
Wer schon mal in Frankreich geflogen ist, kennt das vielleicht: Überbuchungen bei Flügen sind leider keine Seltenheit. Und ja, das kann ziemlich frustrierend sein – vor allem, wenn man plötzlich nicht mehr mitkommt. Warum das überhaupt passiert, welche Rechte du hast und was du tun kannst, wenn's dich erwischt, erfährst du hier. Wir bringen Licht ins Dunkel, geben dir nützliche Tipps und zeigen dir, wie du mit Trouble Flight sogar noch Geld zurückholen kannst.
Ganz einfach: Die Airlines verkaufen absichtlich mehr Tickets, als es Plätze im Flugzeug gibt – so wollen sie verhindern, dass Sitze leer bleiben, falls jemand spontan doch nicht erscheint. Blöd nur, wenn am Ende doch alle auftauchen und nicht alle mitdürfen.
In Frankreich (und ganz Europa) gibt’s zum Glück klare Regeln – und zwar durch die EU-Verordnung EG 261/2004. Die schützt dich als Passagier und gibt dir das Recht auf Entschädigung und Unterstützung, wenn du durch eine Überbuchung am Boden bleibst.
Wirst du wegen Überbuchung nicht mitgenommen, bekommst du je nach Flugdistanz eine Entschädigung:
Kurzstrecken (unter 1.500 km): 250 €
Mittelstrecken (1.500–3.500 km): 400 €
Langstrecken (über 3.500 km): 600 €
Dazu kommt die sogenannte "Betreuungspflicht" der Airline:
Essen und Getränke
Hotelübernachtung (wenn notwendig)
Transfer zum Hotel und zurück
Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe
Wenn dir ein Ersatzflug angeboten wird, der dich nur wenige Stunden später ans Ziel bringt, kann die Entschädigung übrigens halbiert werden.
Besonders an Flughäfen wie dem Charles-de-Gaulle (CDG) oder Orly (ORY) kann es durch den hohen Andrang immer wieder mal zu Überbuchungen kommen.
Die großen Flughäfen in Paris platzen manchmal aus allen Nähten – kein Wunder also, dass es dort häufiger zu Überbuchungen kommt. Falls du gerade von Paris aus fliegst und dein Flug betroffen ist, lohnt es sich, auch den anderen Flughafen in der Nähe ins Auge zu fassen. Zum Beispiel:
Du bist am CDG? Dann check mal, was vom ORY aus geht.
Orly liegt nur etwa 45 Minuten vom Charles de Gaulle entfernt – mit dem RER-Zug oder einem Taxi easy erreichbar.
Regionale Flughäfen
Auch in Städten wie Lyon (LYS), Nizza (NCE) oder Marseille (MRS) kann’s in der Hauptreisezeit eng werden. Diese Airports bieten meist Flüge mit Umstieg in größere Hubs. Wenn du also wegen Überbuchung gestrandet bist, frag ruhig nach Alternativen, zum Beispiel ab Montpellier (MPL) oder Toulouse (TLS).
Erstmal ruhig bleiben und Infos einholen: Sprich sofort mit dem Airline-Personal. Frag nach anderen Flugmöglichkeiten, Kompensation und was sie dir sonst noch anbieten können.
Flexibel? Dann meld dich freiwillig: Oft werden Leute gesucht, die später fliegen – im Gegenzug gibt’s Reisegutscheine oder sogar Geld. Wenn du keine Eile hast, lohnt sich das vielleicht richtig.
Deine Rechte kennen: Weise auf die EU-Verordnung EC261/2004 hin – und lass dir den Grund für die verweigerte Beförderung schriftlich bestätigen.
Alternative Flughäfen checken: Gibt’s grad keine Lösung vor Ort? Dann schau, ob in der Nähe noch was geht. Wer z. B. von Bordeaux (BOD) abfliegen wollte, kann auch mal Nantes (NTE) oder Toulouse (TLS) prüfen – mit dem Zug oder Mietwagen gut erreichbar.
Vergütung einfordern: Stell so bald wie möglich einen Antrag auf Entschädigung bei der Airline. Boardingpass, Belege für Ausgaben usw. nicht vergessen!
Du kannst zwar nicht vorhersehen, ob dein Flug überbucht ist – aber mit ein paar Tricks verringerst du die Chance, dass es dich trifft:
Früh einchecken: Wer zuerst kommt, fliegt zuerst – einfache Rechnung.
Vielfliegerprogramme nutzen: Airlines setzen oft auf ihre Stammgäste – Loyalität zahlt sich aus.
Stoßzeiten meiden: An Feiertagen oder Wochenenden sind Flüge schneller voll – lieber außerhalb der Hochsaison fliegen.
Frankreichs top ausgebautes Bahnnetz – inklusive der schnellen TGV-Züge – ist oft eine echte Alternative zum Flieger. Wenn dein Flug überbucht ist und der nächste erst viel später geht: Ab auf die Schiene! Städte wie Paris, Lyon oder Marseille sind per Zug super erreichbar und manchmal sogar flotter als per Flugzeug.
Frankreich zieht mit Events wie dem Filmfestival in Cannes oder der Fashion Week in Paris jede Menge Leute an. Gerade in solchen Zeiten solltest du besonders wachsam sein – da wird es schnell voll in den Fliegern.
Kann ich mein Geld zurückbekommen statt umzubuchen? Klar! Wenn du wegen Überbuchung nicht mitkannst, hast du Anspruch auf eine komplette Rückerstattung – plus Entschädigung gemäß EU-Verordnung EC261/2004.
Was ist, wenn ich durch Überbuchung meinen Anschlussflug verpasse? Dann muss die Airline dich auf einen anderen Flug bringen – und die zusätzlichen Kosten übernehmen.
Dürfen Nicht-EU-Airlines Flüge in Frankreich überbuchen? Dürfen sie, ja – aber EC261/2004 greift nur bei Flügen, die in der EU starten.
Wenn dein Flug in Frankreich überbucht ist, ist das zwar nervig, aber kein Weltuntergang – vor allem, wenn du weißt, was dir zusteht. Mit ein bisschen Vorbereitung, dem richtigen Know-how und etwas Flexibilität kannst du aus dem Ärger sogar noch was rausholen. Und ganz wichtig: Lass dich nicht abspeisen! Hol dir die Entschädigung, die dir zusteht – das ist dein gutes Recht als Fluggast.