Auf dieser Seite
- Überbuchung bei easyJet: Was bedeutet unfreiwillige Nichtbeförderung?
- Welche Verordnungen schützen Sie bei easyJet?
- Höhe der Entschädigung bei überbuchten easyJet-Flügen
- Ihr Recht auf Alternativbeförderung, Erstattung und Betreuung
- Checkliste: Beweise sammeln bei easyJet-Problemen
- Wie Trouble Flight Ihre Entschädigung erkämpft
- Häufige Fragen (FAQ)
Sollte Ihnen easyJet am Gate aufgrund einer Überbuchung die Mitnahme verweigert haben, stehen Ihnen gemäß den europäischen und britischen Fluggastrechteverordnungen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Wenn easyJet mehr Tickets verkauft, als Plätze verfügbar sind, und Sie unfreiwillig stehen lässt, müssen Sie sich keinesfalls mit einem einfachen Reisegutschein abspeisen lassen. Sofern Sie eine bestätigte Buchung hatten und pünktlich am Gate erschienen sind, ist die Fluggesellschaft rechtlich dazu verpflichtet, eine Ausgleichszahlung in bar zu leisten, Ihnen eine alternative Beförderung oder eine vollständige Ticketrückerstattung anzubieten sowie die Betreuungsleistungen am Flughafen zu gewährleisten.
Die Auseinandersetzung mit Fluggesellschaften kann mühsam sein, doch Sie müssen sich bei easyJet nicht alleine durchschlagen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Überbuchung durch easyJet mit Trouble Flight. Wir bewerten Ihre Erfolgschancen innerhalb weniger Sekunden und lassen unsere Experten für Fluggastrechte Ihren Fall von A bis Z abwickeln.
Überbuchung bei easyJet: Was bedeutet unfreiwillige Nichtbeförderung?
Wie viele andere Fluggesellschaften nutzt auch easyJet historische Buchungsdaten, um die Zahl der nicht erscheinenden Passagiere zu schätzen, und verkauft dabei regelmäßig mehr Tickets, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind. Wenn am Gate dann doch mehr Passagiere erscheinen als erwartet, ist die Maschine überbucht und easyJet muss die Passagierzahl reduzieren.
Nach europäischem und britischem Recht gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen der freiwilligen Abgabe Ihres Platzes und der unfreiwilligen Verweigerung der Beförderung:
Freiwillige Abgabe: Das Personal von easyJet fragt am Gate möglicherweise nach Freiwilligen, die ihren Sitzplatz gegen Vergünstigungen wie Geschenkkarten, Reisegutscheine oder Bargeldprämien abtreten. Wenn Sie sich freiwillig dazu entscheiden, einen späteren Flug zu nehmen, verzichten Sie auf Ihren rechtlichen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung gemäß EU261 oder UK261.
Unfreiwillige Nichtbeförderung: Finden sich nicht genügend Freiwillige und verweigert easyJet Ihnen trotz gültigem Ticket und pünktlichem Erscheinen die Mitreise, spricht man von einer unfreiwilligen Nichtbeförderung. Dies löst sofort einen gesetzlichen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung aus, unabhängig vom Preis Ihres Tickets.
Welche Verordnungen schützen Sie bei easyJet?
easyJet operiert über drei verschiedene Lizenzträger:
easyJet UK Limited (IATA-Code U2): Sitz in Luton, Großbritannien. Unterliegt der UK261-Verordnung.
easyJet Europe Airline GmbH (IATA-Code EC / EJU): Sitz in Wien, Österreich. Unterliegt der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
easyJet Switzerland S.A. (IATA-Code DS / EZS): Sitz in Meyrin, Schweiz. Unterliegt Schweizer und EU-Recht.
Da easyJet innerhalb der EU und des Vereinigten Königreichs ansässig ist, greifen bei allen Flügen, die an einem Flughafen in der EU, Großbritannien oder der Schweiz starten oder dort landen, die gesetzlichen Fluggastrechte. Weitere Details zu Ihren Rechten bei Störungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Flugentschädigung bei easyJet.
Höhe der Entschädigung bei überbuchten easyJet-Flügen
Wenn Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wurde, richtet sich die Höhe der Bar-Entschädigung nach der Flugdistanz:
| Flugdistanz | Entschädigung nach EU261 | Entschädigung nach UK261 |
|---|---|---|
| Alle Flüge bis 1.500 km | 250 € | 220 £ |
| Innerhalb der EU über 1.500 km sowie alle weiteren Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km | 400 € | 350 £ |
| Nicht-EU-Flüge über 3.500 km | 600 € | 520 £ |
Sollte Ihnen easyJet eine alternative Verbindung anbieten, mit der Sie Ihr Ziel nur geringfügig später erreichen (bei Kurzstrecken bis zu 2 Stunden, bei Mittelstrecken bis zu 3 Stunden Verspätung), kann der Entschädigungsbetrag um 50 % gekürzt werden.
Ihr Recht auf Alternativbeförderung, Erstattung und Betreuung
Wenn easyJet Sie aufgrund einer Überbuchung nicht mitnimmt, muss die Airline Ihnen verschiedene Optionen anbieten:
Alternative Beförderung: Eine schnellstmögliche Weiterreise zu Ihrem Zielort – notfalls auch mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Verkehrsmittel, falls easyJet keine zeitnahe Lösung anbieten kann.
Vollständige Erstattung: Die Rückerstattung des Flugpreises für die nicht genutzten Flugabschnitte innerhalb von sieben Tagen, inklusive eines Rückflugs zum ursprünglichen Abflugort, falls erforderlich.
Umbuchung: Eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt, der für Sie bequem ist, sofern Plätze verfügbar sind.
Zusätzlich zur Entschädigung und Umbuchung hat easyJet eine Betreuungspflicht. Während Sie am Flughafen warten, haben Sie Anspruch auf kostenlose Verpflegung, zwei Telefonate oder E-Mails sowie bei einer Übernachtung auf ein Hotel inklusive Transfer. Diese Leistungen sind zwingend vorgeschrieben; das Annehmen von Essensgutscheinen schmälert in keiner Weise Ihren Anspruch auf die finanzielle Entschädigung.
Checkliste: Beweise sammeln bei easyJet-Problemen
Um Ihre Forderung erfolgreich durchzusetzen, sollten Sie folgende Unterlagen vor Ort sichern:
Boarding-Pass und Buchungscode: Bewahren Sie alle Dokumente inklusive Ihrer Bestätigungsnummer und des Namens auf.
Schriftliche Bestätigung: Verlangen Sie vom Bodenpersonal eine schriftliche Bestätigung, dass die Nichtbeförderung wegen Überbuchung erfolgt ist.
Zeitpunkte notieren: Halten Sie fest, wann das Flugzeug an Ihrem Zielort tatsächlich gelandet ist (wenn die Türen geöffnet werden).
Quittungen aufbewahren: Belegen Sie alle Ausgaben für Essen, Taxis oder Hotels, falls die Airline Ihnen keine Gutscheine zur Verfügung gestellt hat.
Bei weiteren Problemen informieren Sie sich gerne auch über unsere Guides zu easyJet-Verspätungen und easyJet-Annullierungen. Informationen zu anderen Anbietern finden Sie ebenfalls bei uns, etwa zu Wizz Air Überbuchungen oder Rechten bei Vueling.
Wie Trouble Flight Ihre Entschädigung erkämpft
Airlines versuchen oft, Forderungen mit Standardabsagen oder Verweisen auf betriebliche Schwierigkeiten abzuwehren. Trouble Flight nimmt Ihnen die Bürokratie ab und setzt Ihre Rechte konsequent durch:
Datenprüfung: Wir prüfen Flugpläne und offizielle Logbücher, um den Anspruch rechtssicher zu begründen.
Erfolgshonorar: Unser Service ist für Sie mit keinem finanziellen Risiko verbunden – wir werden nur im Erfolgsfall bezahlt.
Rechtliche Expertise: Wir führen die gesamte Korrespondenz mit easyJet, sodass Sie sich nicht mit dem Kundenservice herumärgern müssen.
Bereit, Ihr Geld zurückzufordern? Starten Sie jetzt Ihren Antrag gegen easyJet mit Trouble Flight.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich Reisegutscheine am Gate annehme?
Wenn Sie freiwillig Gutscheine von easyJet akzeptieren, verzichten Sie damit auf Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung nach EU261 oder UK261. Werden Gutscheine jedoch lediglich als Betreuungsleistung (z. B. für Mahlzeiten) ausgegeben, bleibt Ihr Anspruch auf die Bar-Entschädigung voll erhalten.
Ist Überbuchung ein „außergewöhnlicher Umstand“?
Nein. Überbuchung, Überverkauf von Plätzen, Flugzeugwechsel oder Fehler in der Personalplanung liegen im operativen Verantwortungsbereich der Airline. Diese Gründe gelten nach EU261 oder UK261 niemals als außergewöhnliche Umstände.
Wie lange kann ich bei easyJet Ansprüche geltend machen?
Das hängt von der jeweiligen Rechtsprechung ab. In Großbritannien haben Sie gemäß UK261 bis zu sechs Jahre Zeit. In EU-Ländern liegt die Frist meist zwischen zwei und fünf Jahren. Eine zeitnahe Einreichung über Trouble Flight ist jedoch ratsam, um die Beweislage zu sichern.
Spielt es eine Rolle, ob ich nur Handgepäck dabei hatte?
Nein. Ihre Entschädigungsrechte nach EU261 und UK261 gelten unabhängig vom Gepäck, der Reiseklasse oder dem Ticketpreis.

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