
Das Wallis ist ein echtes Schweizer Postkartenmotiv – mit atemberaubenden Alpenpanoramen und Ski-Hotspots wie Zermatt und Verbier. Obwohl man über den Flughafen Sion (SIR) oder größere Drehkreuze wie Genf (GVA) und Zürich (ZRH) gut hinkommt, können Flugausfälle einem die Reisepläne ziemlich durcheinanderbringen. Egal ob du auf dem Weg zum nächsten Pistenabenteuer bist oder beruflich unterwegs: Ein gestrichener Flug nervt und kann teuer werden.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Flüge hier manchmal nicht wie geplant abheben. Wenn man die Ursachen kennt, lässt sich mit der Situation besser umgehen:
Die Alpen sind berüchtigt für ihr launisches Wetter. Heftiger Schneefall, Sturm oder Nebel – vor allem im Winter ist alles dabei und kann Flüge lahmlegen.
Wenn dein Flug wegen extremer Wetterverhältnisse gestrichen wird, berufen sich Airlines oft auf „außergewöhnliche Umstände“ – und das kann die Entschädigungsfrage knifflig machen.
Manchmal klemmt’s bei der Technik, es fehlen Leute oder das Flugzeug ist überbucht – und zack, wird gestrichen.
In solchen Fällen hast du meist gute Chancen auf Entschädigung laut EU-Verordnung 261/2004, solange die Airline Mist gebaut hat.
Wenn’s über der Schweiz zu voll wird, können Flüge auch mal kurzfristig abgesagt werden.
Das passiert vor allem dann, wenn besonders viele Leute unterwegs sind – zum Beispiel in den Ferien oder bei großen Events.
Wenn das Bodenpersonal streikt oder bei der Airline Leute fehlen, geht oft gar nichts mehr – und du hängst fest.
Je nachdem, worum es genau geht, kannst du aber trotzdem Anspruch auf Geld zurück haben.
Wenn du mit einer Airline aus der EU unterwegs bist – oder von außerhalb in die EU fliegst – und dein Flug startet oder landet in Wallis, dann hast du laut Verordnung EC 261/2004 gewisse Rechte. Hier kommt der Überblick:
Wenn die Airline selbst Schuld an der Stornierung hat, kannst du je nach Flugstrecke folgendes bekommen:
€250 für Strecken bis 1.500 km
€400 bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
€600 für alles über 3.500 km
Ganz gleich warum dein Flug ausfällt – die Airline muss sich um dich kümmern:
Essen und Getränke
Hotelübernachtung, wenn nötig
Shuttle zwischen Flughafen und Hotel
Du kannst entweder dein Geld zurückverlangen oder auf den nächsten freien Flug umbuchen.
Falls Flughäfen wie Genf, Zürich oder Mailand-Malpensa bessere Optionen bieten, frag ruhig nach, ob du von dort fliegen kannst.
Falls dein Flug ab Sion gestrichen wird, lohnt sich vielleicht der Blick auf andere Flughäfen. Hier ein paar Alternativen:
Flughafen Genf (GVA): Großer internationaler Airport, in etwa 2 Stunden mit dem Zug erreichbar.
Flughafen Zürich (ZRH): Der größte Flughafen der Schweiz, du bist in rund 3,5 Stunden mit der Bahn dort.
Mailand Malpensa (MXP): Wenn’s nach Süden geht – mit dem Auto in ungefähr 3 Stunden.
Schweizer Bahn (SBB): Die fährt regelmäßig ab Wallis Richtung Genf und Zürich.
Privater Transfer: Mit einem Taxi oder Fahrservice kommst du easy zu anderen Flughäfen in der Nähe.
Auto mieten: Wenn alle Flieger gestrichen sind, kann ein Mietwagen die schnellste Lösung sein.
Damit du deine Forderung einreichen kannst, solltest du folgende Dokumente griffbereit haben:
Deine Buchungsbestätigung
Bordkarte (falls du sie noch hast)
Stornierungsmitteilung der Airline
Quittungen für ausgelegte Kosten (z. B. Essen, Übernachtung)
Die Stornierung muss im Einflussbereich der Airline liegen – also kein Unwetter oder Streiks am Flughafen.
Die Airline muss dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert haben.
Direkt bei der Airline: Viele Fluglinien haben ein Online-Formular dafür.
Über Trouble Flight: Unsere Profis regeln alles für dich – entspannt und ohne nervigen Papierkram.
Viele Airlines berufen sich bei Wetter auf höhere Gewalt – check am besten offizielle Wetterberichte, ob das wirklich stimmt.
Du hast Anspruch auf Bargeld – nicht bloß auf einen Reisegutschein oder Bonusmeilen. Bleib hartnäckig!
Manche Airlines lassen dich einfach warten. Wenn sich nichts tut, hol dir rechtliche Unterstützung und geh den nächsten Schritt.
Dein Flug ist gestrichen und du hängst in Wallis fest? Mach das Beste draus – die Gegend hat richtig was zu bieten:
Zermatt oder Verbier entdecken: Wenn du etwas Zeit übrig hast, gönn dir doch ein bisschen Schweizer Alpenzauber!
In der Therme entspannen: Ab nach Leukerbad und einfach mal die Seele baumeln lassen.
Schweizer Küche probieren: Wie wär's mit einem echten Fondue oder einer deftigen Raclette im urigen Chalet-Restaurant?
Ein Flugausfall muss nicht gleich das Urlaubsende bedeuten. Wenn dein Flug im Wallis gestrichen wurde, steht dir möglicherweise bis zu 600 € Entschädigung zu. Trouble Flight kümmert sich um den Papierkram, du konzentrierst dich auf die schönen Dinge.
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