
Wenn dein Flug ab Graz gestrichen wird, ist das natürlich erstmal nervig, stressig und kann ganz schön viel durcheinanderbringen. Aber hey – es gibt gute Nachrichten: Du könntest bis zu 600 € Entschädigung bekommen, und zwar laut EU-Verordnung EC261/2004. In diesem Guide zeigt dir Trouble Flight, was dir zusteht, wie du dir das Geld holst und welche Alternativen du hast, um nicht komplett aufgeschmissen zu sein.
Es gibt viele Gründe, warum dein Flug gecancelt wird – hier ein paar der häufigsten:
Mieses Wetter: Nebel, Schnee oder ein ordentlicher Sturm – gerade im Winter ist das kein Einzelfall.
Technische Pannen: Wenn's mit dem Flugzeug irgendwelche Wartungsprobleme gibt, kann’s auch mal ganz kurzfristig zur Absage kommen.
Streiks bei der Airline: Wenn Piloten oder das Kabinenpersonal streiken, steht alles still.
Betriebliche Probleme: Zu viele Tickets verkauft, zu wenig Personal oder einfach schlechtes Zeitmanagement – all das kann zu Ausfällen führen.
Zu viel los am Flughafen: Graz (GRZ) ist zwar kein Mega-Airport, aber manchmal ist einfach zu viel Betrieb, und dann geht nix mehr.
Wird dein Flug gestrichen, muss dir die Airline entweder eine Umbuchung oder eine Rückerstattung anbieten – und oft gibt’s obendrauf noch Entschädigung.
Die Verordnung EC261/2004 sagt: Du kriegst Geld, wenn...
...dein Flug von einem EU-Flughafen startet oder eine EU-Airline dich in die EU bringt.
...der Grund für die Absage in den Händen der Airline liegt (also kein Unwetter oder Fluglotsen-Chaos).
...du weniger als 14 Tage vorher Bescheid bekommen hast.
...du durch die Stornierung mit deutlicher Verspätung am Ziel gelandet bist.
Die Höhe deiner Entschädigung hängt davon ab, wie weit du eigentlich fliegen wolltest:
250 € – Für Flüge bis zu 1.500 km
400 € – Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
600 € – Für Flüge über 3.500 km
Da vom Flughafen Graz vor allem Kurz- und Mittelstreckenflüge starten, kannst du in den meisten Fällen mit einer Entschädigung von 250 € bis 400 € rechnen.
Grund checken: Frag bei der Airline nach, warum dein Flug abgesagt wurde – am besten mit offizieller Bestätigung.
Umbuchung oder Rückerstattung verlangen: Du hast Anspruch auf eine neue Flugverbindung oder dein Geld zurück.
Belege aufbewahren: Musstest du extra was zahlen für Essen, Hotel oder Transport? Dann unbedingt Rechnungen sichern – das kann dir erstattet werden.
Entschädigung geltend machen: Direkt bei der Airline oder über Trouble Flight kannst du deinen Anspruch einreichen und dir helfen lassen.
Falls du in Graz hängen geblieben bist, lohnt sich ein Blick auf Alternativen:
Wien (VIE) – Rund 200 km entfernt und mit deutlich mehr Flugangeboten.
Klagenfurt (KLU) – Etwa 130 km entfernt – vielleicht gibt’s von dort passende Alternativen.
Maribor (MBX) in Slowenien – Nur ca. 70 km entfernt. Gerade für nahe Ziele einen Versuch wert.
Wien – Mit dem Direktzug nach Wien Hauptbahnhof brauchst du ca. 2,5 Stunden. Von dort geht’s fix weiter zum Flughafen.
Flughafen Klagenfurt – Von Graz aus brauchst du mit dem Zug ungefähr zwei Stunden, und von dort aus kommst du easy mit Taxi oder Bus zum Airport.
Flughafen Maribor – Nach Maribor geht’s sogar schneller: Bus oder Bahn bringen dich in etwa einer Stunde rüber.
Wenn ein anderer Flughafen bessere Flüge bietet, kann die Airline dich manchmal einfach umbuchen. Frag auf jeden Fall mal nach – schadet nicht.
Musst du wegen des gecancelten Flugs über Nacht bleiben? Dann muss die Airline für dein Hotel aufkommen – inklusive Transfer und Essensgutscheine. Falls das alles nicht bereitgestellt wird: Quittungen sammeln und später eine Rückerstattung beantragen.
Oh ja! Auch wenn du auf einen anderen Flug umgebucht wirst – kommt der viel später an als geplant, steht dir trotzdem Entschädigung zu. So läuft’s:
Kurzstrecke: Kommt dein Flieger 2 Stunden später an, kannst du Geld verlangen.
Mittelstrecke: 3 Stunden Verzögerung heißt, du hast Anspruch auf Entschädigung.
Langstrecke: Bei 4 Stunden oder mehr kannst du auf jeden Fall was zurückbekommen.
Nö. Deine Rechte gelten – egal ob direkt bei der Airline oder über ein Reiseportal.
Leider nein. Extremes Wetter zählt als „außergewöhnlicher Umstand“, und da muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Aber eine Umbuchung oder Rückerstattung steht dir trotzdem zu.
Je nach Land gibt's unterschiedliche Fristen fürs Einreichen einer Entschädigungsforderung. In Österreich hast du 3 Jahre ab dem Datum des ausgefallenen Flugs Zeit, um deinen Anspruch geltend zu machen.
Das kann ganz unterschiedlich sein – manchmal nur ein paar Wochen, manchmal zieht sich das über Monate. Hängt oft davon ab, wie kooperativ die Airline ist. Wenn sie sich querstellt, kann es sogar sein, dass du rechtliche Schritte brauchst – und dann dauert’s natürlich länger.
Wenn dein Flug ab Graz gestrichen wurde, dann lass dir nicht einfach dein Geld entgehen! Dir könnten €250, €400 oder sogar €600 zustehen. Leg gleich los und sichere dir, was dir zusteht!