
Du wolltest von Bern abheben und wurdest wegen Überbuchung einfach nicht mitgenommen? Keine Sorge, damit bist du nicht allein. Viele Airlines verkaufen absichtlich mehr Tickets als es Sitzplätze gibt – und am Ende sitzen einige von uns sprichwörtlich am Boden. Wenn dir das am Flughafen Bern (BRN) passiert ist, könntest du Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung nach der EU-Verordnung EC261/2004 haben.
Hier erfährst du, was bei Überbuchungen abgeht, wie du dich am besten verhältst und wie du zu deinem Geld kommst.
Die denken, ein paar Leute tauchen eh nicht auf – also wird einfach überbucht. Klingt vielleicht logisch aus Firmensicht, nervt aber total, wenn man selbst betroffen ist. Falls du in Bern nicht an Bord gelassen wurdest: Du kannst nichts dafür – und hast Rechte!
Zuerst wird gefragt, ob Freiwillige gegen Gutscheine oder Bonusmeilen freiwillig auf ihren Platz verzichten.
Gibt’s nicht genug Freiwillige, werden Passagiere gegen ihren Willen abgewiesen.
Bist du davon betroffen (und hast nicht freiwillig verzichtet), steht dir eine finanzielle Entschädigung zu.
Dank der EU-Verordnung EC261/2004 bist du abgesichert, wenn dein Flug in Bern überbucht wurde. Das kannst du bekommen:
250 € – bei Flügen bis 1.500 km
400 € – bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km
600 € – bei Flügen über 3.500 km
Dazu muss die Airline dir folgendes anbieten:
Einen Ersatzflug so schnell wie möglich.
Verpflegung, Getränke und Unterkunft – falls nötig.
Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails – das steht dir zu.
Die Airline wirft dir vielleicht direkt nen Gutschein hin – klingt nett, oder? Aber Achtung: Wenn du den annimmst, verzichtest du oft auf bares Geld. Also besser erstmal durchatmen und nicht unterschreiben.
Frag höflich nach einem Beleg in Schriftform, dass du wegen Überbuchung nicht mitfliegen durftest. Das brauchst du, um später Ansprüche geltend zu machen.
Boardingpass, Buchungsbestätigung, E-Mails – alles was du hast, gut aufbewahren. Das sind deine Beweise, wenn’s ums Geld geht.
Du musst dich nicht selbst mit der Airline rumschlagen. Trouble Flight übernimmt das für dich. Kein Stress, keine langen Telefonate – wir kümmern uns drum, dass du bekommst, was dir zusteht.
Bern (BRN) ist eher klein und bietet nicht viele Ersatzflüge. Wenn du schnell ans Ziel willst, schau dir diese Optionen an:
Ab Zürich (ZRH): Nur knapp zwei Stunden mit Bahn oder Auto und die Auswahl an Flügen ist riesig.
Ab Genf (GVA): Noch ’ne Möglichkeit – ca. 1h 45min mit dem Zug.
Mit der Bahn fahren: Schweizer Züge sind super zuverlässig. Wenn du innerhalb Europas unterwegs bist, kann das sogar schneller gehen als fliegen.
Von Bern kommst du normalerweise easy nach London, Paris oder Amsterdam. Falls dein Flug überbucht ist, überleg, ob du über:
...Zürich weiterfliegst – besonders bei Langstrecke
Genf – perfekt für mehr Europa-Verbindungen
Basel-Mulhouse (BSL) – ideal für Sparfüchse
Zug: Alle 30 Minuten fährt ein direkter Zug zum Flughafen Zürich. Dauert etwa 1h 15min.
Auto: Mit dem Auto brauchst du rund 1h 45min.
Bus & Zug: Kombinierte Verbindungen gibt’s auch, vor allem wenn du nach Genf willst.
Wenn du deinen Anspruch über uns einreichst, geht’s normalerweise zwischen 4 und 12 Wochen. Wie fix es geht, hängt davon ab, wie kooperativ die Airline ist.
Kein Erfolg = keine Kosten – Du zahlst nur, wenn du auch wirklich Geld bekommst.
Schnell & stressfrei – Wir übernehmen alles für dich, vom Papierkram bis zur Klage.
Erfahrung & Erfolge – Tausende Passagiere haben mit uns schon das bekommen, was ihnen zusteht.
Ja, klar! Auch wenn du den neuen Flug mitgemacht hast, hast du immer noch Anspruch auf Entschädigung.
Überbuchungen haben nichts mit Wetter oder außergewöhnlichen Umständen zu tun. Die Airline ist verantwortlich und muss zahlen.
Nö. Aber Airlines lassen sich gern Zeit. Trouble Flight regelt alles, damit du dich nicht mit dem Rechtskram rumschlagen musst.
Na klar! In den meisten europäischen Ländern hast du bis zu drei Jahre Zeit, um deinen Anspruch geltend zu machen.
Wenn du in Bern wegen Überbuchung nicht mitfliegen durftest, lass dir von der Airline nicht einfach dein Geld wegnehmen. Du könntest Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Jetzt Anspruch einreichen und entspannt dein Geld zurückholen!