
Der Flughafen Charles de Gaulle (CDG) liegt direkt vor den Toren von Paris und zählt zu den verkehrsreichsten Flughäfen weltweit – ein echter Knotenpunkt für internationale Reisende. Benannt nach dem berühmten französischen Staatsmann, punktet der Flughafen mit topmodernen Einrichtungen und einem breiten Serviceangebot. Aber wie an jedem großen Airport kann’s auch hier mal zu Chaos kommen – zum Beispiel durch überbuchte Flüge, die einem ordentlich die Laune vermiesen können.
Wenn du mal in so einer Situation steckst, ist es superwichtig, deine Rechte zu kennen und zu wissen, wie du am besten damit umgehst. In diesem Guide erfährst du alles, was du über überbuchte Flüge am CDG wissen musst – von deinen Ansprüchen auf Entschädigung bis hin zu Tipps, wie du dich in so einer Lage am besten verhältst und wie du das Ganze in Zukunft vermeiden kannst.
Überbuchung bedeutet: Die Airlines verkaufen mehr Tickets, als Plätze im Flugzeug verfügbar sind – in der Hoffnung, dass ein paar Leute eh nicht auftauchen. Klar, das bringt der Airline mehr Gewinn, sorgt aber bei Passagieren, die plötzlich nicht mehr mitfliegen dürfen, für ordentlich Frust. Gerade am CDG, wo Air France und viele andere Airlines am Start sind, kommt sowas leider nicht selten vor.
Wenn dein Flug überbucht ist, fragt die Airline oft erstmal nach Freiwilligen, die gegen Entschädigung auf ihren Platz verzichten. Finden sich nicht genug, kann es passieren, dass Leute gegen ihren Willen nicht mitdürfen.
Wenn du von Charles de Gaulle startest, greift die EU-Verordnung EC261 – und die schützt dich in solchen Fällen. Darauf hast du Anspruch:
Entschädigung: Je nachdem, wie weit dein Flug geht, stehen dir zwischen 250 € und 600 € zu.
Alternativflug oder Erstattung: Die Airline muss dir entweder einen neuen Flug anbieten oder dir dein Geld zurückgeben.
Versorgung bei Verspätungen: Wenn deine Umbuchung zu einer längeren Wartezeit führt, muss die Airline dir Snacks, Getränke und – falls nötig – auch eine Unterkunft und den Transfer vom und zum Flughafen organisieren.
Wichtig: Heb unbedingt alle Belege und E-Mails mit der Airline auf. Die brauchst du, falls du später eine Entschädigung beantragen willst.
So reagierst du am besten, wenn du am Flughafen Charles de Gaulle vor einem überbuchten Flug stehst:
Erst mal ruhig bleiben und Infos einholen: Geh zum Schalter der Airline und frag nach, was los ist und was dir zusteht. Lass dir die Überbuchung am besten schriftlich bestätigen.
Verhandeln erlaubt!: Falls du dich freiwillig meldest, solltest du dich nicht mit dem erstbesten Angebot zufriedengeben. Frag ruhig nach mehr.
Kenntnis ist Macht: Wenn du deine Rechte unter der EU-Verordnung EC261 kennst, kannst du viel selbstbewusster auftreten.
Beschwerde einreichen: Verweigert die Airline dir dein Recht, kannst du dich offiziell beschweren oder dir Hilfe von Profis wie Trouble Flight holen, die sich mit Entschädigungen auskennen.
Charles de Gaulle ist ein riesiges internationales Drehkreuz, wo fast jeder Flieger rappelvoll abhebt. Um sich gegen No-Shows abzusichern, vergeben Airlines gern ein paar Tickets mehr als Plätze im Flieger sind. Gerade in der Hauptsaison geht das öfter mal nach hinten los – und einige bleiben dann am Gate stehen.
Hinzu kommt: Der Flughafen ist ein echtes Monster mit etlichen Terminals und weltweiten Verbindungen. Das alles unter einen Hut zu bringen, ist eine Mammutaufgabe – da geht schon mal was schief. Trotz aller Bemühungen ist Überbuchung hier leider kein Einzelfall.
Früh einchecken: Wer zuerst kommt, fliegt zuerst – also check am besten so früh wie möglich ein, damit du nicht rausgeworfen wirst.
Vielfliegerprogramme nutzen: Stammgäste an Bord haben’s leichter – mit einem Kundenkonto oder Status bist du sicherer unterwegs.
Direktflüge wählen: Umsteigen nervt – und Nonstop-Flüge haben oft auch ein geringeres Risiko für Überbuchung.
Stoßzeiten meiden: Wenn alle fliegen wollen, wird’s eng. Versuch Feiertage und Ferien zu umgehen, dann bist du entspannter unterwegs.
Wartest du wegen Überbuchung? Kein Drama! Der Flughafen Charles de Gaulle ist fast wie ’ne kleine Stadt: schicke Lounges zum Chillen, exklusive Shops und jede Menge leckeres Essen – von französischer Haute Cuisine bis zu internationalem Streetfood. Oder wie wär’s mit ein bisschen Kunst und Wellness zwischendurch? Auch das geht hier easy.
Klar, du musst dich nicht freiwillig melden. Die Airline kann dich aber trotzdem gegen deinen Willen am Gate lassen – dann steht dir Entschädigung nach EU-Recht (EC261) zu.
Erster Schritt: Direkt bei der Airline reklamieren. Wenn nichts passiert oder du abgelehnt wirst, hol dir Unterstützung von Profis, die sich mit Fluggastrechten auskennen.
Jepp. EC261 greift bei allen Abflügen aus der EU – also auch ab Charles de Gaulle. Und auch bei Ankünften in der EU mit EU-Airlines.
Ein überbuchter Flug am Flughafen Charles de Gaulle? Stress pur – aber keine Panik! Wenn du weißt, was dir laut EU-Verordnung EC261 zusteht, behältst du die Kontrolle. Und hey, hol dir ruhig Hilfe, wenn du sie brauchst. Mit dem nötigen Wissen und ein bisschen Eigeninitiative meisterst du solche Situationen viel entspannter – und kommst trotzdem ans Ziel.