gleich ganz anders aus. In Europa schützt dich nämlich die EU-Verordnung 261/2004 und sorgt dafür, dass du bei Flugausfällen fair behandelt wirst und sogar Entschädigung bekommst. Hier erfährst du, was dir zusteht und wie Trouble Flight dir dabei helfen kann.
Diese Verordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flügen innerhalb der EU, beim Abflug aus der EU oder wenn du mit einer EU-Airline in die EU reist. Sie legt fest, was Airlines im Fall von Annullierungen, Verspätungen oder verweigertem Boarding leisten müssen. Und das Beste: Die Regeln gelten unabhängig davon, ob du Billigflieger oder Business-Class gebucht hast – Hauptsache, der Flug fällt unter EU-Recht.
Je nach Flugdistanz und Situation kannst du zwischen 250 € und 600 € kassieren. Voraussetzung ist meistens:
Die Airline hat dir erst weniger als 14 Tage vor Abflug Bescheid gesagt.
Es gab keine außergewöhnlichen Umstände wie z. B. krasse Unwetter, politische Unruhen oder Streiks bei der Flugsicherung.
Du bist von einem EU-Flughafen abgeflogen oder mit einer EU-Airline in die EU gereist.
So sieht die Staffelung aus:
250 € bei Flügen bis zu 1.500 km
400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km innerhalb der EU
600 € bei Flügen über 3.500 km mit mehr als 4 Stunden Verspätung
Wenn dein Flug gestrichen wurde, hast du nicht nur Anspruch auf Geld – auch während du auf deine Ersatzverbindung wartest, muss sich die Airline um dich kümmern. Das heißt konkret:
Essen und Getränke – natürlich angepasst an die Wartezeit.
Zwei kostenlose Anrufe, E-Mails oder Faxe.
Falls du über Nacht bleiben musst: Hotel und Transfer zum Hotel inklusive.
Kümmert sich die Airline nicht drum? Dann kannst du dir die entstandenen, angemessenen Kosten später erstatten lassen.
Schreib der Airline: Reiche deinen Anspruch über die offiziellen Kontaktwege ein. Denk daran, Buchungsnummer, Flugdetails und Belege beizulegen.
Alles aufheben: Speichere E-Mails, Tickets, Quittungen – alles, was deinen Fall unterstützt.
Hilfe holen: Keine Reaktion oder Ablehnung von der Airline? Dann kannst du dich an eine nationale Schlichtungsstelle wenden – oder Trouble Flight übernimmt den ganzen Papierkram für dich.
Diese Regelung hat mehr gebracht als nur Geld: Airlines planen heute deutlich vorsichtiger, verzichten öfter aufs Überbuchen und handeln schneller, wenn’s irgendwo hakt.
Du fliegst von Frankfurt nach Madrid – doch der Flug wird zwei Tage vorher gestrichen. Der Ersatzflug geht aber erst fünf Stunden später. In so einem Fall stehen dir laut EU-Recht wahrscheinlich 400 € zu – und natürlich die nötige Betreuung am Flughafen.
Stell dir vor, dein Flug von London nach New York wird wegen technischer Probleme gestrichen. Und dann erfährst du das Ganze weniger als sieben Tage vor Abflug – ziemlich ärgerlich, oder? Wenn der Ersatzflug obendrein mindestens vier Stunden später ankommt als geplant, kannst du bis zu 600 € Entschädigung verlangen.
Ob du Anspruch auf Entschädigung hast, hängt stark davon ab, wo du losfliegst und wo du landest. Klingt erstmal kompliziert, ist aber gar nicht so wild:
Startest du von einem EU-Flughafen wie Paris Charles de Gaulle oder Amsterdam Schiphol, bist du immer auf der sicheren Seite – egal, mit welcher Airline.
Kommst du in die EU, aber mit einer Airline von außerhalb (z. B. eine US-Fluggesellschaft nach Rom), dann sieht’s leider mau aus mit dem Anspruch.
Fliegst du innerhalb der EU, ist dein Schutz nach EU-Verordnung 261/2004 garantiert.
Kurz gesagt: Ein genauer Blick auf Route und Airline kann sich richtig lohnen.
„Außergewöhnliche Umstände“ sind immer ein Freifahrtschein für Airlines: Stimmt so nicht. Dinge wie Vulkanausbrüche zählen zwar dazu, aber technische Defekte oder zu wenig Personal? Die gelten meist als selbstverschuldet – also Anspruch auf Entschädigung!
Billigflieger müssen sich nicht an EU-Regeln halten: Doch, und wie! Auch Ryanair & Co. müssen sich an die Verordnung 261/2004 halten, wenn sie im EU-Luftraum unterwegs sind.
Flugausfälle nerven. Keine Frage. Aber dank der EU-Verordnung 261/2004 hast du als Passagier konkrete Rechte auf Unterstützung und finanzielle Entschädigung. Wurde dein Flug gestrichen? Dann mach dein Recht geltend – am besten ganz unkompliziert mit einem erfahrenen Dienstleister wie Trouble Flight.
Informiert und vorbereitet zu sein, kann aus einer stressigen Situation eine Chance machen, deine Rechte als Reisende*r aktiv zu nutzen.