Air DolomitiMein Flug war überbuchtEU261

Überbuchung bei Air Dolomiti: Ihre Rechte auf Entschädigung und Umbuchung

Wurden Sie wegen Überbuchung von einem Air Dolomiti Flug abgewiesen? Nach EU-Verordnung 261/2004 stehen Ihnen bis zu 600 € zu. Jetzt mit Trouble Flight prüfen.

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Schätzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter können eine Entschädigung ausschließen. Der endgültige Betrag hängt von Ihrem Fall ab.

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Auf dieser Seite
  1. Überbuchung bei Air Dolomiti und Ihre rechtlichen Schutzrechte
  2. Freiwilliger Verzicht vs. unfreiwillige Nichtbeförderung
  3. Höhe der Entschädigung bei Air Dolomiti
  4. Ihre Rechte auf Umbuchung, Erstattung und Betreuung
  5. Checkliste für Ihre Beweissicherung
  6. Anschlussflüge und Störungen bei Verbindungsflügen
  7. Forderung einreichen: Ihr Weg zum Erfolg mit Trouble Flight
  8. Häufig gestellte Fragen

Wenn Air Dolomiti Sie aufgrund eines überbuchten Fluges unfreiwillig von der Beförderung ausschließt, schützt Sie das europäische Fluggastrecht. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste, die ohne ihr Einverständnis von einem Flug von Air Dolomiti abgewiesen wurden, Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 €, abhängig von der Flugstrecke. Zusätzlich haben Sie das Recht, zwischen einer vollständigen Ticketrückerstattung oder einer zeitnahen Umbuchung an Ihr Ziel zu wählen, begleitet von einer Betreuungsleistung am Flughafen. Wenn Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen als Sitzplätze vorhanden sind, kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche direkt gegenüber der Airline frustrierend sein. Sie können Ihren Anspruch über Trouble Flight einreichen und unser spezialisiertes Team übernimmt die gesamte Abwicklung für Sie.

Überbuchung bei Air Dolomiti und Ihre rechtlichen Schutzrechte

Air Dolomiti (IATA-Code EN) ist eine italienische Regionalfluggesellschaft, die vollständig zum Lufthansa-Konzern gehört. Mit ihren Hauptdrehkreuzen an den Flughäfen München und Frankfurt verbindet Air Dolomiti wichtige italienische Städte wie Verona, Venedig, Florenz, Mailand und Bologna mit Zielen in ganz Mitteleuropa. Da Air Dolomiti eine in Italien ansässige Fluggesellschaft mit EU-Lizenz ist, gilt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für jeden ihrer Flüge, unabhängig davon, ob der Abflug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union erfolgt oder das Ziel in der EU liegt.

Eine Flugüberbuchung tritt auf, wenn eine Airline mehr Tickets verkauft, als tatsächlich Passagiersitze vorhanden sind, um basierend auf Erfahrungswerten zur No-Show-Quote die Auslastung zu maximieren. Wenn dann alle gebuchten Passagiere am Gate erscheinen, muss die Airline Fluggäste abweisen. Sollten Sie unfreiwillig ausgewählt werden, auf Ihren Sitzplatz zu verzichten, schreibt das europäische Recht sofortige Unterstützungsleistungen und Geldzahlungen vor. Weitere Informationen zu den Regeln bei Überbuchung finden Sie in unserem Überblick zu Schutzrechten bei überbuchten Flügen.

Freiwilliger Verzicht vs. unfreiwillige Nichtbeförderung

Um Ihre rechtlichen Ansprüche zu klären, ist es entscheidend, ob Sie Ihren Sitzplatz freiwillig aufgegeben haben oder vom Bodenpersonal unfreiwillig abgewiesen wurden:

  • Freiwilliger Verzicht: Wenn das Personal von Air Dolomiti nach Freiwilligen sucht und Sie sich bereit erklären, Ihren bestätigten Platz gegen Reisegutscheine, Meilen, Bargeld oder ein Upgrade auf einem späteren Flug abzutreten, verzichten Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch auf EU261-Entschädigung. Sie behalten zwar das Recht auf eine Umbuchung oder Ticketrückerstattung, doch die freiwillige Vereinbarung ersetzt die gesetzliche Ausgleichszahlung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Unfreiwillige Nichtbeförderung: Wenn Sie sich rechtzeitig am Check-in und am Gate eingefunden haben, über gültige Reisedokumente verfügten und dennoch aufgrund von Platzmangel gegen Ihren Willen abgewiesen wurden, liegt eine unfreiwillige Nichtbeförderung vor. In diesem Szenario ist Air Dolomiti gesetzlich zur Zahlung der pauschalen Entschädigung nach EU261 verpflichtet. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Entschädigungsrechten bei Nichtbeförderung.

Höhe der Entschädigung bei Air Dolomiti

Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung richtet sich die Höhe der Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nach der Flugentfernung, nicht nach dem Ticketpreis:

FlugentfernungBeispielroutenEU261-Entschädigung
Bis 1.500 kmVerona (VRN) – München (MUC) / Florenz (FLR) – Frankfurt (FRA)250 €
1.500 km bis 3.500 km (bzw. inner-EU > 1.500 km)Längere innereuropäische Verbindungen400 €
Mehr als 3.500 kmLangstreckenflüge außerhalb Europas600 €

Da der Betrieb von Air Dolomiti hauptsächlich aus regionalen Zubringerflügen zwischen Italien und Deutschland besteht, qualifizieren sich die meisten Einzelfälle für 250 € oder 400 €. Sollte Ihr Air Dolomiti Flug jedoch Teil einer komplexeren internationalen Reisebuchung auf einem einzigen Ticket sein, die über 3.500 km hinausgeht, kann Ihr Anspruch auf 600 € pro Fluggast steigen.

Die 50%-Regelung bei kurzfristiger Ankunft

Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der EU-Verordnung kann Air Dolomiti die gesetzliche Entschädigung um 50 % kürzen, wenn Ihnen eine alternative Flugverbindung angeboten wird und Sie Ihr Ziel nicht später als die ursprünglich geplante Ankunftszeit erreichen, und zwar um maximal:

  • 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km (Kürzung von 250 € auf 125 €);
  • 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km (Kürzung von 400 € auf 200 €);
  • 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km (Kürzung von 600 € auf 300 €).

Ihre Rechte auf Umbuchung, Erstattung und Betreuung

Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung durch Air Dolomiti steht Ihnen neben der Ausgleichszahlung ein Anspruch auf sofortige Betreuung und betriebliche Hilfe zu. Air Dolomiti muss Ihnen drei Wahlmöglichkeiten anbieten:

  1. Vollständige Erstattung: Erstattung der Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen für den nicht genutzten Teil der Reise sowie für bereits geflogene Teile, sofern der Flug in Bezug auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls inklusive eines Rückflugs zum ersten Abflugort.
  2. Frühestmögliche Umbuchung: Umbuchung auf einen alternativen Flug zum Zielort unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
  3. Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt: Umbuchung zum Wunschtermin, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Verpflichtende Betreuungsleistung am Flughafen

Während Sie auf einen alternativen Flug warten, ist Air Dolomiti gemäß EU261 Artikel 9 zur kostenlosen Betreuung verpflichtet, dazu gehören:

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.
  • Hotelunterbringung, falls eine oder mehrere Übernachtungen notwendig werden.
  • Kostenloser Transfer zwischen Flughafen und Hotel.

Falls die Fluggesellschaft keine Gutscheine für Verpflegung oder Übernachtung ausstellt, bewahren Sie unbedingt alle Quittungen über Ihre Ausgaben auf. Air Dolomiti ist gesetzlich verpflichtet, angemessene Auslagen zu erstatten. Weitere Details finden Sie in unserem Ratgeber zu den Passagierrechten bei Air Dolomiti.

Checkliste für Ihre Beweissicherung

Um Ihren Entschädigungsanspruch nach einer Abweisung durch Air Dolomiti abzusichern, sollten Sie vor Verlassen des Flughafens folgende Beweise sammeln:

  • Schriftliche Bestätigung: Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Erklärung, dass Sie unfreiwillig wegen Überbuchung nicht befördert wurden.
  • Reisedokumente: Bewahren Sie Ihre ursprüngliche Buchungsbestätigung (PNR) und die Bordkarten für den ursprünglichen sowie den Ersatzflug auf.
  • Zeitstempel: Fotografieren Sie die Anzeigetafeln am Flughafen mit Ihrem ursprünglichen Flug und der Ankunftszeit des Ersatzflugs.
  • Quittungen: Sammeln Sie alle Belege für entstandene Kosten wie Mahlzeiten, Getränke, Taxis oder Hotelaufenthalte.
  • Kommunikation: Sichern Sie E-Mails, SMS oder Benachrichtigungen der App von Air Dolomiti oder Lufthansa.

Anschlussflüge und Störungen bei Verbindungsflügen

Wenn eine Überbuchung bei einem ersten Air Dolomiti Flug dazu führt, dass Sie einen Anschlussflug auf demselben Ticket verpassen, ist Ihre gesamte Reise durch die europäischen Passagierrechte geschützt. Die Ankunftszeit an Ihrem endgültigen Zielort entscheidet über die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Entschädigung. Weitere Details dazu finden Sie unter unseren Regeln zu verpassten Anschlussflügen.

Für weitere Flugprobleme bei Air Dolomiti stehen Ihnen unsere spezifischen Ratgeber zu Flugstornierungen bei Air Dolomiti und Flugverspätungen bei Air Dolomiti zur Verfügung, sowie allgemeine Hinweise zu Flugstornierungsentschädigung und Rechten bei Flugverspätung.

Forderung einreichen: Ihr Weg zum Erfolg mit Trouble Flight

Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Überbuchung ist oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Trouble Flight übernimmt den gesamten Prozess für Sie. Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Flugdaten, identifizieren die verantwortliche Fluggesellschaft und setzen Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004 konsequent durch.

Um zu starten, prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch mit Trouble Flight. Geben Sie Ihre Flugdaten ein – der Rest wird von unserem spezialisierten Team erledigt.

Häufig gestellte Fragen

Kann Air Dolomiti mir Gutscheine statt Bargeld anbieten?

Air Dolomiti bietet Ihnen am Gate eventuell Reisegutscheine an. Nach der EU-Verordnung 261/2004 sind Sie jedoch nicht verpflichtet, diese bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung zu akzeptieren. Die gesetzliche Entschädigung muss in bar, per Überweisung oder Scheck erfolgen, es sei denn, Sie stimmen ausdrücklich schriftlich dem Erhalt von Gutscheinen zu.

Was passiert, wenn ich freiwillig auf meinen Sitzplatz verzichte?

Wenn Sie freiwillig zugunsten von Benefits oder Gutscheinen auf Ihren Platz verzichten, entfällt der Anspruch auf die gesetzliche EU261-Ausgleichszahlung. Air Dolomiti ist jedoch weiterhin verpflichtet, Ihnen die Wahl zwischen der Ticketrückerstattung oder einer Umbuchung an Ihr Ziel zu vergleichbaren Bedingungen zu lassen.

Wie lange kann ich einen Überbuchungsanspruch gegen Air Dolomiti geltend machen?

Die Verjährungsfristen hängen vom Gerichtsstand des Abflughafens oder dem Sitz der Airline ab. In Italien, dem Hauptsitz von Air Dolomiti, beträgt die Verjährungsfrist gemäß dem italienischen Schifffahrtsgesetz (Codice della Navigazione) in der Regel zwei Jahre, während andere europäische Länder zum Teil längere Fristen vorsehen. Um keine Fristen zu verpassen, sollten Sie Ihren Anspruch möglichst zeitnah geltend machen.

Unsere Leistungen

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Bewertungen

Was unsere Kunden über uns sagen

Durchschnittliche Bewertung basierend auf 155 Bewertungen
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NB
Norbert B.
Sie haben den Ablauf der Schadensregulierung erheblich vereinfacht. Ich bin froh, dass ich mich für Sie entschieden habe.
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VA
Vasile A.
Ihr seid top, was die angebotenen Dienstleistungen angeht👍🏻
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JA
Jonathan Alexis P.
Ich habe das Geld nach drei Jahren erhalten, aber ja
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DK
Diar K.
Die Zahlungen sind in Ordnung. Es ist nur so, dass ich schon sehr lange auf diese Entschädigung warte – 1 Jahr und 7 Monate. Ansonsten seid ihr sehr gut. Ich werde euch nicht wechseln.
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VZ
Viorica Z.
Ich bin sehr zufrieden, ich habe die Entschädigung erhalten – ehrlich gesagt hätte ich nicht erwartet, dass Sie so seriös sind. Vielen Dank.
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IP
Iulia P.
Der Prozess war sehr einfach, alle meine Fragen wurden beantwortet und die Entschädigung wurde innerhalb von etwa zwei Wochen ausgezahlt.
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