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Entschädigung bei Turkish Airlines: Ihre Rechte und Forderungen

Turkish Airlines Flug verspätet oder annulliert? Erfahren Sie, ob Sie nach EU-Verordnung 261 oder SHY-Recht bis zu 600 € mit Trouble Flight fordern können.

6 Min. Lesezeit 4,85Keine Entschädigung, keine Gebühr

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Schätzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter können eine Entschädigung ausschließen. Der endgültige Betrag hängt von Ihrem Fall ab.

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Auf dieser Seite
  1. Welche Gesetze schützen Ihre Rechte bei Turkish Airlines?
  2. Turkish Airlines Flugverspätung: Wann können Sie fordern?
  3. Annullierung bei Turkish Airlines und Umbuchung
  4. Verpasster Anschlussflug in Istanbul
  5. Überbuchung und Nichtbeförderung bei Turkish Airlines
  6. Vorverlegte Flüge und Umleitungen
  7. Außergewöhnliche Umstände: Wann Turkish Airlines nicht zahlen muss
  8. Checkliste: Was Sie für Ihren Anspruch sammeln sollten
  9. So hilft Ihnen Trouble Flight bei Ihrer Entschädigung
  10. Häufig gestellte Fragen

Wenn Ihr Flug mit Turkish Airlines verspätet oder annulliert wurde oder eine Überbuchung vorlag, steht Ihnen möglicherweise eine gesetzliche Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Fluggast zu. Bei innertürkischen Flügen können dies 100 € sein. Da Turkish Airlines über das Drehkreuz Istanbul ein riesiges globales Netzwerk betreibt, ist die Bestimmung des richtigen Rechtsrahmens entscheidend, um die Ihnen zustehende Ausgleichszahlung erfolgreich durchzusetzen.

Obwohl Turkish Airlines ihren Sitz in der Türkei hat und als Nicht-EU-Fluggesellschaft operiert, schützt Sie die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 bei Abflügen von EU-Flughäfen. Zudem greift UK261 bei Abflügen aus Großbritannien, während die türkische SHY-Verordnung Passagiere bei Abflügen ab der Türkei oder bei Flügen nach der Türkei mit einer türkischen Fluggesellschaft schützt. Prüfen Sie Ihren Anspruch schnell und unkompliziert mit dem Entschädigungsrechner von Trouble Flight.

Welche Gesetze schützen Ihre Rechte bei Turkish Airlines?

Da Turkish Airlines (IATA-Code TK) ihren Sitz in der Türkei hat, hängt der Anspruch auf Entschädigung stark von Ihrer Flugroute und dem Abflughafen ab. Je nach Strecke kommen unterschiedliche Regelungen zur Anwendung:

  • EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004: Gilt für alle Turkish Airlines-Flüge, die an einem Flughafen in der EU, Norwegen, Island oder der Schweiz starten. Ein Flug von Paris nach Istanbul oder eine Verbindung von Frankfurt über Istanbul nach Bangkok fällt hierunter, sofern der erste Flugabschnitt in der EU begann. Diese Verordnung deckt jedoch keine Flüge von Nicht-EU-Flughäfen in die EU ab.

  • UK261-Verordnung: Gilt für Flüge von Turkish Airlines, die an einem britischen Flughafen wie London Heathrow, Birmingham oder Manchester starten. Flüge von der Türkei nach Großbritannien sind durch UK261 nicht abgedeckt, da die Airline keine britische Lizenz besitzt.

  • Türkische SHY-Verordnung (SHY-PASSENGER): Diese von der türkischen Zivilluftfahrtbehörde erlassene Regelung schützt Passagiere auf allen Flügen, die an türkischen Flughäfen starten (unabhängig von der Fluggesellschaft), sowie auf Flügen, die in der Türkei mit einer türkischen Fluggesellschaft landen. Dies umfasst internationale Flüge in die Türkei, internationale Abflüge aus der Türkei sowie innertürkische Inlandsflüge.

  • Regionale Passagierschutzrechte: Spezifische nationale Gesetze gelten in Märkten wie Moldawien (Regierungsbeschluss HG836/2012), Albanien (Verordnung Nr. 1 vom 26.02.2013), Bosnien und Herzegowina (Luftfahrtgesetz Art. 120) und Serbien (Gesetz Nr. 87/11).

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über Ihre Ansprüche je nach Route:

Flugroute (Beispiel)Ausführende AirlineGeltendes RechtMögliche Entschädigung
Paris (EU) nach IstanbulTurkish AirlinesEU-Verordnung 261/2004Bis zu 600 €
London (UK) nach IstanbulTurkish AirlinesUK261 / SHY-VerordnungBis zu 520 £ / 600 €
Istanbul nach TokioTurkish AirlinesSHY-VerordnungBis zu 600 € (in TRY)
New York nach IstanbulTurkish AirlinesSHY-VerordnungBis zu 600 € (in TRY)
Istanbul nach Antalya (Inland)Turkish AirlinesSHY-Verordnung100 € (in TRY)

Turkish Airlines Flugverspätung: Wann können Sie fordern?

Wenn Ihr Flug mit Turkish Airlines verspätet war, hängt Ihr Anspruch auf finanzielle Entschädigung von der Ankunftszeit am Endziel sowie der Ursache der Verspätung ab.

Gemäß EU261, UK261 und der türkischen SHY-Verordnung haben Sie bei einer Ankunft von mehr als 3 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit Anspruch auf Ausgleichszahlungen, sofern die Verspätung auf betriebliche oder technische Gründe zurückzuführen ist, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Inlandsflüge in der Türkei: 100 € (ausgezahlt in türkischen Lira gemäß SHY).

  • Kurzstrecken (bis 1.500 km): 250 € pro Passagier.

  • Mittelstrecken (1.500 km bis 3.500 km): 400 € pro Passagier.

  • Langstrecken (über 3.500 km): 600 € pro Passagier.

Zusätzlich zur Barzahlung ist Turkish Airlines bei langen Wartezeiten zur Betreuung verpflichtet. Ab einer Verspätung von 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (1.500–3.500 km) oder 4 Stunden (über 3.500 km) haben Sie Anspruch auf Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten. Bei einer Verspätung, die eine Übernachtung erfordert, muss die Airline Hotel und Transfer stellen.

Bei einer Abflugverspätung von mehr als 5 Stunden können Sie vom Flug zurücktreten und eine vollständige Ticketrückerstattung für nicht genutzte Strecken verlangen.

Annullierung bei Turkish Airlines und Umbuchung

Wurde Ihr Flug von Turkish Airlines annulliert, stehen Ihnen unter den genannten Regelungen umfassende Schutzrechte zu. Details dazu finden Sie in unserem Leitfaden für annullierte Turkish Airlines-Flüge.

Im Falle einer Annullierung muss Ihnen Turkish Airlines die Wahl lassen zwischen:

  1. Einer vollständigen Ticketrückerstattung innerhalb von 7 Tagen für den nicht genutzten Teil der Reise.

  2. Einer schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zu Ihrem Endziel.

  3. Einer Umbuchung auf einen späteren Termin Ihrer Wahl, je nach Verfügbarkeit.

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden, haben Sie zudem Anspruch auf eine pauschale Entschädigung (250 €, 400 € oder 600 €), es sei denn, die Annullierung beruhte auf außergewöhnlichen Umständen.

Verpasster Anschlussflug in Istanbul

Da der Flughafen Istanbul ein wichtiges globales Drehkreuz ist, kommt es bei Verspätungen des ersten Teilstücks häufig zum verpassten Anschlussflug.

Wenn beide Flüge unter einer Buchungsnummer gebucht wurden, wird die Reise als Einheit betrachtet. Wenn Sie durch eine Verspätung des ersten Fluges Ihren Anschluss in Istanbul verpassen und dadurch mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Endziel ankommen, können Sie Entschädigung basierend auf der Gesamtdistanz fordern. Turkish Airlines muss in diesem Fall auch für Verpflegung und Hotel sorgen, falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag abhebt.

Überbuchung und Nichtbeförderung bei Turkish Airlines

Fluggesellschaften verkaufen manchmal mehr Tickets, als Plätze verfügbar sind. Wenn Sie unfreiwillig wegen Überbuchung nicht mitgenommen werden, haben Sie sofortige Entschädigungsansprüche. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Guide zu Überbuchungen bei Turkish Airlines.

Bei Nichtbeförderung muss Turkish Airlines umgehend eine pauschale Entschädigung leisten (250 €, 400 € oder 600 €) und Ihnen entweder die Erstattung oder eine alternative Beförderung anbieten. Wenn Sie freiwillig auf Ihren Platz gegen Gutscheine oder andere Leistungen verzichten, verzichten Sie in der Regel auf Ihren gesetzlichen Entschädigungsanspruch.

Vorverlegte Flüge und Umleitungen

Störungen betreffen nicht nur Verspätungen. Wenn Ihr Flug erheblich vorverlegt wurde, ohne dass Sie rechtzeitig informiert wurden, wird dies nach europäischer Rechtsprechung wie eine Annullierung behandelt, was Ansprüche begründen kann.

Wird Ihr Flug umgeleitet und landet an einem anderen Flughafen, muss Turkish Airlines die Beförderung zum ursprünglichen Zielort organisieren oder die Kosten für den Bodentransport erstatten.

Außergewöhnliche Umstände: Wann Turkish Airlines nicht zahlen muss

Turkish Airlines ist nicht entschädigungspflichtig, wenn die Störung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Beispiele sind:

  • Schlechte Wetterbedingungen, die den Flugbetrieb unsicher machen.

  • Einschränkungen durch die Flugsicherung, Flughafenschließungen oder blockierte Startbahnen.

  • Politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder medizinische Notfälle an Bord.

  • Streiks Dritter, wie z.B. bei der Flugsicherung oder beim Bodenpersonal.

Reguläre technische Defekte, mangelnde Wartung, Probleme bei der Crew-Einteilung oder betriebliche Verzögerungen der Fluggesellschaft zählen jedoch nicht dazu und entbinden die Airline nicht von der Zahlungspflicht.

Checkliste: Was Sie für Ihren Anspruch sammeln sollten

Um Ihre Forderung gegen Turkish Airlines zu untermauern, sollten Sie folgende Unterlagen aufbewahren:

  • Bordkarten und E-Tickets: Bewahren Sie physische Bordkarten oder digitale Belege mit Ihrer Buchungsnummer (PNR) auf.

  • Schriftliche Mitteilungen zur Störung: Heben Sie SMS-Benachrichtigungen, E-Mails oder schriftliche Erklärungen des Personals von Turkish Airlines auf.

  • Nachweis der tatsächlichen Ankunftszeit: Notieren Sie den Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug am Zielort die Türen öffnete.

  • Ausgabenbelege: Sammeln Sie alle Belege für Verpflegung, Hotel oder Taxikosten, die während der Störung angefallen sind.

So hilft Ihnen Trouble Flight bei Ihrer Entschädigung

Forderungen gegenüber Nicht-EU-Fluggesellschaften, bei denen sich verschiedene internationale Gesetze überschneiden, können komplex sein. Turkish Airlines weist Ansprüche oft zurück oder interpretiert die Zuständigkeiten zwischen EU261, UK261 und der türkischen SHY-Verordnung falsch.

Trouble Flight nimmt Ihnen diese Arbeit ab: Wir prüfen Ihre Flugdaten, bestimmen die korrekte Rechtsgrundlage und führen alle Verhandlungen für Sie. Sie können Ihren Anspruch bei Trouble Flight einreichen, um professionelle Unterstützung ohne finanzielles Risiko zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Gilt EU261 für Turkish Airlines-Flüge von Istanbul nach Europa?

Nein. Da Turkish Airlines keine EU-Fluggesellschaft ist, greift die EU-Verordnung 261/2004 nur für Flüge, die an einem EU-Flughafen starten. Flüge ab Istanbul nach Europa fallen jedoch unter die türkische SHY-Verordnung, die vergleichbare Entschädigungsansprüche von bis zu 600 € (ausgezahlt in türkischen Lira) vorsieht.

Wie lange kann ich einen Anspruch gegen Turkish Airlines geltend machen?

Die Fristen hängen vom anwendbaren Recht ab. Bei Ansprüchen unter EU261 oder UK261 gelten die nationalen Verjährungsfristen (meist 2 bis 6 Jahre, in Großbritannien z.B. 6 Jahre). Nach der türkischen SHY-Verordnung haben Passagiere in der Regel 1 Jahr Zeit, um formelle Ansprüche geltend zu machen.

Was, wenn mein Flug wegen eines technischen Defekts verspätet war?

Technische Defekte im normalen Betrieb gelten nach EU261, UK261 und der SHY-Verordnung nicht als außergewöhnliche Umstände. Sofern kein Fabrikationsfehler oder Sabotage vorliegt, bleibt Turkish Airlines in der Pflicht.

Kann ich Entschädigung fordern, wenn ich Verpflegung oder Hotel angenommen habe?

Ja. Das Betreuungsrecht (Verpflegung und Unterkunft) ist eine eigenständige Pflicht der Airline während einer Verspätung. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen mindert oder ersetzt nicht Ihren gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Unsere Leistungen

Was ist mit Ihrem Flug passiert?

Wählen Sie, was schiefging. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, und kümmern uns um die Airline – damit Sie es nicht müssen.

Bewertungen

Was unsere Kunden über uns sagen

Durchschnittliche Bewertung basierend auf 155 Bewertungen
4,85
NB
Norbert B.
Sie haben den Ablauf der Schadensregulierung erheblich vereinfacht. Ich bin froh, dass ich mich für Sie entschieden habe.
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VA
Vasile A.
Ihr seid top, was die angebotenen Dienstleistungen angeht👍🏻
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JA
Jonathan Alexis P.
Ich habe das Geld nach drei Jahren erhalten, aber ja
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DK
Diar K.
Die Zahlungen sind in Ordnung. Es ist nur so, dass ich schon sehr lange auf diese Entschädigung warte – 1 Jahr und 7 Monate. Ansonsten seid ihr sehr gut. Ich werde euch nicht wechseln.
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VZ
Viorica Z.
Ich bin sehr zufrieden, ich habe die Entschädigung erhalten – ehrlich gesagt hätte ich nicht erwartet, dass Sie so seriös sind. Vielen Dank.
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IP
Iulia P.
Der Prozess war sehr einfach, alle meine Fragen wurden beantwortet und die Entschädigung wurde innerhalb von etwa zwei Wochen ausgezahlt.
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