Air EuropaMein Flug wurde gestrichenEU261

Air Europa Flug annulliert: Ihr Ratgeber zu Entschädigung und Rückerstattung

Wurde Ihr Air Europa Flug annulliert? Erfahren Sie hier alles zu Rückerstattungen und Entschädigungen bis 600 € gemäß EU261. Prüfen Sie Ihren Anspruch.

4 Min. Lesezeit 4,85Keine Entschädigung, keine Gebühr

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Schätzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter können eine Entschädigung ausschließen. Der endgültige Betrag hängt von Ihrem Fall ab.

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Auf dieser Seite
  1. Rechte bei Annullierung eines Air Europa Fluges nach EU-Recht
  2. Entschädigung bei Air Europa Flugausfällen (250 € bis 600 €)
  3. Benachrichtigungsfristen und Regelungen zur Umbuchung
  4. Ihre Wahlmöglichkeiten: Volle Ticketrückerstattung oder Umbuchung
  5. Betreuungsleistungen und Unterstützung am Flughafen
  6. Wann ist Air Europa befreit? Außergewöhnliche Umstände

Wenn Air Europa Ihren Flug annulliert hat, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung zwischen 250 € und 600 € pro Fluggast, zusätzlich zu einer vollständigen Ticketrückerstattung oder einer zeitnahen anderweitigen Beförderung. Gemäß der europäischen Gesetzgebung sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, die Passagierrechte bei Flugstörungen zu wahren. Die Durchsetzung dieser finanziellen Ansprüche gegenüber den Airlines kann sich jedoch oft als kompliziert erweisen, da komplexe Richtlinien und regulatorische Ausnahmeregelungen zu beachten sind.

Wenn Ihre Reisepläne durchkreuzt werden, ist es wichtig, Ihre Optionen schnell zu kennen. Egal, ob Sie am Flughafen Madrid-Barajas gestrandet sind oder bereits vor der Anreise über den Ausfall informiert wurden – Ihre gesetzlichen Rechte gelten für das gesamte Streckennetz von Air Europa. Sie können Ihre Ansprüche mit Trouble Flight in wenigen Minuten prüfen und Ihre Forderung ohne bürokratischen Aufwand geltend machen.

Rechte bei Annullierung eines Air Europa Fluges nach EU-Recht

Air Europa (IATA-Code: UX) ist eine bedeutende spanische Fluggesellschaft mit Sitz in Llucmajor, Mallorca, und nutzt den Flughafen Adolfo Suárez Madrid–Barajas als Hauptdrehkreuz. Da Air Europa ein in einem EU-Mitgliedstaat lizenziertes Luftfahrtunternehmen ist, unterliegen die Passagierrechte auf ihren Flügen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EU-Fluggastrechteverordnung).

Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere in folgenden Fällen:

  • Bei allen Flügen von Air Europa, die an einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz starten.
  • Bei allen Air Europa Flügen von einem Drittstaat außerhalb der EU (z. B. Nordamerika, Lateinamerika oder Karibik) zu einem EU-Flughafen.
  • Bei Flügen von Air Europa, die im Vereinigten Königreich starten, welche durch die dort geltende Verordnung UK261 geschützt sind.

Dieser weitreichende Geltungsbereich bedeutet, dass Air Europa verpflichtet ist, die europäischen Standards zum Schutz von Fluggästen einzuhalten – egal, ob Sie innerhalb Spaniens, quer durch Europa oder auf einer Langstrecke von Amerika nach Madrid unterwegs sind.

Entschädigung bei Air Europa Flugausfällen (250 € bis 600 €)

Wenn Air Europa Ihren Flug annulliert und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum darüber informieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Die gesetzliche Höhe hängt allein von der Flugdistanz und der Streckenführung ab, nicht vom Preis Ihres Tickets.

Flugkategorie & DistanzBenachrichtigungsfristGesetzliche Entschädigung
Kurzstrecken bis 1.500 kmWeniger als 14 Tage250 €
Innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 kmWeniger als 14 Tage400 €
Langstrecken außerhalb der EU über 3.500 km (z. B. Madrid in die USA/Lateinamerika)Weniger als 14 Tage600 €

Beachten Sie: Bei Langstrecken von mehr als 3.500 km kann sich die Entschädigung um 50 % auf 300 € reduzieren, wenn Air Europa Ihnen eine alternative Beförderung anbietet, die höchstens 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit landet. Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten bei verschiedenen Störungen finden Sie in unserem Ratgeber zur Air Europa Flugentschädigung.

Benachrichtigungsfristen und Regelungen zur Umbuchung

Air Europa ist von der Zahlung der pauschalen Entschädigung befreit, wenn die Fluggesellschaft Sie rechtzeitig über den Ausfall informiert oder Ihnen eine adäquate alternative Beförderung anbietet:

  • 14 Tage oder mehr vor Abflug: Keine finanzielle Entschädigung, jedoch haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung oder eine anderweitige Beförderung zum Ziel.
  • 7 bis 13 Tage vor Abflug: Keine Entschädigung, wenn Air Europa Ihnen einen Alternativflug anbietet, der maximal 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit startet und höchstens 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit landet.
  • Weniger als 7 Tage vor Abflug: Keine Entschädigung, wenn der angebotene Alternativflug maximal 1 Stunde vor der ursprünglichen Zeit startet und weniger als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit landet.

Falls Sie kurzfristig informiert wurden und die Ersatzverbindung diese Zeitfenster überschreitet, können Sie Ihren Anspruch bei Trouble Flight geltend machen, um die Ihnen zustehende Kompensation zu erhalten.

Ihre Wahlmöglichkeiten: Volle Ticketrückerstattung oder Umbuchung

Bei einer Annullierung muss Air Europa Ihnen unverzüglich die Wahl zwischen zwei Optionen anbieten, unabhängig davon, wie kurzfristig Sie informiert wurden oder welcher Grund zur Annullierung führte:

  1. Vollständige Ticketrückerstattung: Erstattung der Ticketkosten für den nicht genutzten Teil der Reise innerhalb von 7 Tagen, gegebenenfalls inklusive eines Rückflugs zum ersten Abflugort, falls die Annullierung den Zweck Ihrer Reise hinfällig macht.
  2. Alternative Beförderung: Umbuchung auf einen Alternativflug zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, für Sie genehmen Zeitpunkt (je nach Verfügbarkeit von Sitzplätzen).

Denken Sie daran: Die Annahme einer Rückerstattung bedeutet nicht, dass Sie auf Ihre finanzielle Entschädigung verzichten, sofern die Annullierung kurzfristig und ohne außergewöhnliche Umstände erfolgte. Weitere Informationen zu allgemeinen Rechten bei Flugausfällen finden Sie auf unserer Seite zu Flugannullierungen.

Betreuungsleistungen und Unterstützung am Flughafen

Wenn Sie aufgrund einer Annullierung durch Air Europa am Flughafen warten müssen, ist die Fluggesellschaft gesetzlich verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten, sobald bestimmte Zeitgrenzen überschritten werden:

  • 2 Stunden oder mehr bei Kurzstrecken bis 1.500 km.
  • 3 Stunden oder mehr bei Mittelstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km (sowie innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km).
  • 4 Stunden oder mehr bei Langstrecken über 3.500 km.

Im Rahmen dieser Betreuungspflicht muss Air Europa Ihnen Verpflegungsgutscheine in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen, Ihnen zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails ermöglichen sowie eine Hotelunterkunft samt Transport zwischen Flughafen und Hotel organisieren, falls eine Übernachtung erforderlich wird.

Sollten Sie keine Betreuungsgutscheine erhalten, strecken Sie die Kosten für Mahlzeiten, Erfrischungen oder Hotelübernachtungen selbst vor. Bewahren Sie alle Quittungen auf, da Sie diese angemessenen Auslagen im Nachhinein zurückfordern können. Luxusartikel oder Alkohol sind von der Erstattung ausgenommen.

Wann ist Air Europa befreit? Außergewöhnliche Umstände

Air Europa ist nicht zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung verpflichtet, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

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Was unsere Kunden über uns sagen

Durchschnittliche Bewertung basierend auf 155 Bewertungen
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NB
Norbert B.
Sie haben den Ablauf der Schadensregulierung erheblich vereinfacht. Ich bin froh, dass ich mich für Sie entschieden habe.
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VA
Vasile A.
Ihr seid top, was die angebotenen Dienstleistungen angeht👍🏻
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JA
Jonathan Alexis P.
Ich habe das Geld nach drei Jahren erhalten, aber ja
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DK
Diar K.
Die Zahlungen sind in Ordnung. Es ist nur so, dass ich schon sehr lange auf diese Entschädigung warte – 1 Jahr und 7 Monate. Ansonsten seid ihr sehr gut. Ich werde euch nicht wechseln.
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VZ
Viorica Z.
Ich bin sehr zufrieden, ich habe die Entschädigung erhalten – ehrlich gesagt hätte ich nicht erwartet, dass Sie so seriös sind. Vielen Dank.
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IP
Iulia P.
Der Prozess war sehr einfach, alle meine Fragen wurden beantwortet und die Entschädigung wurde innerhalb von etwa zwei Wochen ausgezahlt.
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