
Saarbrücken – Hauptstadt vom Saarland und Heimat des Flughafens SCN. Klein, aber fein, und wichtig für viele Inlands- und Europaflüge. Ob du nach Berlin düsen willst oder Sonne auf Mallorca tanken möchtest – ein gecancelter Flug kann dir ganz schön die Laune verhageln.
Aber keine Panik! Wenn dein Flug von Saarbrücken gestrichen wurde, gibt’s Wege, wie du da wieder rauskommst – und vielleicht sogar Geld zurückbekommst. Dank der EU-Verordnung EC 261 bist du als Passagier ziemlich gut abgesichert. Die Airlines müssen nämlich blechen, wenn sie selbst Schuld am Ausfall haben.
Ja, und zwar bis zu 600 € pro Person – je nach Strecke und Situation. Du hast gute Chancen, wenn:
Die Airline dir weniger als 14 Tage vor Abflug Bescheid gesagt hat.
Der Grund für die Stornierung bei der Airline liegt (z. B. Technikprobleme, zu wenig Personal, Chaos im Betrieb).
Dein Flug entweder von Saarbrücken gestartet ist oder mit einer EU-Airline in der EU gelandet ist.
Flugstrecke | Entschädigung |
|---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
1.500 – 3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km (wenn Start in der EU) | 600 € |
Wenn dein Flug gestrichen wird, heißt es: ruhig bleiben und nach Alternativen schauen. Der Flughafen Saarbrücken ist eher klein, da klappt die Umbuchung auf einen anderen Flieger nicht immer sofort. Aber keine Sorge – in der Nähe gibt’s größere Airports mit mehr Optionen.
Saarbrücken liegt super praktisch zwischen zwei großen Flughäfen:
Luxemburg Airport (LUX) – Etwa 1 Stunde 20 Minuten mit Auto oder Zug. Da geht deutlich mehr in Sachen Flugauswahl.
Frankfurt Airport (FRA) – Deutschlands größter Flughafen, rund 2 Stunden entfernt. Hier findest du jede Menge Inlands- und Auslandsverbindungen.
Falls deine Airline dir keinen Ersatzflug anbietet, kannst du selbst bei diesen Flughäfen nach passenden Verbindungen schauen und die Airline bitten, dich kostenlos umzubuchen.
Zug: Vom Hauptbahnhof Saarbrücken fahren direkte Züge nach Luxemburg und Frankfurt.
Bus: Es gibt mehrere Anbieter, die dich direkt zum Flughafen Frankfurt bringen.
Auto: Mit Mietwagen oder eigenem Fahrzeug bist du flexibel und schnell unterwegs.
Viele Airlines versuchen, dir lieber einen Gutschein statt einer Rückzahlung anzudrehen – aber das musst du nicht akzeptieren. Wenn dein Flug ausfällt und du nicht mehr reisen willst, steht dir eine volle Rückerstattung in bar oder auf dein ursprüngliches Zahlungsmittel zu. Ein Gutschein ist nur eine Option, kein Muss.
Es gibt ein paar Ausnahmen, bei denen Airlines rechtlich keine Entschädigung zahlen müssen:
Krasses Wetter wie heftige Stürme, Schneemassen oder sogar Hurrikans können den Flugverkehr lahmlegen.
Streiks bei der Flugüberwachung – da hat die Airline meist keinen Einfluss drauf.
Sicherheitsprobleme oder Notfälle, die den Betrieb am Flughafen stören.
Aber Achtung: Manche Airlines behaupten gerne mal fälschlicherweise, es handle sich um "außergewöhnliche Umstände", nur um keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wenn dir das passiert, checken wir für dich, ob du wirklich Anspruch hast – und setzen uns für dein Recht ein.
Wenn du wegen einer Flugstornierung in Saarbrücken festhängst, muss die Airline sich um dich kümmern. Dazu gehört:
Essen und Getränke – meistens gibt’s Gutscheine dafür.
Hotelübernachtung, falls der nächste Flug erst am nächsten Tag geht.
Transfer zum Hotel und zurück.
Falls das nicht angeboten wird: Quittungen aufheben! Du kannst dir die Kosten später erstatten lassen.
Nutze einen Online-Rechner für Flugentschädigungen und schau, ob dein Fall passt.
Bestätigung deiner Flugbuchung
Stornierungsinfo von der Airline
Alle Belege für Ausgaben (Essen, Hotel, Transport)
Du kannst direkt bei der Airline anfragen oder einen Profi wie Trouble Flight beauftragen – die übernehmen den Papierkram und kämpfen für deine Entschädigung.
Lass dir nichts entgehen – hol dir, was dir zusteht!
Kein Erfolg, keine Kosten – Du zahlst nur, wenn wir deine Entschädigung wirklich durchbekommen.
Profis für Fluggastrechte – Wir kennen alle Tricks der Airlines und wissen, wie man sie aushebelt.
Schnell und stressfrei – Anspruch in wenigen Minuten einreichen, den Rest übernehmen wir.
Das kann ein paar Wochen bis mehrere Monate dauern – je nachdem, wie fix die Airline reagiert. Wenn sie sich querstellt, gehen wir rechtlich dagegen vor.
Na klar! Auch wenn du einen anderen Flug genommen hast, steht dir laut EU-Verordnung EC 261 eine Entschädigung zu.
Ja, solange dein Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist, bist du abgesichert – egal, mit welcher Airline du unterwegs warst.
Ein gestrichener Flug ab Saarbrücken muss nicht heißen, dass du auf deinem Geld sitzen bleibst oder dich endlos ärgerst. Ob Umbuchung über einen anderen Flughafen, Rückerstattung oder bis zu 600 € Entschädigung – wer seine Rechte kennt, bekommt auch, was ihm zusteht.
Jetzt checken, ob du Anspruch hast – lass dein Geld nicht bei der Airline liegen!