Auf dieser Seite
- Ihre Rechte als Passagier von TAROM verstehen
- Wann haben Sie Anspruch auf eine TAROM-Entschädigung?
- Höhe der gesetzlichen TAROM-Entschädigung
- Anspruch auf Betreuung, Gutscheine und Rückerstattung
- Außergewöhnliche Umstände: Wann TAROM nicht zahlen muss
- Checkliste für Ihren Anspruch
- Wie Trouble Flight Ihre TAROM-Forderung durchsetzt
- Häufig gestellte Fragen
Wenn Ihr TAROM-Flug eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr hatte, kurzfristig annulliert wurde oder Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wurde, sind Sie durch die EU-Fluggastrechteverordnung rechtlich geschützt. Je nach Flugstrecke und Distanz haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 250 €, 400 € oder 600 € pro Passagier. TAROM (Compania Națională de Transporturi Aeriene Române TAROM S.A., IATA-Code RO) ist die nationale Fluggesellschaft Rumäniens mit Sitz am Flughafen Henri Coandă (OTP) in Bukarest. Da TAROM ein EU-Luftfahrtunternehmen ist, gelten die europäischen Sicherheitsstandards und Entschädigungsregeln für alle Flüge, die an EU-Flughäfen starten, sowie für Flüge aus Nicht-EU-Staaten, die an einem EU-Flughafen landen. Überprüfen Sie Ihren Anspruch sofort mit der Trouble Flight Online-Prüfung. Unsere Experten für Fluggastrechte ermitteln Ihre Ansprüche und übernehmen auf Wunsch die gesamte Abwicklung für Sie.
Ihre Rechte als Passagier von TAROM verstehen
Da TAROM ihren Hauptsitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, unterliegt der Flugbetrieb strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Passagiere für vermeidbare Reiseunterbrechungen entschädigen sollen. Welches Recht Anwendung findet, hängt von Ihrer Flugroute ab:
- EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004: Gilt für alle TAROM-Flüge, die an einem EU-Flughafen starten (wie Bukarest OTP, Cluj-Napoca CLJ oder Iași IAS) sowie für alle Flüge aus Drittstaaten, die an einem EU-Flughafen landen (etwa aus Kairo CAI, Tel Aviv TLV, Istanbul IST oder Chisinau KIV).
- UK261 (UK Retained Regulation 261/2004): Schützt Passagiere auf TAROM-Flügen, die von Flughäfen im Vereinigten Königreich starten, zum Beispiel auf der Strecke von London Heathrow (LHR) nach Bukarest.
- Regierungsbeschluss der Republik Moldau Nr. 836/2012: Regelt den Passagierschutz für TAROM-Flüge zum oder vom Flughafen Chisinau.
- Türkische SHY-Verordnung (SHY-PASS): Findet Anwendung bei TAROM-Flügen, die von türkischen Flughäfen starten, zum Beispiel von Istanbul nach Bukarest.
- Serbisches Gesetz über schuldrechtliche Beziehungen im Luftverkehr (Nr. 87/11): Gilt für TAROM-Verbindungen zwischen Belgrad und Bukarest.
Wann haben Sie Anspruch auf eine TAROM-Entschädigung?
Die gesetzliche Entschädigung dient als Ausgleich für den Zeitverlust bei schweren Flugstörungen, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen. Der Anspruch hängt von der Art der Störung ab:
Verspätungen bei TAROM
Bei einem verspäteten Flug mit TAROM haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie 3 Stunden oder mehr nach der geplanten Ankunftszeit an Ihrem Endziel eintreffen. Laut europäischer Rechtsprechung gilt der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und Passagiere das Flugzeug verlassen dürfen, als offizielle Ankunftszeit – nicht das Aufsetzen der Räder. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur TAROM-Flugverspätung.
Annullierungen bei TAROM
Wird Ihr Flug annulliert, muss TAROM Ihnen die Wahl zwischen einer vollständigen Ticketrückerstattung, einer anderweitigen Beförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer Umbuchung auf ein späteres Datum lassen. Zudem steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn TAROM Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat, es sei denn, man bot Ihnen einen Ersatzflug an, der zeitlich sehr nah an Ihrer ursprünglichen Buchung lag. Alle Bedingungen hierfür lesen Sie in unserem Leitfaden zu TAROM-Flugannullierungen.
Überbuchung und Nichtbeförderung
Fluggesellschaften verkaufen gelegentlich mehr Tickets als Sitzplätze verfügbar sind, um kurzfristige Stornierungen auszugleichen. Sollte TAROM einen Flug überbuchen und Ihnen trotz bestätigter Buchung und rechtzeitigem Check-in die Beförderung verweigern, haben Sie sofort Anspruch auf Entschädigung, Betreuungsleistungen und einen Ersatzflug. Erfahren Sie mehr in unserem Artikel über Überbuchungsrechte bei TAROM und allgemein zu überbuchten Flügen.
Verpasste Anschlussflüge
Wenn eine geringfügige Verspätung des ersten TAROM-Fluges dazu führt, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen, wird der Entschädigungsanspruch auf Basis der Ankunftsverspätung am endgültigen Zielort berechnet. Erreichen Sie diesen mit 3 oder mehr Stunden Verspätung, ist die gesamte Flugstrecke für die Höhe der Entschädigung maßgeblich.
Vorverlegte Flüge und Umleitungen
Wenn TAROM Ihren Abflug einseitig um mehr als eine Stunde vorverlegt, gilt dies rechtlich als Annullierung. Ebenso muss TAROM bei einer Flugumleitung auf einen anderen Flughafen die Kosten für den Transport zum ursprünglichen Zielort übernehmen oder Sie für die resultierende Verspätung entschädigen.
Höhe der gesetzlichen TAROM-Entschädigung
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 und anderen internationalen Abkommen sind die Entschädigungsbeträge nach Flugdistanz gestaffelt, unabhängig vom Ticketpreis:
| Flugstrecke | Typische TAROM-Routen | Gesetzliche Entschädigung |
|---|---|---|
| Kurzstrecke (bis 1.500 km) | Bukarest nach Cluj-Napoca, Rom, Belgrad, Sofia, Istanbul oder Chisinau | 250 € (bzw. 220 £ nach UK261) |
| Mittelstrecke (1.501 bis 3.500 km) | Bukarest nach London, Paris, Amsterdam, Tel Aviv oder Kairo | 400 € (bzw. 350 £ nach UK261) |
| Langstrecke (über 3.500 km) | Internationale Routen über 3.500 km | 600 € (bzw. 520 £ nach UK261) |
Hinweis: Bei Langstrecken über 3.500 km kann sich die Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung zwischen 3 und 4 Stunden um 50 % auf 300 € reduzieren.
Anspruch auf Betreuung, Gutscheine und Rückerstattung
Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie bei TAROM-Flugstörungen Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen:
- Verpflegung: TAROM muss kostenlose Mahlzeiten und Getränke bereitstellen, sobald sich der Abflug um 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (1.501 bis 3.500 km) oder 4 Stunden (über 3.500 km) verzögert.
- Hotel und Transfer: Bei einer notwendigen Übernachtung muss TAROM die Hotelkosten sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernehmen.
- Rückerstattung bei 5 Stunden Abflugverspätung: Ab einer Verspätung von 5 Stunden haben Sie das Recht, die Reise abzubrechen, sich den Ticketpreis für die nicht genutzten Teilstrecken erstatten zu lassen und gegebenenfalls einen Rückflug zum Ausgangspunkt zu verlangen.
- Bargeld vs. Gutscheine: TAROM bietet oft Reisegutscheine oder Meilen als Entschädigung an. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Sie haben ein Anrecht auf eine Auszahlung per Banküberweisung.
Außergewöhnliche Umstände: Wann TAROM nicht zahlen muss
TAROM ist von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Störung durch "außergewöhnliche Umstände" verursacht wurde, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen:
- Extremes Wetter, das den Flugbetrieb unmöglich macht.
- Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements (z. B. Sperrung des Luftraums).
- Sicherheitsbedrohungen am Flughafen oder politische Instabilität.
- Streiks bei Flughafenpersonal oder Fluglotsen.
Reguläre technische Defekte, Wartungsmängel, betriebliche Planungsfehler oder Personalmangel bei der Airline gelten hingegen nicht als außergewöhnliche Umstände und entbinden TAROM nicht von der Entschädigungspflicht.
Checkliste für Ihren Anspruch
Bewahren Sie zur Durchsetzung Ihres Falls folgende Unterlagen auf:
- Buchungsunterlagen: E-Ticket-Bestätigung, Buchungscode (PNR) und Bordkarten.
- Nachweis der Störung: Fotos der Anzeigetafeln am Flughafen, schriftliche Mitteilungen von TAROM oder SMS/E-Mails zum Grund der Verspätung.
- Zeiten: Notieren Sie die genaue Uhrzeit, zu der die Flugzeugtür bei Ankunft geöffnet wurde.
- Belege: Sammeln Sie alle Quittungen für Ausgaben wie Essen, Hotel oder Taxifahrten, die Ihnen entstanden sind.
Wie Trouble Flight Ihre TAROM-Forderung durchsetzt
Die Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber Fluggesellschaften kann schwierig sein, insbesondere wenn Airlines sich auf rechtliche Ausnahmeregelungen berufen. Trouble Flight optimiert den Prozess durch die Prüfung von Wetterberichten, Flugdaten und technischen Datenbanken, um den wahren Grund der Störung zu verifizieren.
Unser Anwaltsteam führt die gesamte Kommunikation, wehrt unberechtigte Ablehnungen ab und setzt Ihre Entschädigung rechtssicher durch. Sie können direkt beginnen, indem Sie Ihre Flugdaten über unseren Trouble Flight-Prozess einreichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um eine Entschädigung von TAROM einzufordern?
Da TAROM S.A. ihren Sitz in Rumänien hat, gilt für Ansprüche vor Gericht nach rumänischem Zivilrecht meist eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem Datum der Flugstörung. Dennoch ist es ratsam, den Anspruch zeitnah einzureichen, damit Beweise und Flugprotokolle problemlos vorliegen.
Was, wenn mir TAROM stattdessen Gutscheine anbietet?
Gemäß EU-Verordnung 261/2004 ist eine Auszahlung in bar Ihr gesetzliches Recht. Sie müssen keine Gutscheine oder Meilen akzeptieren und können auf einer direkten Auszahlung bestehen.
Habe ich Anspruch, wenn ich meinen Anschlussflug mit TAROM verpasse?
Ja, sofern beide Flüge unter einer Buchungsnummer zusammengefasst wurden. Wenn Sie durch die Verspätung des ersten Fluges den Anschluss verpassen und Ihr Ziel mit 3 oder mehr Stunden Verspätung erreichen, steht Ihnen eine Entschädigung basierend auf der Gesamtstrecke zu.
Entbindet schlechtes Wetter TAROM automatisch von der Entschädigung?
Nein. TAROM muss nachweisen, dass das Wetter den Flugbetrieb direkt verhindert hat und keine zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung möglich waren. Wenn andere Airlines zum gleichen Zeitpunkt auf derselben Route fliegen konnten, kann sich TAROM nicht auf das Wetter berufen.

Tarom




