
Von Zürich aus abzuheben läuft normalerweise wie am Schnürchen. Der Flughafen Zürich (ZRH) gehört zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten Europas und bringt jährlich Millionen Menschen in alle Ecken der Welt. Aber klar, manchmal kommt’s anders: Wenn dein Flug gecancelt wird, steht man plötzlich mit gepackten Koffern am Gate und fragt sich, was jetzt? Gute Nachricht: In vielen Fällen hast du Anspruch auf Entschädigung – ganz offiziell nach EU-Recht.
Der Flughafen Zürich ist echt viel los – über 30 Millionen Reisende pro Jahr! Mit seiner Top-Lage und Anbindung an unzählige Städte in Europa und darüber hinaus ist hier echt was geboten. Trotzdem kann’s passieren, dass Flüge gestrichen werden. Gründe dafür gibt’s einige:
Schlechtes Wetter – Nebel, Schnee oder Gewitter machen den Flugplan gerne mal zunichte.
Technische Probleme – Wenn am Flieger was klemmt, bleibt er lieber am Boden.
Luftraumbeschränkungen – Streiks bei der Flugsicherung oder überfüllter Himmel sorgen für Zwangspausen.
Streiks – Ob Crew oder Bodenpersonal: Wenn gestreikt wird, geht gar nichts mehr.
Sicherheitsbedenken – Unerwartete Vorfälle können zur Stornierung führen.
Wenn dein Flug von oder nach Zürich ausfällt, greift die EU-Verordnung 261/2004. Die sorgt dafür, dass du nicht im Regen stehst, sondern genau weißt, was dir zusteht.
Bis zu 600 € Entschädigung pro Person – wenn der Flug weniger als 14 Tage vorher gestrichen wurde.
Gratis Ersatzflug zum Ziel deiner Wahl.
Erstattung deines Tickets, falls du gar nicht mehr fliegen möchtest.
Unterkunft und Verpflegung, falls du wegen der Flugabsage über Nacht bleiben musst.
Grund klären – Hol dir eine offizielle Bestätigung von der Airline, warum der Flug gestrichen wurde.
Check deine Entschädigung – Mit unserem Online-Checker erfährst du schnell, ob dir bis zu 600 € zustehen.
Alternative Verbindung anfragen – Lass dich wenn nötig direkt auf den nächsten Flug oder eine andere Airline umbuchen.
Belege sammeln – Gibt’s kein Essen oder Hotel von der Airline, bewahre Quittungen auf. Damit kannst du die Kosten später zurückfordern.
Anspruch einreichen – Trouble Flight übernimmt den Papierkram, du kannst dich ganz entspannt um deine Weiterreise kümmern.
Falls am Flughafen Zürich keine Umbuchung möglich ist, kannst du diese Flughäfen in Erwägung ziehen:
Flughafen Basel-Mülhausen (BSL/MLH) – Etwa 1 Stunde und 20 Minuten mit dem Zug, mit vielen Verbindungen quer durch Europa.
Flughafen Genf (GVA) – Von Zürich HB aus bist du in rund 3 Stunden mit dem Zug dort, eventuell gibt’s dort bessere Flugoptionen.
Flughafen Mailand Malpensa (MXP) – Wenn’s Richtung Süden gehen soll: Mailands Hauptflughafen erreichst du in ca. 3,5 Stunden mit dem Zug.
Nach Basel-Mülhausen (BSL): Nimm den SBB-Zug nach Basel SBB und steig dort in den Bus zum Flughafen um.
Nach Genf (GVA): Direkte Züge ab Zürich HB bringen dich in etwa 3 Stunden zum Genfer Flughafen.
Nach Mailand Malpensa (MXP): Mit Zug oder FlixBus geht’s zum Bahnhof Milano Centrale, von dort mit dem Shuttle weiter zum Flughafen Malpensa.
Die meisten Airlines halten sich an die EU261-Regelung – und so gehen sie normalerweise mit Flugausfällen um:
Swiss International Air Lines (SWISS) – Bucht dich automatisch um und organisiert bei Bedarf auch ein Hotel.
Lufthansa – Entschädigung und Ersatzflüge gibt’s meistens über Frankfurt oder München.
EasyJet – Umbuchen oder Rückerstattung klappt easy über die App.
British Airways – Je nachdem, wie früh du Bescheid bekommst, gibt’s Entschädigung oder neue Flugoptionen.
Ja klar! Wenn dein Flug aus Gründen ausgefallen ist, die im Einflussbereich der Airline liegen – wie Technikprobleme, Überbuchung oder fehlendes Personal – kannst du laut EU261 Anspruch auf Entschädigung haben. Ausnahmen:
Außergewöhnliche Umstände – Schlechtes Wetter, Streiks oder Sicherheitsrisiken zählen nicht.
Frühzeitige Info – Wirst du mehr als 14 Tage vorher informiert, gibt’s leider keine Auszahlung.
Einreichen geht fix – aber wie schnell du dein Geld bekommst, hängt von der Airline ab. Durchschnittlich:
3–6 Wochen bei klaren Fällen.
Bis zu 6 Monate bei Streitereien mit der Airline.
Rechtsweg dauert meist länger – aber Trouble Flight übernimmt das für dich.
Viele Airlines bieten statt Cash lieber Reisegutscheine an. Klingt nett, aber:
Gutscheine gelten meist nur bei der jeweiligen Airline.
Sie können ein Ablaufdatum haben.
Nimmst du den Gutschein, verzichtest du auf dein Recht auf Bargeld.
Kein Gewinn, keine Kosten – Wir verdienen nur, wenn du entschädigt wirst.
Schnell & Stressfrei – Wir übernehmen den ganzen Ärger mit der Airline für dich.
Juristische Unterstützung – Wenn’s drauf ankommt, setzen wir deine Rechte auch vor Gericht durch.
Wurde dein Flug in Zürich gestrichen? Dann könnten dir bis zu 600 € zustehen. Lass dir von den Airlines nichts wegnehmen – starte jetzt deinen Anspruch mit Trouble Flight!