
Ein Flug vom Flughafen Luxemburg-Findel sollte eigentlich stressfrei und easy sein – doch was, wenn du plötzlich wegen Überbuchung nicht mit darfst? Leider ist genau das bei Airlines gängige Praxis, um ihre Gewinne zu steigern. Die gute Nachricht: Wenn dir das passiert ist, hast du unter EU-Recht möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
Viele Airlines verkaufen mehr Tickets als es Sitze gibt – in der Hoffnung, dass eh ein paar Leute nicht auftauchen. Für die Airlines lohnt sich das, für uns Passagiere kann’s aber richtig ärgerlich werden. Wenn du am Flughafen Luxemburg-Findel (LUX) wegen Überbuchung nicht mitfliegen darfst, schützt dich die EU-Verordnung 261.
Die EU-Verordnung 261/2004 regelt, wie Passagiere bei Flugproblemen wie Überbuchung entschädigt werden müssen. Je nach Flugdistanz bekommst du:
250 € bei Flügen bis 1.500 km
400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € bei Flügen über 3.500 km
Dazu müssen dir die Airlines Folgendes anbieten:
Alternativflug zu deinem Ziel
Erstattung deines Tickets, falls du nicht mitfliegst
Snacks, Getränke und ggf. Hotelübernachtung
Wenn du am Findel nicht an Bord darfst, mach folgendes:
Verlange eine schriftliche Begründung: Lass dir vom Airline-Personal erklären, warum du nicht mitfliegen darfst – am besten schriftlich.
Dokumente aufheben: Boardingkarte, Buchungsbestätigung und Quittungen für alle Kosten, die dir durch die Überbuchung entstanden sind, gut aufheben.
Fordere deine Entschädigung ein: Airlines bieten gerne mal Gutscheine an – klingt nett, aber nach EU261 hast du Anspruch auf echtes Geld.
Mit Trouble Flight klappt's einfach: Wir übernehmen den Papierkram und das ganze rechtliche Zeug für dich. Stressfrei zur Entschädigung!
Wenn's mal eilig ist und am Flughafen Findel alles ausgebucht ist, check doch diese Optionen:
Brussels Airport (BRU): Nur etwa zwei Stunden mit dem Auto von Luxemburg entfernt – mit mega vielen internationalen Flügen.
Frankfurt Airport (FRA): Ca. zweieinhalb Stunden Fahrt, ebenfalls top angebunden weltweit.
Insider-Tipp: Mit dem Schnellzug kommst du fix weiter. Vom Hauptbahnhof Luxemburg City fahren Direktzüge nach Brüssel und Frankfurt – easy!
Wenn du über mehrere Etappen fliegst und bei einem Teil überbucht wirst, gilt EU261 trotzdem – vorausgesetzt:
Alle Flüge wurden zusammen gebucht.
Du startest oder landest in der EU oder fliegst mit einer Airline aus der EU.
Du gehst leer aus, wenn:
Du deinen Platz freiwillig gegen Goodies wie Gutscheine tauscht.
Du schon vorher über die Überbuchung informiert wurdest und einen Alternativflug innerhalb des gleichen Zeitrahmens bekommst.
Warten am Flughafen nervt – aber warum nicht das Beste draus machen? Luxemburg City hat richtig was zu bieten:
Casemates du Bock: Alte Festungsanlagen mit Hammer-Ausblick über die Stadt.
Großherzoglicher Palast: Das Zuhause vom Großherzog – und echt ein Hingucker!
Grund-Viertel: Malerisches Flussufer, kleine Cafés und süße Läden – perfekt zum Bummeln!
Flugverspätungen und Co. sind schon nervig genug – da muss man sich nicht auch noch mit dem Papierkram rumschlagen. Zum Glück macht Trouble Flight das Ganze super easy:
Kostenloser Anspruchs-Check: Einfach eingeben, ob du Geld bekommst – zack, fertig!
Kein Erfolg, keine Kosten: Du zahlst nur, wenn auch wirklich Kohle fließt.
Profis an deiner Seite: Die kümmern sich um den ganzen juristischen Kram und quatschen mit der Airline für dich.
Wenn du nicht mitfliegen darfst, weil der Flieger zu voll ist, ist das mega ärgerlich. Aber: EU261 schützt deine Rechte! Ob du nun in Findel startest oder über Luxemburg unterwegs bist – Entschädigung ist kein Geschenk, sondern dein gutes Recht.
Also: Hol dir, was dir zusteht. Wurdest du überbucht? Trouble Flight regelt das für dich – schnell und unkompliziert!