Auf dieser Seite
Sollte Ihr Volotea-Flug eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr aufweisen, kurzfristig annulliert worden sein oder aufgrund einer Überbuchung nicht stattfinden, steht Ihnen unter Umständen eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier zu. Gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sind Fluggesellschaften in Europa gesetzlich verpflichtet, Fluggäste bei selbst verschuldeten Flugunregelmäßigkeiten zu entschädigen.
Als lizenzierte spanische Fluggesellschaft, die Ziele in ganz Europa wie Frankreich, Italien, Spanien und Griechenland bedient, unterliegt Volotea strengen Regeln zum Schutz der Fluggäste. Die direkte Geltendmachung von Ansprüchen gestaltet sich gegenüber der Airline oft schwierig, da häufig technische oder operative Gründe vorgeschoben werden. Trouble Flight nimmt Ihnen diesen Aufwand ab: Wir prüfen Ihre Flugdaten, verifizieren die Haftung der Fluggesellschaft und wickeln den gesamten Prozess für Sie ab. Starten Sie direkt mit unserem Online-Tool zur Anspruchsprüfung.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einem Volotea-Flug?
Ob Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, hängt von der Art der Störung, der Verspätung bei der Ankunft und der zugrunde liegenden Ursache ab. Die europäische Verordnung deckt dabei vier Hauptszenarien ab:
- Flugverspätungen: Wenn Sie 3 Stunden oder später als geplant am Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern keine „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Flugverspätung. Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt der Zeitpunkt, an dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird.
- Flugannullierungen: Wird Ihr Flug von Volotea weniger als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen, können Sie neben der Erstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Details dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Flugannullierung.
- Nichtbeförderung (Überbuchung): Falls Ihnen das Boarding verweigert wird, weil Volotea den Flug überbucht hat, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen und Entschädigung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Nichtbeförderung und Überbuchung.
- Verpasster Anschlussflug: Wenn Sie eine Reise mit mehreren Abschnitten auf einer Buchungsnummer haben und aufgrund einer vorangegangenen Verspätung den Anschluss verpassen, ist die Ankunftszeit am endgültigen Zielort maßgeblich. Lesen Sie mehr dazu unter Anschlussflug verpasst.
Höhe der Entschädigung bei Volotea gemäß EU261
Die Höhe der Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis. Da Volotea hauptsächlich Kurz- und Mittelstrecken innerhalb Europas bedient, fallen die Ansprüche meist in die ersten beiden Kategorien:
| Flugdistanz | Verspätung am Zielort | Entschädigungshöhe |
|---|---|---|
| Kurzstrecke (bis 1.500 km) | 3 Stunden oder mehr | 250 € |
| Mittelstrecke (1.500 km bis 3.500 km) | 3 Stunden oder mehr | 400 € |
| Langstrecke (über 3.500 km, außerhalb der EU) | 4 Stunden oder mehr | 600 € |
Beispiel: Ein Flug zwischen Nantes und Bastia (unter 1.500 km) qualifiziert für 250 €, während eine Strecke zwischen Athen und Bordeaux (zwischen 1.500 und 3.500 km) einen Anspruch von 400 € pro Passagier begründet.
Ihr Recht auf Betreuungsleistungen
Bei einer großen Verspätung am Flughafen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen kostenlose Betreuungsleistungen anzubieten:
- Verpflegung: Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke müssen ab einer Verspätung von 2 Stunden (Kurzstrecke) bzw. 3 Stunden (Mittelstrecke) bereitgestellt werden.
- Kommunikation: Sie haben Anspruch auf zwei kurze Telefonate, E-Mails oder Nachrichten.
- Hotelübernachtung: Erfolgt der Abflug erst am Folgetag, muss Volotea die Kosten für ein Hotel sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernehmen.
- Erstattung nach 5 Stunden: Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden können Sie vom Flug zurücktreten und die Erstattung der nicht genutzten Flugsegmente verlangen.
Sollte Volotea keine Gutscheine ausstellen, bewahren Sie bitte alle Belege für Verpflegung und Hotel auf, damit diese später geltend gemacht werden können.
Außergewöhnliche Umstände: Wann muss Volotea nicht zahlen?
Volotea ist von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Störung durch „außergewöhnliche Umstände“ verursacht wurde, die außerhalb des operativen Einflusses der Airline liegen. Dazu zählen:
- Extremwetterlagen (z. B. Schneestürme, Nebel oder schwere Gewitter).
- Einschränkungen durch die Flugsicherung, Streiks des Flughafenpersonals oder Sperrungen von Start- und Landebahnen.
- Medizinische Notfälle an Bord oder Sicherheitsrisiken am Flughafen.
Technische Defekte, Crew-Mangel, verspätete Umläufe des Flugzeugs oder logistische Probleme innerhalb der Fluggesellschaft gelten hingegen nicht als außergewöhnliche Umstände. Volotea steht in der Beweispflicht.
Prüfen Sie Ihren Anspruch direkt mit dem Trouble Flight Entschädigungsrechner.
Checkliste für Ihren Anspruch
Für eine reibungslose Abwicklung Ihres Falls gegen Volotea benötigen wir folgende Dokumente:
- Buchungsbestätigung: Ihr E-Ticket oder die Buchungsreferenz (PNR) mit Namen aller betroffenen Passagiere.
- Bordkarten: Digitale oder physische Bordkarten für alle Flugabschnitte.
- Nachweise der Störung: Screenshots von E-Mails, App-Benachrichtigungen oder SMS von Volotea bezüglich des Grundes der Verspätung oder Annullierung.
- Quittungen: Belege über entstandene Ausgaben wie Verpflegung oder Hotelkosten.
Warum mit Trouble Flight zum Ziel?
Die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Billigfluggesellschaften kann zeitaufwendig sein und führt oft zu langwieriger Korrespondenz. Trouble Flight vereinfacht diesen Prozess:
- Unabhängige Prüfung: Wir gleichen Ihre Angaben mit Wetterdaten und Flugplänen ab, um die Argumentation der Airline zu überprüfen.
- Vollständige Abwicklung: Unser Expertenteam bereitet das rechtliche Schreiben vor und kommuniziert direkt mit der Airline.
- Kein Kostenrisiko: Wir tragen das finanzielle Risiko des Verfahrens für Sie.
Starten Sie Ihren Antrag noch heute in wenigen Minuten mit dem Trouble Flight Formular.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich eine Entschädigung für einen Volotea-Flug einfordern?
Die Frist hängt vom anwendbaren Recht ab. In Spanien, dem Sitz von Volotea, gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 5 Jahren. In Frankreich und Italien sind es meist 2 Jahre, während in Großbritannien Ansprüche bis zu 6 Jahre geltend gemacht werden können. Je früher Sie Ihren Anspruch melden, desto leichter ist die Beweissicherung.
Was, wenn Volotea mir Gutscheine statt Bargeld anbietet?
Gemäß EU261 muss eine Entschädigung in bar, per Überweisung oder Scheck erfolgen, es sei denn, Sie stimmen schriftlich freiwillig einem Gutschein zu. Sie haben das volle Recht, auf einer Auszahlung zu bestehen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn mein Flug umgeleitet wurde?
Ja. Wenn ein Volotea-Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet wird und Sie mit 3 oder mehr Stunden Verspätung an Ihrem ursprünglichen Ziel ankommen, gelten die gleichen Regeln wie bei einer normalen Flugverspätung. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zur Flugumleitung.
Was sind meine Rechte, wenn der Flug vorverlegt wurde?
Wird ein Flug kurzfristig deutlich vorverlegt, gilt dies nach europäischer Rechtsprechung als Annullierung. Sie haben somit Anspruch auf die gleichen Entschädigungsleistungen und Erstattungsoptionen. Siehe hierzu unsere Hinweise zur Flugvorverlegung.

Volotea




