AnimawingsMein Flug war überbuchtEU261

Überbuchung bei Animawings: Ihre Rechte und Entschädigung

Wurde Ihnen der Flug mit Animawings wegen Überbuchung verweigert? Sie haben Anspruch auf bis zu 600 €. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch mit Trouble Flight.

5 Min. Lesezeit 4,85Keine Entschädigung, keine Gebühr

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Sie könnten erhalten400 €Gilt, wenn Sie gegen Ihren Willen nicht befördert wurden, zum Beispiel wegen Überbuchung.
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Schätzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter können eine Entschädigung ausschließen. Der endgültige Betrag hängt von Ihrem Fall ab.

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Auf dieser Seite
  1. Warum kommt es bei Animawings zu Überbuchungen?
  2. Ihre Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung 261/2004
  3. Freiwillige vs. unfreiwillige Nichtbeförderung
  4. Gelten „außergewöhnliche Umstände“ bei Überbuchung?
  5. Was tun, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird?
  6. Überbuchungsrechte bei anderen Fluggesellschaften
  7. Wie Trouble Flight Ihre Rechte durchsetzt
  8. Häufig gestellte Fragen

Wenn Ihnen die Beförderung auf einem Animawings-Flug unfreiwillig verweigert wurde, weil die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Sitzplätze verfügbar waren, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere, die von einer Flugüberbuchung betroffen sind und gegen ihren Willen nicht befördert wurden, Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, je nach Flugdistanz. Zusätzlich zur Ausgleichszahlung muss Animawings eine sofortige Betreuung am Flughafen gewährleisten oder bei einem Reiseverzicht den Ticketpreis vollständig erstatten. Trouble Flight hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte schnell und unkompliziert durchzusetzen und übernimmt den gesamten rechtlichen Prozess für Sie. Sie können Ihren Anspruch bei Animawings mit Trouble Flight mit wenigen Klicks prüfen lassen.

Animawings (IATA-Code A2) ist eine rumänische Fluggesellschaft, die Linien- und Charterflüge vom Flughafen Bukarest Henri Coandă (OTP) sowie weiteren regionalen Knotenpunkten zu beliebten Zielen in Europa, dem Mittelmeerraum und Nordafrika durchführt. Da Animawings ein in der EU lizenziertes Luftfahrtunternehmen mit Sitz in Rumänien ist, sind alle Passagiere auf einem Animawings-Flug – egal ob sie von einem EU-Flughafen starten oder aus einem Nicht-EU-Land zurück in die EU fliegen – vollständig durch die EU-Fluggastrechte geschützt.

Warum kommt es bei Animawings zu Überbuchungen?

Fluggesellschaften, darunter sowohl Linien- als auch Charterfluggesellschaften wie Animawings, überbuchen Flüge routinemäßig auf Basis statistischer Daten über Passagiere, die ihren Flug nicht antreten (No-Shows). Wenn sich am Gate mehr Passagiere einfinden als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind, entsteht ein Überbuchungsfall. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, zunächst nach Freiwilligen zu suchen, die bereit sind, ihren Sitzplatz abzutreten. Sollten sich nicht genügend Freiwillige finden, wird die Airline die Beförderung rechtmäßigen Ticketinhabern unfreiwillig verweigern.

Ihre Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung 261/2004

Da Animawings über ein in Rumänien ausgestelltes EU-Betriebszeugnis verfügt, findet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anwendung auf alle ihre Flüge. Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung sieht das Gesetz drei wesentliche Schutzmaßnahmen vor: eine feste finanzielle Entschädigung, Betreuungsleistungen am Flughafen sowie die Wahlmöglichkeit zwischen einer anderweitigen Beförderung oder einer vollständigen Ticketrückerstattung.

Pauschale finanzielle Entschädigung (250 € bis 600 €)

Die gesetzliche Entschädigung bei unfreiwilliger Nichtbeförderung berechnet sich nach der Flugdistanz und ist unabhängig vom ursprünglichen Ticketpreis:

  • 250 € für alle Flüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km.
  • 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge über 1.500 km sowie für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (wie etwa Verbindungen von Rumänien zu Urlaubszielen wie Rhodos oder Heraklion).
  • 600 € für alle anderen Flüge über 3.500 km.

Hinweis zur Entschädigungskürzung: Wenn Animawings Ihnen eine alternative Beförderung anbietet, die in einem zeitlich engen Rahmen zur ursprünglichen Ankunftszeit erfolgt (innerhalb von 2 Stunden bei Kurzstrecken, 3 Stunden bei Mittelstrecken oder 4 Stunden bei Langstrecken), kann die Entschädigungssumme um 50 % gekürzt werden.

Anspruch auf Betreuung am Flughafen

Während Sie nach einer verweigerten Beförderung auf einen Alternativflug warten, ist Animawings verpflichtet, Ihnen kostenlose Betreuungsleistungen anzubieten:

  • Verpflegungsgutscheine für Speisen und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails.
  • Hotelunterkunft sowie Transfer zum Hotel, falls eine Übernachtung notwendig wird.

Anderweitige Beförderung oder Ticketrückerstattung

Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie gesetzlich das Recht, zwischen folgenden Optionen zu wählen:

  1. Anderweitige Beförderung: Transport zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch.
  2. Vollständige Rückerstattung: Innerhalb von 7 Tagen die Erstattung des Ticketpreises für den nicht durchgeführten Reiseabschnitt sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort.

Wenn die Reise durch die Verspätung ihren Zweck verliert und Sie sich gegen die Reise entscheiden, können Sie die vollständige Rückerstattung des Tickets wählen und dennoch Ihre gesetzliche Entschädigung für die unfreiwillige Nichtbeförderung beanspruchen.

Freiwillige vs. unfreiwillige Nichtbeförderung

Bei Überbuchungen fragen Airline-Mitarbeiter am Gate oft nach Freiwilligen, die gegen Vergünstigungen, Reisegutscheine oder Bargeld auf ihren Platz verzichten.

  • Freiwilliger Verzicht: Wenn Sie freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten, schließen Sie eine vertragliche Vereinbarung mit Animawings. Damit verlieren Sie in der Regel Ihren rechtlichen Anspruch auf die EU-Entschädigung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Unfreiwillige Nichtbeförderung: Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird – obwohl Sie eine bestätigte Buchung haben und pünktlich eingecheckt haben – steht Ihnen neben der Betreuung und der Umbuchung auch die gesetzliche Entschädigung (250 € bis 600 €) zu.

Gelten „außergewöhnliche Umstände“ bei Überbuchung?

Nein. Auch wenn Airlines bei einem Animawings-Flug mit Verspätung oder einem Animawings-Flugausfall häufig auf außergewöhnliche Umstände verweisen, ist eine Überbuchung eine rein wirtschaftliche und betriebliche Entscheidung. Überbuchung kann niemals als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden. Wenn Sie aufgrund von Platzmangel unfreiwillig stehen gelassen werden, bleibt Animawings gesetzlich zur Zahlung Ihrer Entschädigung verpflichtet.

Was tun, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird?

Die richtigen Schritte am Flughafen erleichtern die Durchsetzung Ihrer Forderungen erheblich:

  1. Schriftliche Bestätigung verlangen: Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung, dass Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung unfreiwillig verweigert wurde.
  2. Reisedokumente aufbewahren: Behalten Sie Ihre ursprüngliche Bordkarte, das E-Ticket, die Buchungsbestätigung und Unterlagen zum Ersatzflug.
  3. Ausgaben belegen: Sammeln Sie alle Quittungen für Verpflegung, Getränke, Taxifahrten oder Hotelkosten, die aufgrund der Störung angefallen sind.
  4. Nichts voreilig unterschreiben: Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen für freiwilligen Verzicht, es sei denn, die Entschädigung übersteigt Ihre gesetzlichen EU-Rechte.
  5. Anspruch online prüfen: Übermitteln Sie Ihre Flugdaten an Trouble Flight für eine sofortige Einschätzung.

Sind Sie bereit, Ihr Geld einzufordern? Starten Sie jetzt Ihren Animawings-Antrag bei Trouble Flight.

Überbuchungsrechte bei anderen Fluggesellschaften

Überbuchung ist eine branchenweite Praxis. Ob Sie mit Animawings fliegen, von einer Überbuchung bei TAROM betroffen sind, eine Wizz Air-Überbuchung erleben oder auf eine Flugüberbuchung in Griechenland stoßen – Ihre Rechte nach EU-Recht bleiben bei EU-Fluggesellschaften identisch. Weitere Informationen zu diesem Anbieter finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Animawings-Entschädigung.

Wie Trouble Flight Ihre Rechte durchsetzt

Fluggesellschaften lehnen direkte Anfragen von Passagieren oft mit vagen Ausreden ab oder ignorieren diese. Trouble Flight nimmt Ihnen diese Last ab:

  • Erfolgshonorar: Sie zahlen nichts im Voraus. Unsere Provision wird nur fällig, wenn wir Ihre Entschädigung erfolgreich durchgesetzt haben.
  • Rechtliche Expertise: Unser Team kennt das europäische Luftverkehrsrecht und weiß, wie man betriebsbedingte Ausreden der Fluggesellschaften entkräftet.
  • Rundum-Service: Von der ersten Prüfung bis zur Verhandlung oder rechtlichen Durchsetzung übernimmt Trouble Flight den gesamten Prozess.

Machen Sie aus Ihrer Reiseunterbrechung eine finanzielle Entschädigung. Reichen Sie Ihren Antrag noch heute bei Trouble Flight ein und sichern Sie sich das Geld, das Ihnen zusteht.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Entschädigung erhalte ich bei einem überbuchten Animawings-Flug?

Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei unfreiwilliger Nichtbeförderung Anspruch auf 250 € bei Flügen bis 1.500 km, 400 € bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km sowie anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km oder 600 € bei Flügen über 3.500 km, die nicht unter die ersten beiden Kategorien fallen.

Was passiert, wenn ich am Gate einen Reisegutschein akzeptiere?

Wenn Sie freiwillig einen Gutschein oder eine andere Gegenleistung für den Verzicht auf Ihren Sitzplatz annehmen, verzichten Sie in der Regel auf Ihren gesetzlichen EU-Entschädigungsanspruch. Prüfen Sie immer die Bedingungen, bevor Sie Ihren bestätigten Sitzplatz aufgeben.

Gilt Überbuchung als außergewöhnlicher Umstand?

Nein. Überbuchung ist eine kommerzielle Entscheidung und Teil des Risikomanagements der Airline. Sie kann nach EU-Recht niemals als außergewöhnlicher Umstand entschuldigt werden.

Gilt die EU-Verordnung 261 auch für Animawings-Charterflüge?

Ja. Die EU-Verordnung 261/2004 gilt sowohl für Linien- als auch für Charterflüge, die von einer EU-Fluggesellschaft wie Animawings durchgeführt werden – unabhängig davon, ob der Flug direkt oder als Teil eines Pauschalreisevertrags gebucht wurde.

Unsere Leistungen

Was ist mit Ihrem Flug passiert?

Wählen Sie, was schiefging. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und kümmern uns um die Airline – damit Sie es nicht müssen.

Bewertungen

Was unsere Kunden über uns sagen

Durchschnittliche Bewertung basierend auf 155 Bewertungen
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NB
Norbert B.
Sie haben den Ablauf der Schadensregulierung erheblich vereinfacht. Ich bin froh, dass ich mich für Sie entschieden habe.
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VA
Vasile A.
Ihr seid top, was die angebotenen Dienstleistungen angeht👍🏻
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JA
Jonathan Alexis P.
Ich habe das Geld nach drei Jahren erhalten, aber ja
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DK
Diar K.
Die Zahlungen sind in Ordnung. Es ist nur so, dass ich schon sehr lange auf diese Entschädigung warte – 1 Jahr und 7 Monate. Ansonsten seid ihr sehr gut. Ich werde euch nicht wechseln.
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VZ
Viorica Z.
Ich bin sehr zufrieden, ich habe die Entschädigung erhalten – ehrlich gesagt hätte ich nicht erwartet, dass Sie so seriös sind. Vielen Dank.
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IP
Iulia P.
Der Prozess war sehr einfach, alle meine Fragen wurden beantwortet und die Entschädigung wurde innerhalb von etwa zwei Wochen ausgezahlt.
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